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Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des
Rechnungsprüfungsausschusses durch den Ausschussvorsitzenden


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. April 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Rechnungsprüfung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22571

Erläuterungen:


Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetz-mäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die noch nicht ver-pflichteten Ausschussmitglieder einzeln ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde (so wahr mir Gott helfe).“

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

keine

 

 

Anlage/n:


keine


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Beratungsfolge

Donnerstag, 11. Februar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Ausschuß
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Tagesordnung

Dienstag, 15. Dezember 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses - ACHTUNG: DIE SITZUNG ENTFÄLLT !

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