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Antrag der SPD/FDP - Fraktionen: Konzept der Broichweidener Vereine zur
Weiterentwicklung der Sportanlage Parkstraße


Letzte Beratung
Dienstag, 01. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5418

Der Rat der Stadt beschließt

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vertretern der Broichweidener Vereine einen Workshop unter Beteiligung eines Stadtplaners, des Schallgutachters, des Rechtsanwalts und eines Fachplaners für Sportanlagen schnellstmöglich durchzuführen. Ziel des Workshops ist die Weiterentwicklung des Konzepts der Broichweidener Vereine zur Ergänzung der Sportanlage Parkstraße.

2. Der Zwischenbericht zur aktuellen Planung ergänzt durch eine „Management Summary“ des Schallschutzingenieurs wird dem Rat vorgelegt. In der „Management Summary“ sind die Auswirkungen und ggf. Betriebseinschränkungen für die Hallennutzung, die Fußballplatznutzung, die Nutzung der Mehrzweckhalle als Veranstaltungsort und den Schulsport darzustellen.

3. Der Rat wird über den Zwischenstand der Planung, insbesondere über die Ergebnisse der verkehrstechnischen Untersuchung, umfassend unterrichtet.

gez. i.V. von Hoegen . gez. Roger Nießen_ .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Hans Brings __ . gez. Hans Brings __ .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.7.2017 ein gesamtstädtisches Sportstättenkonzept beschlossen. Im Rahmen dessen hat er bezüglich des Stadtteils Broichweiden wie folgt beschlossen:

• Die Umsetzung des „Broichweidener Konzeptes“ durch

- die Sanierung der bestehenden Sporthalle und Teilung in eine 2-fach-Halle,

- den Neubau der Umkleiden und sanitären Nebenräume auf der gegenüberliegenden

Seite der bestehenden Halle Parkstraße,

- den Neubau einer 3-fach-Sporthalle neben den neuen Umkleidekabinen (auf dem

heutigen Tennenplatz) und Anlage von Parkplätzen,

- die Umgestaltung des Sportplatzes Linden-Neusen von einem Rasenplatz in ein

Kunstrasenplatz.

• Die Schließung der kleinen Sporthalle Helleter Feldchen.

• Die Veräußerung der Fläche des Marktes Broichweiden einschließlich sämtlicher

Aufbauten (z.B. kleine Sporthalle) sowie der Parkflächen Helleter Feldchen/Parkstraße.

Darüber hinaus wurden Mittel in den städtischen Haushalt für die Umsetzung dieses Projektes eingestellt.

Eine zwischenzeitliche Prüfung in Abstimmung mit den Vereinsvertretern, ob die Umsetzung des Sportstättenkonzeptes an einem anderen Standort möglich wäre, wurde von den beteiligten Sportvereinen im Anschluss verworfen.

Die Prüfungsergebnisse für den Alternativstandort nahm man zum Anlass, das eingangs genannte Projekt insofern zu modifizieren, dass die bestehende Halle Parkstraße ebenfalls abgerissen werden und durch einen Ersatzneubau ersetzt werden soll . Hierzu erstellten die Vereine einen exemplarischen Lage-Plan.

Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 26.2.2019 die Verwaltung beauftragt hat, insbesondere die verkehrliche und immissionsrechtliche Machbarkeit des Standortes zu prüfen, sind Ende August/Anfang September 2019 ein Schallschutzgutachter und ein Verkehrsgutachter vom FD 4.3 beauftragt worden. Über den aktuellen Stand wurde die Politik in der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses vom 5.9.2019 informiert.

Um die Vereine gut und ordnungsgemäß einzubinden gab es relativ frühzeitig ein Zusammentreffen von Vereinen und Gutachter, bei dem dieser sein Vorgehen erläutern konnte, um die Untersuchung so transparent wie möglich durchzuführen. Dieses erste Treffen im Beisein des ETB von Hoegen und BG Nießen fand am 26.09.2019 statt.

Bei diesem Treffen hat der Schallgutachter sein Vorgehen dargestellt und bereits mit ersten Erkenntnissen aufgewartet. Er stellte fest, dass das Projekt schalltechnisch, wie im Vorfeld von allen Beteiligten prognostiziert, sehr problematisch ist. Um in seinen Untersuchungen weiter zu kommen, galt es zunächst zwei letztlich juristische Fragestellungen zu klären. Zum einen „Gilt der Altanlagenbonus für die gesamte Anlage oder zumindest für den Rasenplatz bei Umsetzung des Gesamtprojektes (neue 3-fach-Halle, neue 1-fach-Halle, Veranstaltungsstätte, 160 neue Parkplätze, Rasenplatz so belassen)?“, zum anderen: „Wie ist die Gebietseinstufung von „Haus Serafin“, welchen schallschutzrechtlichen Schutz genießt die Einrichtung?“.

Mit diesen Fragestellungen wurde die Rechtsanwaltskanzlei Baumeister betraut. Nach gemeinsamen Gesprächen zwischen ETB, BG, Rechtsanwalt und Schallgutachter, kam der Rechtsanwalt abschließend zum Ergebnis, dass der Altanlagenbonus nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nicht anzusetzen sei und das „Haus Serafin“ als Pflegeeinrichtung einen entsprechend hohen Schallschutz genießt.

In einem Folgegespräch mit Vereinsvertretern am 05.12.2019 und Stadt (u.a. ETB, BG) wurde diesen zunächst auch der Verkehrsgutachter vorgestellt. Dieser stellte seine Herangehensweise vor und konnte schon mündlich das Ergebnis seiner Untersuchungen mitteilen, nämlich, dass er verkehrsgutachterlich voraussichtlich keine Bedenken hat, nachdem er sogar bei einem absoluten Spitzenspiel eine Verkehrszählung durchgeführt habe. Im Anschluss kam dann noch der Schallgutachter hinzu. Den Vereinsvertretern wurde mitgeteilt, dass der Altanlagenbonus nicht anzusetzen sei und „Haus Serafin“ als Pflegeeinrichtung zu betrachten sei. Schon bei der Entscheidung für den Standort war allen Beteiligten die schalltechnische Problematik des Standortes bewusst. Genau deshalb hat der Rat beschlossen, insbesondere die schalltechnische wie verkehrstechnische Machbarkeit vorab zu untersuchen. Durch diese Infos war allen Beteiligten erneut klar, dass der Standort weiterhin problematisch bleibt und nun die Suche nach Lösungen für die Machbarkeit beginnt.

Der Schallgutachter erhielt hier daher nochmals den Auftrag (ggf. unter Heranziehung der Planer in der Verwaltung) nach einer etwaigen Lösung am Standort Parkstraße unter Berücksichtigung der Ergebnisse zum Thema „Altanlagenbonus“ und „Pflegeeinrichtung“ zu suchen (Schallschutzwände/ Verschiebung der Halle o.ä.).

In der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschuss am 30.1.2020 teilte die Verwaltung mündlich mit, dass der Standort nach den ersten Ergebnissen der beauftragten Gutachter wie erwartet verkehrstechnisch unproblematisch, aber schalltechnisch problematisch sei und man nun nach schalltechnisch möglichen Lösungen für den Standort suchen muss.

Insofern sind die Ausführungen in der Begründung des Antrages nicht korrekt. Zum einen war von Beginn an klar, dass der Standort schalltechnisch sehr problematisch ist. Zum anderen wurde die Politik in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales-, Sport- und Kultur vor der Corona-Pandemie über die sich verfestigten Problematiken informiert und zuletzt war es von Beginn an die Aufgabe, die Machbarkeit des Standortes zu untersuchen und dort alle denkbaren Möglichkeiten zu prüfen. Es war gerade wegen der bekannten Problematik nicht gewollt, nur die Anordnung zu prüfen, wie sie der „Skizzierung“ der Vereine zu entnehmen ist.

Zum 13.02.2020 wurde ein Zwischenbericht durch den Schallgutachter vorgelegt. Da trotz Verschiebungen und der Planung von Schallschutzwänden Richtwertüberschreitungen voraussichtlich nicht zu vermeiden sind, kommt es letztlich darauf an, was rechtlich im Rahmen einer Abwägungsentscheidung haltbar ist und welche Einschränkungen man beim Sportbetrieb akzeptieren möchte. Vor diesem Hintergrund hat der Schallgutachter diesen Zwischenbericht dem Rechtsanwalt zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Bei seinen Bewertungen ist der Schallschutzgutachter davon ausgegangen, dass durch die Nutzung der neuen Hallen selbst kein relevanter Lärm nach Außen entsteht. Dies ist baulich umsetzbar. Die schallschutztechnische/-rechtliche Problematik liegt alleine beim Parkplatzverkehr und der Nutzung des Sportplatzes, selbst wenn -wie vorliegend- das Anlegen eines Parkplatzes in der Praxis die Ist-Situation für die Anwohner verbessern würde. Über diese Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht sind die Vereinsvertreter ebenfalls mündlich informiert worden

Gemeinsam mit den Vereinsvertretern hat man anschließend weitergehende Überlegungen angestellt wie z.B. die Einhausung der Parkplätze bzw. der Bau eines Parkhauses ggf. mit der Halle darauf stehend. Hierzu hat es dann gemeinsame Gespräche mit der APAG gegeben. Das Ergebnis war jedoch, dass dies wirtschaftlich nicht zielführend sei. Die Überlegungen sind auch dem Schallgutachter mitgeteilt worden, damit er sie in seine Prüfungen einbeziehen kann. Auch aus seiner Sicht würde ein Parkhaus keine entscheidenden Vorteile bringen.

