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Kita KiDS, hier: Zuschussantrag der Evangelischen Lydia-Gemeinde


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 51 - Jugendamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7076

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt der Evangelischen Lydia-Gemeinde Herzogenrath einen Zuschuss in Höhe von 11.766,11 € zu den unvorhergesehenen Erschließungskosten für den Umbau und Erweiterungsbau der Kindertageseinrichtung KiDS zu gewähren.

 

 

Sachverhalt:

Die Elterninitiative KiDS e.V. betreibt auf dem Grundstück der Evangelischen Lydia-Gemeinde Herzogenrath, Geilenkirchener Straße, eine Kindertageseinrichtung. Zu Beginn des Kitajahres 2019/2020 wurde die bis dahin in dem Gebäude Afdener Str. 19 betriebene zweizügige Kindertageseinrichtung in angemietete und seitens der evangelischen Lydia-Gemeinde hergerichteten Räumlichkeiten verlegt.

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde die Notwendigkeit festgestellt, im Bereich Herzogenrath-Mitte die Kapazitäten für die Betreuung für Kinder in der Altersgruppe 3-6 Jahren zu erhöhen.

Die Planung zur Verlegung des Betriebsortes der Kita KiDS durch die Anmietung von hergerichteten Räumlichkeiten der Evangelischen Lydia-Gemeinde Herzogenrath wurde seitens des Jugendamtes von Beginn an in Form einer beratenden Funktion begleitetet. Hierbei war der Fokus insbesondere auch auf eine mögliche bauliche Erweiterung des angemieteten Gebäudes zur Sicherstellung des in Herzogenrath-Mitte prognostizierten Betreuungsbedarfes gerichtet. Die Evangelische Lydia-Gemeinde signalisierte bereits frühzeitig die Bereitschaft, die noch unbebaute Freifläche hinter dem Gemeindezentrum für die Erweiterung der künftigen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen, machte aber auch unmissverständlich deutlich, dass sie sich an den mit der Erweiterung verbundenen Kosten nicht beteiligen könne.

Der Vorstand der Elterninitiative KiDS e.V. erklärte, dass die Kosten für die avisierte Erweiterung der Einrichtung um eine 3. Gruppe nicht aus Vereinsmitteln bestritten werden könne und insoweit eine 100 % Finanzierung aus Landesmitteln und ergänzenden kommunalen Mitteln erforderlich sei.

Der notwendige Platzausbau erfolgt nach Maßgabe der Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses und des Stadtrates durch den Neubau der 3. Gruppe an den angemieteten Räumlichkeiten auf dem Gelände der Lydia-Gemeinde. Mit dem Bau der Räumlichkeiten wurde im Jahr 2019 begonnen. Die Fertigstellung wird spätestens zum Beginn des Kitajahres 2020/2021 erwartet. Die Bauherrin ist die Elterninitiative KiDS e.V..

Bezüglich der Versorgungsanschlüsse für den Umbau und den Erweiterungsbau um eine 3. Gruppe war urspnglich geplant, die vorhandenen Versorgungsanschlüsse des bisher von der Evangelischen Lydia-Gemeinde genutzten Bestandsgebäudes durch die Installation entsprechender Zuleitungen zu nutzen.

Im Zuge der Bauausführungen wurde jedoch festgestellt, dass die bisherigen Versorgungsanschlüsse des Bestandsgebäudes leistungsmäßig eine dreizügige Kitaeinrichtung nicht ausreichend hätte versorgen können bzw. nach den Vorgaben der ENWOR das Kita-Gebäude mit separaten Versorgungsanschlüssen zu versehen war.

Durch den Beschluss des Stadtrates vom 09.10.2018 (s. V/2018/244) wurde der Elterninitiative KiDS e.V. neben der Landesförderung die Übernahme der 10%igen Trägeranteile (60.000,00 €) eine weitere Finanzierung in Höhe von ca. 185.000,00 € bewilligt. Für die Erweiterung durch die 3. Gruppe wurden Gesamtkosten in Höhe von 600.000,00 € eingeplant, welche förderfähig sind.

