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Wahl der Vertretungen der StädteRegion Aachen in die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes Region Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10157

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag entsendet für die Dauer seiner Wahlperiode in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen:

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Verwaltungsmandat)

(Stellvertretung:__________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:__________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:__________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:_________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:_________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:_________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:_________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:_________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:_________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:_________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:_________________________________________________)

  1. Frau/Herrn ____________________________________________________

(Stellvertretung:_________________________________________________)

 

 

Sachlage:

Der Zweckverband Region Aachen wurde am 27.11.2012 gegründet. Er ist seit 01.01.2013 Rechtsnachfolger des Regio Aachen e.V. Sein Sitz ist in Aachen.

Verbandsmitglieder sind die StädteRegion Aachen, die Stadt Aachen sowie die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg. Der Landschaftsverband Rheinland gehört dem Zweckverband als beratendes Mitglied an.

Gem. § 3 der Zweckverbandssatzung organisiert der Zweckverband die politische und administrative Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Region. Er hat die Aufgabe, eine gemeinsame regionale und grenzüberschreitende Strukturentwicklung zu betreiben.

Gemäß § 4 der Zweckverbandssatzung sind Organe des Zweckverbandes die Verbandsversammlung, der Präsident des Zweckverbandes und der Verbandsvorsteher.

Verbandsversammlung:

Gem. § 5 der Zweckverbandssatzung hat die Verbandsversammlung 61 Mitglieder und besteht aus den Vertretungen der Verbandsmitglieder. Je 12 Vertretungen werden durch die Vertretungskörperschaftenr deren Wahlperiode aus ihrer Mitte oder den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. Für jede Vertretung ist eine Stellvertretungr den Fall der Verhinderung zu wählen. Der Landschaftsverband Rheinland entsendet eine Vertretung mit beratender Stimme in die Verbandsversammlung.

Rechtslage:

Die 12 Mitglieder der StädteRegion sowie deren Stellvertretungen sind vom Städteregionstag für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte oder aus den Dienstkräften der Städteregionsverwaltung zu wählen (§ 15 Abs. 2 und 3 GkG).

Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 3 KrO).

Zu Ziffer 1. des Beschlussvorschlages:

Da mehr als eine Vertretung zu benennen ist, muss gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 GkG der Städteregionsrat oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der StädteRegion Aachen dazu zählen (sog. „Verwaltungsmandat“).

Die unter Ziffer 1. des Beschlussvorschlages aufgeführte Vertretung der Verwaltung ist separat von der Entscheidung zu den Ziffern 2. bis 12. zu wählen, da sie auf keinen der Wahlvorschläge angerechnet werden darf. Der Städteregionstag ist verpflichtet, dem Vorschlag des Städteregionsrates zu entsprechen.

Zu Ziffern 2. - 12. des Beschlussvorschlages:

Die Entscheidung über die übrigen Vertretungen erfolgt in entsprechender Anwendung des § 35 Abs. 3 und 4 KrO NRW im Wege der Verhältniswahl (Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer).

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

gez.: Dr. Grüttemeier


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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