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Stellenplan 2020 und
Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Personal und Organisation
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21073

Erläuterungen:

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2019

I.1Allgemeine Betrachtung

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.01.2019 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.

Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlungen und Verlagerungen von Stellen

- Bewertungsänderungen

Diese Änderungen sind in der Anlage „Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2019“ im Einzelnen beschrieben.

Ein Großteil dieser Änderungen (in der Anlage 1 dargestellt mit Schriftbild normal) ist im Stellenplanentwurf 2020, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020 dem Rat am 09.10.2019 und im Nachgang dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10.10.2019 - im Rahmen der 1. Lesung - zur Beratung vorgelegt worden ist, enthalten.

Die seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2020 im August 2019 darüber hinaus erforderlichen Stellenplanänderungen sind dem Ausschuss im Rahmen der 2. Lesung am 05.12.2019 zur Beratung und Beschlussempfehlung an den Rat vorgelegt worden (= 1. Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2020 / in der Anlage 1 dargestellt mit Schriftbild kursiv).

Um alle Ergebnisse der Bewertungskommission sowie weitere Bewertungsergebnisse im Stellenplan 2020 berücksichtigen zu können, war die Aufstellung eines zweiten Veränderungsnachweises (27.11.2019) zum Stellenplanentwurf 2020 erforderlich. In diesem enthalten sind ergänzend folgende Stelleneinrichtungen, die im Rahmen von Einzelvorlagen in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 05.12.2019 behandelt wurden (in der Anlage 1 ebenfalls dargestellt mit Schriftbild kursiv):

- 2,0 Stellen für Schulsozialarbeiter*innen (Fachbereich Kinder, Jugend und Schule)

- 3,0 Stellen für Sachbearbeiter*innen “Aufgabenwahrnehmung UKA” (Fachbereich Bauaufsicht).

Des Weiteren hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in der v.g. Sitzung die dauerhafte Einrichtung

von 2,0 Stellen für techn. Sachbearbeiter*innen im Bereich der Baumnachpflanzungen im Fachbereich Umwelt empfohlen.

Mit der vermehrten Einrichtung von Förderprojektstellen (siehe auch Punkt I.2) werden zunächst nur die formalen Voraussetzungen im Stellenplan geschaffen, um im Falle einer Förderung seitens der Verwaltung zeitnah handlungsfähig zu sein. Die Stellen werden vorbehaltlich einer Förderung eingerichtet und dürfen erst nach Bewilligung durch den Fördermittelgeber entsprechend befristet bewirtschaftet werden. Bis dahin gilt eine Besetzungssperre. Die Stellen werden mit kw-Vermerk und Angabe des Jahres, in dem die Förderung endet, versehen (sh. § 10 der Haushaltssatzung).

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2019 saldiert insgesamt 67,5 Mehrstellen.

Bereich

Stelleneinrichtungen

Stelleneinsparungen

saldiert

  1. Allgemeine Verwaltung

91,0

(davon 35,5 kw)

19,0

(davon 10,0 kw)

+ 72,0

  1. regio iT

2,0

- 2,0

  1. Aachener Stadtbetrieb

0,0

  1. Gebäudemanagement

0,0

  1. Volkshochschule

1,0

- 1,0

  1. Stadttheater und Musikdirektion

0,0

  1. Kulturbetrieb

1,0

- 1,0

  1. Eurogress - Aachen

0,0

Zwischensumme

91,0

23,0

+ 68,0

Korrektur des Stellenplanes 2019

0,5

-0,5

Mehrstellen (STPL 2019 : STPL 2020)

91,0

23,5

67,5

außerdem nachrichtlich

(12,0)* Ausbildungsstellen für Notfallsanitäter/in

* Die Stellen werden im Stellenplan in der Stellenübersicht Teil B:II. nachrichtlich geführt.

Anmerkung:

Die Aufhebung bzw. Verlängerung bestehender sowie die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhaltet keine Veränderung des Stellensolls.

Nachstehend werden die Veränderungen gegenüber dem Stellenplan 2019 dargestellt.

I.2Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

Seit der Aufstellung des Stellenplanes 2019 sind im gesamtstädtischen Bereich insgesamt 91,0 Stellen, davon 35,5 befristet, einzurichten. Bei insgesamt 19,5 Stellen handelt es sich um überwiegend drittmittelfinanzierte Projektstellen, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind.

