Der Städteregionstag bestellt für die Dauer seiner Wahlperiode zur Vertretung der Städteregion Aachen in der Mitgliederversammlung des „Silent Rider e.V.“
Herrn/Frau………………………………
Sachlage:
Der Städteregionstag hat am 02.04.2020 die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft im Silent Rider e.V. zu stellen(siehe Sitzungsvorlage 2020/0147). Die Mitgliedschaft wurde inzwischen begründet.
Über den einmaligen Zuschuss im Rahmen des Vereinsbeitritts (5.000,-- €) hinaus ist derzeit kein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Die Verwaltung würde eine Fortführung dieser Mitgliedschaft befürworten.
Für die Mitgliederversammlung des Vereins ist eine Vertretung zu bestellen.
Rechtslage:
Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW werden Vertreter der Städteregion Aachen, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Städteregionstag bestellt oder vorgeschlagen.
Da für die Mitgliederversammlung nur eine Vertretung zu wählen ist, erfolgt die Entscheidung gem. § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl). Die Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.
Der Städteregionsrat ist stimmberechtigt (§ 25 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW).
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine.
gez.: Dr. Grüttemeier
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 17. Dezember 2020Sitzung des Städteregionstages
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