Bei den angefallenen Kosten für die Hausanschlüsse handelt es sich um nicht förderfähige Kosten. Somit können hier nicht die vorgenannten Zuschüsse des Landes für den Bau der 3. Kitagruppe zur Bestreitung der neuen Versorgungsanschlüsse eingesetzt werden.

Über die Erschließungskosten ist die Evangelische Lydia-Gemeinde als Eigentümerin des Grundstücks in Vorleistung getreten, um den Baufortschritt nicht unnötig zu verzögern.

Diese unvorhergesehenen Kosten bedeuten für die Lydia-Gemeinde eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, die aufgrund der angespannten Finanzsituation (s. V/2019/123) nicht von ihr vollständig übernommen werden kann.

Vor diesem Hintergrund hat die Evangelische Lydia-Gemeinde mit Datum vom 27.11.2019 für alle nicht förderfähigen Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Anbau (Erschließungskosten) stehen, einen 50%igen Zuschuss in Höhe von 11.766,11 € beantragt. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Kosten für die Stromerschließung (Betrag: 15.736,96 €), den Gashausanschluss (Betrag: 2.521,29 €) und die Erdbau-/Tiefbauarbeiten (Betrag: 5.273,97 €). Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 23.532,22 €.

Die Notwendigkeit, das Kitagebäude mit eigenen Versorgungsanschlüssen zu versehen, war im Rahmen der Kostenplanung Ende 2017 seitens des Architekten nicht absehbar. Wenn bereits zu diesem Zeitpunkt diese Notwendigkeit festgestanden hätte, hätte dies an der kommunalen Kostenbeteiligung nichts geändert, denn diese Zusatzkosten hätten mangels Berücksichtigungsfähigkeit gegenüber dem Land nicht geltend gemacht werden können. Der Rat hätte demnach in seiner Sitzung am 09.10.2018 hinsichtlich dieser außerhalb des Förderrechtes entstandenen notwendigen Kosten auch eine Entscheidung treffen müssen. Es kann dahingestellt bleiben, ob der Elterninitiative KiDS e.V. als Bauherrin oder der Evangelischen Lydia-Gemeinde als Eigentümerin die Kostentragung obliegt. Die Elterninitiative KiDS e.V. hat im Vorfeld verdeutlicht, dass sie aus Eigenmitteln keine Zusatzkosten tragen könne. Die Evangelische Lydia-Gemeinde hat im Vorfeld offen kommuniziert, dass sie für Kosten, die aus der baulichen Erweiterung resultieren, nicht einstehen werde. Gleichwohl hat sie durch ihr Agieren weitsichtig gehandelt und durch ihre Vorleistungsbereitschaft mit dazu beigetragen, den Baufortschritt nicht unnötig zu verzögern.

Auch der Umstand, dass sie in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin der Liegenschaft bereit ist, sich mit 50 % an den vorgenannten nicht vorhersehbaren Kosten zu beteiligen, zeugt von Verantwortungsbewusstsein und bestätigt ihre Verlässlichkeit als langjähriger Partner des Jugendamtes insbesondere in der Betreuung von Kindern.

Rechtliche Grundlagen:

Nach § 22 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Gemäß § 80 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Bei der Schaffung von Kita-Plätzen, die zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderlich sind, handelt es sich um Pflichtaufgaben.

Der angemessene und nach dem Landesrecht förderfähige Aufwand für den Bau und die Einrichtung der 3. Kita-Gruppe beträgt 600.000 €.

Die Refinanzierung dieser Baukosten ist durch den Zuwendungsbescheid des LVR vom 09.08.2018 sowie durch den Beschluss des Stadtrates vom 09.10.2018 (s. V/2018/244) gesichert.

Die Aufwendungen für die öffentliche Erschließung sind nach dem Förderrecht des Landes nicht förderfähig, sodass eine zusätzliche Refinanzierung dieser Kosten erforderlich ist.

Im Investitionshaushalt (Produkt 0636510 Tageseinrichtungen für Kinder freie Täger) stehen noch ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung, um den Zuschuss in Höhe von 11.766,11 € bedienen zu können.

 

 

Anlage:

Zuschussantrag der Evangelischen Lydia-Gemeinde vom 27.11.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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