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Organisationsuntersuchung des A 50 - Sozialamt durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (IMAKA),
hier: Darstellung der Ergebnisse


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Januar 2020 (öffentlich)
Federführend
A 50 Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6143

Darstellung der Sachlage:

Im Rahmen der Beratungsleistungen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen das „Institut für Management GmbH IMAKA“ beauftragt, eine Organisationsuntersuchung des Sozialamtes A 50 durchzuführen.

Zusammenfassend wurde festgestellt, dass das A 50 – Sozialamt eine gute Organisationsstruktur vorweisen kann sowie eine hohe Leistungsbereitschaft innerhalb der Mitarbeiterschaft besteht.

Insbesondere im Hinblick auf die Ausbildungslehrgänge mehrerer Mitarbeiter/Innen und unter Berücksichtigung des allgemeinen Bedarfes, ergibt sich aus der Übernahme der Aufgaben aus dem Bundesteilhabegesetz BTHG (geschätzter Stellenanteil mind. 0,5 Stellen) und der anstehenden Wohngeldreform (Fallzahlenentwicklung abwarten) ein Mehrbedarf von derzeit mindestens 1,5 Stellen, bei Berücksichtigung der Ausbildungslehrgänge erhöht sich dieser Bedarf auf 2,3 Stellen.

IMAKA kommt in der Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis, dass „ein echter Mehrbedarf in 2019 entstanden ist bzw. noch entsteht, der zusätzlich stellenplanmäßig abzudecken ist.“

Zur Umsetzung dieses Ergebnisses wird seitens des A 50 folgender Vorschlag unterbreitet:

Die Fallzahlenentwicklung im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des Sozialamtes ist engmaschig zu beobachten, was auch für die Fallzahlen im Bereich der Wohngeldstelle gilt.

Ein konkreter Handlungsbedarf ergibt sich jedoch aktuell grundsätzlich im Rahmen der „Aufgaben SGB XII/Asylbewerberleistungsgesetz“.

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung, ist es aus Sicht des Fachamtes zwingend erforderlich, eine sofortige Erweiterung des Stellenplanes um eine 0,5 Stelle vorzunehmen.

Bezüglich der von IMAKA weiter festgestellten Stellenerweiterung, um mindestens noch 1,0 Stellen, wird seitens des A 50 – Sozialamtes vorgeschlagen, die weitere Entwicklung der Fallzahlen abzuwarten, bevor eine konkrete Bezifferung und Umsetzung der weiteren Stellenerweiterung im Stellenplan vorgenommen werden soll.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Erweiterung des Stellenplans 2020 um eine 0,5 Stelle im Bereich des A 50 – Sozialamt.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Ab dem Haushaltsjahr 2020 entstehen in diesem Bereich somit Personalmehrkosten in Höhe von voraussichtlich rd. 25.000,-.

 

 

gez. Sonders

gez. Kahlen

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

Kämmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. Januar 2020Rat/WP 17/44. 39. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung