In der StädteRegion Aachen haben 2.370 Menschen eine anerkannte Schwerbehinderung mit Einschränkungen durch Taubheit oder Schwerhörigkeit. Sie sind auf technische Unterstützung bzw. Gebärdendolmetscher angewiesen. Hier helfen Hörgeräte, Cochlea-Implantate sowie Gebärdendolmetscher und Untertitel bei Filmaufnahmen.
Um Menschen mit Höreinschränkungen auch die Teilnahme an Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden wie z.B. Kirchen, Theatern und Verwaltungen zu ermöglichen, sind an vielen Orten induktive Hörschleifen eingebaut worden. Diese Anlagen ermöglichen, dass alle übertragenen Informationen das Ohr ohne Nebengeräusche erreichen. Sie fördern so die Teilhabe hörgeschädigter Menschen am öffentlichen Leben.
Auch in den Kommunen der StädteRegion Aachen wurden an zahlreichen Orten derartige induktive Höranlagen installiert. Um den interessierten Nutzern einen Überblick über die vorhandenen Anlagen in der Region zu geben, hat die Verwaltung eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Die Ergebnisse sindals Broschüren zusammengestellt, untergliedert in den Nordkreis, die Stadt Aachen und den Südkreis mit Eschweiler und Stolberg.
Sie werden für Interessierte sowohl online als auch in gedruckter Version zur Verfügung gestellt.
Rechtslage:
Die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 fordert die gleichberechtigte Teilhabe von hörgeschädigten Menschen an der Gesellschaft. Der Einsatz von induktiven Höranlagen kommt dieser Forderung nach.
Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:
Ein Überblick über vorhandene induktive Hörschleifen in der Region trägt dazu bei, dass die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben maßgeblich gefördert wird.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Im Auftrag:
gez.: Dr. Ziemons
Anlagen:
Broschüren mit den Standorten Induktiver Höranlagen in der StädteRegion Aachen
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 08. September 2020Sitzung des Inklusionsbeirates