Von den 91,0 Stellen hat der Rat in seinen Sitzungen am 19.06.2019, 10.07.2019, 18.09.2019 und 06.11.2019 bereits 27,5 Planstellen unterjährig beschlossen. Dies sind im Einzelnen:

- 1,0 Stelle für das Projekt #AachenMooVe! (B 03)

- 1,0 Stelle für die techn. Sachbearbeitung „Klimaschutz, Luftreinhaltung und Lärmschutz“ (FB 36)

- 1,0 Stelle für die techn. Sachbearbeitung „Umweltvorsorgeplanung und Umweltberichte“ (FB 36)

- 3,0 Stellen für Klimaschutzmanager*innen (FB 36)

- 1,0 Stelle für Erzieherinnen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen (FB 45)

- 12,5 Stellen im Bereich der Kindertagesstätten (FB 45)

- 2,0 Stellen für die Sachbearbeitung „Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG“ (FB 56)

- 1,0 Stelle für Sachbearbeitung im Präventionsprogramm „Wegweiser gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ (FB 56)

- 5,0 Stellen für das Projekt #AachenMooVe! (FB 61).

Im Übrigen erfordert der weiterhin festgestellte Bedarf die Verlängerung der an 44,5 Stellen angebrachten kw-Vermerke und begründet zugleich die Aufhebung der kw-Vermerke an 10,5 Stellen.

Ferner ist die Einrichtung von 12,0 Ausbildungsstellen für Notfallsanitäter*innen im Bereich der Berufsfeuerwehr erforderlich. Diese Stellen werden im Stellenplan in der Stellenübersicht „Teil B: Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte“ nachrichtlich geführt.

Die Begründungen der Stelleneinrichtungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

I.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

Gesamtstädtisch können insgesamt 23,0 Stellen eingespart werden, davon 19,0 in der Allgemeinen Verwaltung sowie 4,0 Stellen in der regio iT sowie den Eigenbetrieben. 10,0 Stelleneinsparungen sind auf die Realisierung von kw-Vermerken zurückzuführen. An 2,0 Stellen wurde des Weiteren jeweils ein kw-Vermerk angebracht.

Die Begründungen der Stelleneinsparungen sind im Einzelnen der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.

I.4Stellenumwandlungen und -verlagerungen

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt. Die Umwandlungen sind wegen Stellenwiederbesetzungen durchzuführen.

Die in den Anlagen ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.

Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht, sind also stellenplantechnisch neutral.

I.5Bewertungsänderungen

Die in den Anlagen aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.

Bewertungsänderungen führen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.

Hinsichtlich der Bewertungen der Funktionen der Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen hat sich die Verwaltung, sofern die Stellen einer analytischen Bewertung zugänglich sind, mit der Neuausrichtung in der Stellenbewertungssystematik befasst und entschieden, dass lediglich in begründeten Einzelfällen eine Stellenhebung nach Besoldungsgruppe B 2 LBesO B möglich ist. Dies trifft nach entsprechender Prüfung nur auf die Leitungen der Berufsfeuerwehr (FB 37) und des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule (FB 45) zu.

I.6Gesamtbetrachtung

Unter Berücksichtigung der in der Anlage 1 dargestellten Veränderungen und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 demnach wie folgt ab:

Bereich

Beamte / Beamtinnen

Tariflich Beschäftigte

insgesamt

I. Allgemeine Verwaltung

1.086,50

2.275,5

3.362,0

II. regio iT

15,0

*

15,0

III. Aachener Stadtbetrieb (E 18)

14,0

*

14,0

IV. Gebäudemanagement (E 26)

13,5

*

13,5

V. Volkshochschule (E 42)

3,0

*

3,0

VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47)

4,5

*

4,5

VII. Kulturbetrieb (E 49)

13,0

*

13,0

VIII. Eurogress – Aachen (E 88)

1,0

*

1,0

Summe

1.150,5

2.275,5

3.426,0

* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.

