Wahl der Mitglieder des Arbeitskreises der Integrationsräte (Unterausschuss
des Städteregionstages)
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
- Federführend
- A 10 - Zentrale Dienste
- Originaldokument
- http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10145
Beschlussvorschlag:
Der Städteregionstag trifft hinsichtlich des Arbeitskreises der Integrationsräte folgende Entscheidungen:
1. Dem Beirat gehören an
a) je zwei von den örtlichen Integrationsräten entsandte Mitglieder und
b) sieben vom Städteregionstag gewählte Mitglieder.
2. Er wählt per Verhältniswahl gemäß Ziffer 1 b) zu Mitgliedern des Arbeitskreises:
2.1 Frau_Herrn…………………………..…
(Stellvertretung:……………….………)
2.2 Frau_Herrn………………………………
(Stellvertretung:…………………..……)
2.3 Frau_Herrn……………..…….…………
(Stellvertretung:…………………..……)
2.4 Frau_Herrn……………..………………
(Stellvertretung:……………….………)
2.5 Frau_Herrn………………………..……
(Stellvertretung:……………….………)
2.6 Frau_Herrn…..…………………………
(Stellvertretung:.………………………)
2.7 Frau_Herrn………………..……………
(Stellvertretung:………………….……).
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen bildet der Städteregionstag u.a. den Unterausschuss „Arbeitskreis der Integrationsräte“.
Die Einrichtung dieses Arbeitskreises ist eine freiwillige Aufgabe der Städteregion Aachen und erfolgt zu Beginn jeder Wahlperiode (zuletzt 2014 anhand der Sitzungsvorlage 2014/0033).
Für die Besetzung der Unterausschüsse gelten nicht die für Fachausschüsse anzuwendenden Vorschriften der Kreisordnung.
Anders als bei den Fachausschüssen ist der Städteregionsrat bei der Besetzung von Unterausschüssen stimmberechtigt.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Vom Städteregionstag in Unterausschüsse bestellte Vertreter_innen erhalten für die Teilnahme an Sitzungen
a) Fahrkosten in entsprechender Anwendung des § 5 EntschVO,
b) ein Tagungsentgelt in Höhe des gemäß § 2 Ziffer 2 EntschVO zu zahlenden Sitzungsgeldes (Hinweis: Gilt nicht für Städteregionstagsmitglieder!),
c) Verdienstausfallersatz gemäß § 11 Hauptsatzung.
In Vertretung:
gez.: Nolte
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Städteregionstag
- Details
- Tagesordnung