Die Prüfung des Zwischenberichtes durch die Rechtsanwaltskanzlei hat etwas Zeit in Anspruch genommen, so dass hierzu erst am 23.4.2020 eine Telefonkonferenz stattfinden konnte.

Das Fazit des Zwischenberichtes lautet sinngemäß:

Eine Errichtung einer neuen großen Veranstaltungsstätte mit regelmäßiger Nutzung nach 22.00 Uhr am geplanten Standort ist aus schalltechnischen Gründen nach derzeitiger Sach- und Rechtslage nur dann möglich, wenn man sich auf die 18 zugelassenen Ereignisse der Freizeitlärmrichtlinie beschränkt. Der Neubau und Betrieb einer Dreifachhalle und einer Einfachhalle als Ersatz für die wegfallende Markthalle erfordert, dass am geplanten Standort eine technische Ausfahrtbeschränkung des Parkplatzes nach 22.00 Uhr installiert wird.

Eine Nutzung der bestehenden Rasenfläche ist durch den Wegfall des Altanlagenbonus bei Umsetzung des Gesamtkonzeptes wie folgt möglich: Für den Fall, dass es nach 22.00 Uhr keine Parkplatzabfahrten mehr gibt, an allen Wochentagen bis 22.00 Uhr unproblematisch, auch der Spiel- und Trainingsbetrieb an Samstagen insbesondere für die Jugend ist unproblematisch, ein Spielbetrieb an Sonntagen ist ohne Schallschutzwände (Kosten mehrere 100.000 €, Wandhöhen 4 bis 5 Meter) nicht möglich, mit den Schallwänden nur begrenzt voraussichtlich auf 1 Spiel pro Sonntag.

Bei der Telefonkonferenz ist deutlich geworden, dass die größte Problematik das Schutzbedürfnis des „Hauses Serafin“ darstellt, obgleich von dort noch nie Beschwerde geführt wurde. Nach den Ergebnissen der Telefonkonferenz hat es daher nochmals weitere Überlegungen gegeben, dem gerecht zu werden. Es gibt nunmehr eine zunächst einmal schalltechnische Überlegung, den Rasenplatz an die Stelle des Aschenplatzes zu verlegen und die Halle als Schallschutz an die Ecke Helleter Feldchen/ Parkstraßen zu positionieren.

Hierzu gibt es aber noch keine abschließende Untersuchung des Schallgutachters und auch noch keine abschließende Einschätzung seitens des Rechtsanwaltes. Hiermit ist der Schallgutachter derzeit noch befasst. Eine erste Grobbetrachtung hat jedenfalls überraschenderweise ergeben, dass hier jedenfalls bessere Werte zu erwarten sind als bei allen anderen bis dato berücksichtigten Varianten.

Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind und eine anwaltliche Bewertung vorliegt, können gemeinsam mit den o.a. Beteiligten in einem Workshop die verschiedenen Umsetzungsszenarien besprochen werden, wie dies in dem gemeinsamen Antrag der SPD Fraktion und der FDP-Fraktion vom 18.08.2020 vorgeschlagen wird.

Anschließend kann die Politik dann mit der Angelegenheit befasst werden, um hier dann den Umgang mit diesen Endergebnissen zu beschließen. Das wird aber frühestens in der Oktobersitzung des Rates sinnvoll möglich sein.

Abschließend sei erwähnt, dass am 14.8.2020 auf Einladung der Broichweidener Vereine unter Beteiligung des Schallgutachters, der Verwaltung und aller Fraktions- und/oder Parteivorsitzenden der aktuelle Sachstand mehrere Stunden besprochen wurde und sich alle Beteiligten einig waren, die zuletzt genannte Alternative zügig zu untersuchen und dann –ggf. begleitet durch eine Workshopveranstaltung- möglichst eine Lösung für den Standort zu präsentieren, über den die Politik dann entscheiden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel für die Umsetzung des Sportstättenkonzeptes Broichweiden sind im Finanzplan unter der Investitionsnummer I424190001 in Höhe von ..zur Verfügung.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die Umsetzung des Sportsttenkonzeptes hat für Kinder und Jugendliche eine hohe Bedeutung. Neben der Nutzung der Sportstätten für den Schulsport und für die Kindertageseinrichtungen verbringen eine hohe Anzahl von Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen Angeboten der nutzenden Sportvereine ihre Freizeit. Diese Nutzung kann durch eine deutlich gesteigerte Attraktivität hinsichtlich Qualität und Quantität erheblich ausgebaut werden.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Parkstraße
  • Helleter Feldchen

Beratungsfolge

Dienstag, 01. September 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug