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Katastrophenschutz - Konzept für den Einsatz des Fernmeldedienstes in der
StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. September 2020 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10530

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er begrüßt das Konzept für Einsätze des Fernmeldedienstes in der StädteRegion Aachen.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, die in der Sitzungsvorlage beschriebenen Beschaffungen im Rahmen der jeweils zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel durchzuführen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die StädteRegion Aachen ist als untere Katstrophenschutzbehörde verpflichtet, Vorkehrungen für Großeinsatzlagen und Katastrophen zu treffen. Nach § 4 Abs. 3 und § 30 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind Katastrophenschutzpläne aufzustellen. Hierzu gehört auch ein Konzept für den Fernmeldedienst in der StädteRegion Aachen. Dieses Konzept ist als Anlage 1 beigefügt.

Der Fernmeldedienst soll überwiegend bei der Bewältigung großflächiger Schadenslagen eingesetzt werden. Er stellt dann zusätzlich zu den etablierten Kanälen erforderliche Führungsfähigkeit durch geeignete und erforderliche Kommunikationsverbindungen her, ersetzt ausgefallene Kommunikationsverbindungen und betreibt diese. Er unterstützt im Bedarfsfall die Führungsebenen mit Kommunikationselementen und ist zudem in der Lage, eine stationäre Führungsstelle für Einsätze mit stabsmäßiger Führung auf der Ebene eines Einsatzabschnittes einzurichten.

Unterhalb der Schwelle der Großeinsatzlage / Katastrophe sind die städtregionsangehörigen Kommunen für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zusndig. Ihnen steht die personelle und materielle Vorhaltung für den Fernmeldedienst in der StädteRegion für die Bewältigung von Lagen in ihrer Stadt bzw. Gemeinde ebenfalls zur Verfügung. Beispielhaft seien hier der Stab Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) oder ein Einsatzabschnitt genannt, die vom Fernmeldedienst technisch und personell unterstützt werden können.

Durch Vereinbarung aus dem Jahr 2012 stellt das Deutsche Rote Kreuz sowohl Führungspersonal und Helfer, als auch eine Unterkunft für Material und Fahrzeuge des Fernmeldedienstes. Die Kosten der Unterkunft trägt die StädteRegion. Diese Vereinbarung wird seitens der Verwaltung fortgeschrieben und an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst.

Beschaffung von Material und Fahrzeugen erfolgt durch die bereitgestellten Haushaltsmittel der StädteRegion Aachen im Produkt 020601 (Katastrophenschutz). Für das Haushaltsjahr 2021 ist aufgrund der Überalterung des bestehenden Fahrzeugparks im Fernmeldedienst die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (Haushaltsansatz 40.000 €) vorgesehen.r das Haushaltsjahr 2022 (mit Verpflichtungsermächtigung für 2021) ist die Beschaffung eines Gerätewagen IuK (Haushaltsansatz 175.000 €) vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2022 soll zudem ein Anhänger ‚Netzersatzanlage 15 kVA beschafft werden, der mobile Stäbe mit Energie versorgen kann. Hierzu sind zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen 20.000 € einzuplanen.

Die Grundlagen für das Konzept, die Auswertung von Konzeptentwürfen der Bezirksregierung Köln und die Absprache zwischen den Beteiligten im Bereich IuK erfolgt bisher durch den Arbeitskreis KRITIS IuK. Nach Verabschiedung des Konzeptes erfolgt zusätzlich die Einrichtung eines regelmäßig tagenden Arbeitskreises zur Fortentwicklung des Konzeptes unter Beteiligung von Fernmeldedienst, StädteRegion A 38, Kreisbrandmeister und des Führungspersonals der Führungskomponenten (ELW2) der StädteRegion, die von den Feuerwehren betreut werden.

Aufgabe dieses Arbeitskreises wird es sein, Erfahrungen durch Übungen und Einsätze und sonstige Veränderungen von Rahmenbedingungen zu bewerten, Änderungen bzw. Ergänzungen des Konzeptes zu erarbeiten und dieses somit fortzuschreiben. Eine Überprüfung und Fortschreibung ist alle drei Jahre (analog zur Verlängerung der Vereinbarung) jeweils zum 1. Juni anzustreben.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2021 ist im Produkt 020601 (Katastrophenschutz) ein Haushaltsansatz von 40.000 € r die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2022 (mit Verpflichtungsermächtigung für 2021) ist ein Haushaltsansatz von 175.000 €r die Beschaffung eines Gerätewagen IuK vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2022 soll eine Summe von 20.000 € r Beschaffung eines AnhängersNetzersatzanlage 15 kVA eingeplant werden.

Zur Deckung eines Teils dieser Kosten stehen angesparte Zuweisungen zum Katastrophenschutz des Landes NRW aus den Jahren 2018-2020 in Höhe von jeweils 30.000 € (gesamt 90.000 €) zur Verfügung, die auch weiterhin in kommende Haushalte übertragen werden dürfen. Es steht eine entsprechende Zuweisung für das Jahr 2021 in Aussicht, die ebenfalls für diesen Zweck eingesetzt werden kann, sofern sie nicht für überörtliche Einsätze im Auftrag des Landes NRW benötigt wird.

Die Kosten der Unterkunft belaufen sich derzeit auf rund 18.000 €/Jahr. Hierfür sind im Produkt 020601 (Katastrophenschutz) Finanzmittel eingeplant.

In Vertretung

gez.: Jansen

 

 

Anlage:

- Konzept für Einsätze des Fernmeldedienstes in der StädteRegion Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. September 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 27. August 2020Sitzung des Ausschusses für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Details
Tagesordnung