Teilen:

Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für die
Kindertagesbetreuung - Eilbeschluss -


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10660

A) Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss stimmt im Wege eines Eilbeschlusses (§50 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW) gem. §83 GO NRW i.V.m. §7 der Haushaltssatzung 2020 unabweisbaren erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für 2020 im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowieKindertagespflege (diff. RU)“bis zur Höhe von 1.830.000 €zu.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Städteregionstag genehmigt gemäߧ50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW den Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 19.11.2020bezüglich der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produkt 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“bis zur Höhe von 1.830.000 €.

 

 

Sachlage:

Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen der StädteRegion Aachen sowie die Förderung der KiTas freier Träger und der Kindertagespflegestellen ist im Jahr 2020 durch besondere, auch finanzielle Herausforderungen geprägt. In diesem Produkt führt die Entwicklung der Sachkosten zu Mehraufwendungen/-auszahlungen, die im Detail wie folgt zustande kommen:

  1. Erhöhung der Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft aufgrund der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im Umfang von rd. 1.262.000 €.
  2. Stärkere Inanspruchnahme der Betreuungsform „Kindertagespflege“im Umfang von rd. 227.000 €.
  3. Gestiegene Reinigungskosten im Umfang von rd. 121.000 € im Zuge der Corona-Pandemie (voraussichtlich Isolierung nach NKF-CIG im Jahresabschluss 2020).
  4. Notwendige Zuführung zur Rückstellung für Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Land in Höhe von rd. 333.000 €.

Durch Einsparungen bei anderen Sachkonten (Bauunterhalt, Verpflegungskosten) im Produkt „Kindertagesbetreuung“ in Höhe von 113.000 € ergibt sich in der Gesamtsumme eine Überschreitung in Höhe von 1.830.000 €. Ausgenommen sind hiervon Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen, Abschreibungen und Personalkosten.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass bei der Entwicklung der Personalkosten eine Verbesserung im Höhe von rd. 1.052.000 € auf Grundlage des Budgetberichtes zum 30.09.2020 prognostiziert werden kann. Da gem. den Bewirtschaftungsregeln gem. § 21 Abs. 1 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) die Verbesserung bei den Personalkosten nicht für die Deckung die Mehraufwendungen/-auszahlungen bei den Sachkosten herangezogen werden kann, ist der o. g. Gesamtbetrag in Höhe von (bis zu) 1.830.000 € überplanmäßig bereitzustellen und aus SK418511 Städteregionsumlage, Mehrbelastung JA (Abrechnung) bzw. hinsichtlich der nach NKF-CIG zu isolierenden Kosten aus SK 491900 Erträge aus der Isolierung gem. NKF-CIG zu decken.

Im Zusammenhang mit der Verbesserung bei den Personalkosten ist damit zu rechnen, dass es in den Folgejahren zu weiteren Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Land kommt, da die Personalmindestbesetzung in den Kindertageseinrichtungen aufgrund des Fachkräftemangels häufig nur knapp erfüllt werden konnte bzw. wird. Hierzu ist in dem Haushaltsjahr, in dem die Ursache entstanden ist (2020), eine Rückstellung zu bilden (s.o. Ziff. 4).

Unter Berücksichtigung aller Sachkonten im Produkt „Kindertagesbetreuung“ kann eine Verschlechterung zum Haushaltsansatz in Höhe von rd. 1.103.000 € prognostiziert werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendamtskommunen wurden über diese Entwicklung informiert.

Rechtslage:

DieStädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist in der Pflicht, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nach den gesetzlichen Standards dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.

Nach §83 (2) der Gemeindeordnung NRW i.V.m. §53(1) Kreisordnung NRW ist bei erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen die vorherige Zustimmung desStädteregionstageseinzuholen.

Laut §7 Nr. 1 der Haushaltssatzung 2020 der Städteregion Aachen gelten überplanmäßige Aufwendungen als erheblich, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um 100.000 €übersteigen.

Der Städteregionsausschuss entscheidet gem. §50 Abs.3 KrO NRW in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Städteregionstages unterliegen, falls eine Einberufung des Städteregionstages nicht rechtzeitig möglich ist. Die nächste Sitzung des Städteregionstages ist für den26.11.2020 vorgesehen. Die vorhandenen finanziellen Mittel reichen nur aus, um die Zahlungen für den Betrieb der Kindertagesbetreuung bis Oktober 2020 zu leisten. Die Genehmigung der erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Budget 060301 „Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU)“in der Sitzung des Städteregionstages am26.11.2020re zu spät, um allen rechtlichen Verpflichtungen rechtzeitignachkommen zu können. Daherbittetdie Verwaltung um Beschlussfassung im Wege eines Eilbeschlusses durch den Städteregionsausschuss.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

vgl. Sachlage

Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 1.830.000 € konnten bei der Aufstellung des Haushaltes für 2020 (Frühjahr 2019) nicht berücksichtigt werden, weil zu diesem Zeitpunkt

- das im Dezember beschlossene und zum 01.08.2020 in Kraft getretene neue Kinderbildungsgesetz nicht vorlag; der Leistungsbescheid auf Grundlage des neuen Gesetzes lag erst zum 23.06.2020 vor,

- die Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2020/21 regelhaft im ersten Quartal des Haushaltsjahres beschlossen wurde,

- die Corona-Pandemie noch nicht absehbar war,

- die Entwicklung des Personalkostenbudgets als Ursache für die Bildung der Rückstellung in der Form nicht absehbar war, weil der Fachkräftemangel weiter anhält.

Die differenzierte Regionsumlage „Jugendhilfe“wird von den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufgebracht. Für das Haushaltsjahr 2020 wird sie spitz abgerechnet und als Ertrag eingebucht. Die voraussichtlich entstehende Haushaltsverschlechterung in 2020 (Zuschussbedarf) ist von den Jugendamtskommunen im Haushaltsjahr 2022 aufzubringen.

Die Aufwendungen werden im Rahmen von NKF als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Durch den betriebssicheren undverlässlichen Betrieb der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege trägtdas Amt für Kinder, Jugendund Familieerheblich zur qualitativen Unterstützung von Familien bei.

Im Auftrag:

gez. Terodde


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 19. November 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung