Bestellung von Vertretungen der StädteRegion Aachen in Organe des "Institut für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit (IPZ) e.V."
Der Städteregionstag bestellt für die Dauer seiner Wahlperiode zur Vertretung der Städteregion Aachen in der Mitgliederversammlung des „Institut für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit (IPZ) e.V."
Frau_Herrn………………………
(Stellvertretung: ……………………)
Sachlage:
Die Städteregion Aachen ist seit dem 01.01.2020 Mitglied des „Institut für europäische Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit (IPZ) e.V.". Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt z.Zt. 90,00 €.
Die Verwaltung würde eine Fortführung dieser Mitgliedschaft befürworten.
Gem. § 6 der Satzung sind Organe des Vereins
die Mitgliederversammlung,
der Vorstand und
das Kuratorium.
Für die Mitgliederversammlung ist eine Vertretung der Städteregion Aachen zu bestellen. Die Verwaltung empfiehlt, darüber hinaus eine Stellvertretung zu bestellen.
Im Vorstand und im Kuratorium ist die Städteregion nicht vertreten.
Rechtslage:
Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW werden Vertretungen der Städteregion Aachen, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Städteregionstag bestellt oder vorgeschlagen.
Da nur eine Vertretung zu wählen ist, erfolgt die Entscheidung gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl). Die Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.
Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt aufgrund von § 25 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine.
Im Auftrag:
gez.: Terodde
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 17. Dezember 2020Sitzung des Städteregionstages