Gegenüber dem Stellenplan 2019 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - somit gesamtstädtisch insgesamt 67,5 Mehrstellen zu verzeichnen:

Stellenplan 2019

3.358,5

lt. Ratsbeschluss 23.01.2019

+ 48,5

lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 10.10.2019 (1. Lesung)

Stellenplanentwurf 2020

3.407,0

Einbringung in den Rat 09.10.2019 (HPL-Entwurf)

+ 12,0

lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 05.12.2019 (2. Lesung)

+ 7,0

lt. Einzelvorlage + ergänzende Beschlüsse PVA 05.12.2019

Stellenplan 2020

3.426,0

I.7Stellenplanentwicklung

Seit 2016 hat sich die Anzahl der Planstellen in der Allgemeinen Verwaltung (ohne Eigenbetriebe und regio iT) wie folgt entwickelt:

*Die Abweichung von 2016 zu 2017 in dieser außergewöhnlichen Höhe resultiert aus der Stellenplanbereinigung.

** Die Steigerung von 2018 zu 2019 beinhaltet zusätzliche 50,0 Stellen für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes.

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen

In den Sitzungen des Personal- und Verwaltungsausschusses am 10.10.2019 und 05.12.2019 wurde im Rahmen der Stellenplanvorlage 2020 detailliert über die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 des Personalkostenverbundes berichtet.

Laut Haushaltsplanentwurf 2020 und erster Veränderungsnachweisung belaufen sich die Aufwendungen für Personal und Versorgung auf insgesamt 250.253.800 € für das Jahr 2020. Darin enthalten sind die Mehraufwendungen für die zwölf Ausbildungsstellen Notfallsanitäter im FB 37 und für die zwei Stellen Schulsozialarbeit im FB 45, die in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 05.12.2019 separat behandelt wurden. Darüber hinaus wurden bereits die finanziellen Mittel für die einzurichtenden Stellen zur Planung und Umsetzung des Radentscheides (FB 36 und FB 61), die am 16.01.2020 im Personal- und Verwaltungsausschuss behandelt werden sollen, vorsorglich berücksichtigt.

Von den insgesamt eingeplanten Mitteln in Höhe von 250.253.800 € entfallen 206.532.200 € auf Personal- und 43.721.600 € auf Versorgungsaufwendungen. Für die ertragswirksame Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind insgesamt 16.369.100 € eingeplant.

Die noch zu berücksichtigenden Mehrbedarfe aufgrund der in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 05.12.2019 empfohlenen drei Stelleneinrichtungen für die Wahrnehmung der Aufgaben für das Universitätsklinikum (FB 63) sowie zwei Vollzeitstellen mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Baumnachpflanzungen“ (FB 36) wurden für die zweite Veränderungsnachweisung (Finanzausschuss) angemeldet und sind somit in den o.a. Zahlen nicht enthalten.

Dies gilt ebenfalls für die Stelleneinrichtungen im FB 14, FB 23 und FB 45, die zur Beratung für den Personal- und Verwaltungsausschuss am 16.01.2020 vorgesehen sind.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind. Es handelt sich hierbei überwiegend um drittmittelfinanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von rd. 9,1 Mio. € für das Jahr 2020 (Stand Entwurf inkl. erste Veränderungsnachweisung).

 

 

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2020, ergänzt durch

-die Veränderungsnachweise vom 29.10.2019 (Anlage 2) und 27.11.2019 (Anlage 3) sowie

-die vom Personal- und Verwaltungsausschuss im Rahmen von Einzelbeschlüssen in seiner Sitzung am 05.12.2019 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen.

Zudem nimmt der Rat der Stadt die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020 zur Kenntnis.

Marcel Philipp

Oberbürgermeister


Inhaltsverzeichnis

I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanes 2019

I.1 Allgemeine Betrachtung

I.2Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken

I.3 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken

I.4 Stellenumwandlungen und -verlagerungen

I.5 Bewertungsänderungen

I.6Gesamtbetrachtung

I.7Stellenplanentwicklung

II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2020

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

nachrichtlich:

Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2020 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

 

 

Anlage/n:

1 Dezernats- und fachbereichsbezogene Darstellung der Veränderungen zum Stellenplan 2019

2 1. Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2020 (Stand: 29.10.2019)

3 2. Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2020 (Stand: 27.11.2019)



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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