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Entsendung von Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren
und demographische Vielfalt in die Kommunale Gesundheitskonferenz


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10148

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag entsendet (per Verhältniswahl) folgende Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt in die Kommunale Gesundheitskonferenz:

1.Frau_Herrn:_______________________________________

(Stellvertretung:___________________________________)

2. Frau_Herrn:______________________________________

(Stellvertretung:___________________________________)

3.Frau_Herrn:_______________________________________

(Stellvertretung:___________________________________)

4. Frau_Herrn:______________________________________

(Stellvertretung:___________________________________)

5.Frau_Herrn:_______________________________________

(Stellvertretung:___________________________________)

6. Frau_Herrn:______________________________________

(Stellvertretung:___________________________________)

7.Frau_Herrn:_______________________________________

(Stellvertretung:___________________________________).

 

 

Sach- und Rechtslage:

§ 24 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) verpflichtet den Städteregionstag, die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) einzuberufen.

Die KGK berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und gibt bei Bedarf Empfehlungen (§ 24 Abs. 2 Satz 1 ÖGDG).

Der KGK gehören an:

a) Vertreter_innen der an der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz,

b) die Gleichstellungsbeauftragte der Städteregion und

c) Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses der Städteregion.

Hinsichtlich der Mitglieder zu c) weist die Verwaltung darauf hin, dass

  • die Entscheidung über die konkret-personelle Besetzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt aktuell r die Sitzung des Städteregionstages am 26.11.2020 vorgesehen ist (siehe Sitzungsvorlage 2020/0013),
  • Wahlvorschläge der Fraktionen für die KGK somit nur Personen enthalten dürfen, welche ebenfalls dem vorgenannten Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt angehören werden.

Hinsichtlich der geschlechtsparitätischen Besetzung findet § 12 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Anwendung.

Vorsitzende_r der KGK ist gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung der KGK die zuständige Dezernatsleitungr Gesundheit (derzeit: Herr Dr. Ziemons).

Anders als bei der konkret-personellen Besetzung der Fachausschüsse ist der Städteregionsrat stimmberechtigt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Vom Städteregionstag gewählte Vertreter_innen erhalten Ersatz der Fahrkosten und des Verdienstausfalls.

In Vertretung:

gez.: Nolte

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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Tagesordnung