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Wahl der Mitglieder des Arbeitskreises der Integrationsräte (Unterausschuss
des Städteregionstages)


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10145

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft hinsichtlich des Arbeitskreises der Integrationsräte folgende Entscheidungen:

1. Dem Beirat gehören an

a) je zwei von den örtlichen Integrationsräten entsandte Mitglieder und

b) sieben vom Städteregionstag gewählte Mitglieder.

2. Er wählt per Verhältniswahl gemäß Ziffer 1 b) zu Mitgliedern des Arbeitskreises:

2.1 Frau_Herrn…………………………..

(Stellvertretung:…………….………)

2.2 Frau_Herrn………………………………

(Stellvertretung:………………..……)

2.3 Frau_Herrn……………..…….…………

(Stellvertretung:………………..……)

2.4 Frau_Herrn……………..………………

(Stellvertretung:……………….………)

2.5 Frau_Herrn………………………..……

(Stellvertretung:……………….………)

2.6 Frau_Herrn…..…………………………

(Stellvertretung:.………………………)

2.7 Frau_Herrn………………..……………

(Stellvertretung:………………….……).

 

 

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen bildet der Städteregionstag u.a. den Unterausschuss „Arbeitskreis der Integrationsräte“.

Die Einrichtung dieses Arbeitskreises ist eine freiwillige Aufgabe der Städteregion Aachen und erfolgt zu Beginn jeder Wahlperiode (zuletzt 2014 anhand der Sitzungsvorlage 2014/0033).

r die Besetzung der Unterausschüsse gelten nicht die für Fachausschüsse anzuwendenden Vorschriften der Kreisordnung.

Anders als bei den Fachausschüssen ist der Städteregionsrat bei der Besetzung von Unterausschüssen stimmberechtigt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Vom Städteregionstag in Unterausschüsse bestellte Vertreter_innen erhalten für die Teilnahme an Sitzungen

a) Fahrkosten in entsprechender Anwendung des § 5 EntschVO,

b) ein Tagungsentgelt in Höhe des gemäß § 2 Ziffer 2 EntschVO zu zahlenden Sitzungsgeldes (Hinweis: Gilt nicht für Städteregionstagsmitglieder!),

c) Verdienstausfallersatz gemäß § 11 Hauptsatzung.

In Vertretung:

gez.: Nolte


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Details
Tagesordnung