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Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Herzogenrath über die Gestaltung und Unterhaltung der Kreisinsel des Kreisverkehrs L 223/ K 1 in Herzogenrath


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 67 - Technisches Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7658

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgestellten Gestaltung des Kreisverkehres und dem Abschluss der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung mit Straßen.NRW zu.

 

 

Sachverhalt:

Mit dem Ausbau der L223n beginnend von der Bardenberger Straße bis zum Kreisverkehr „Birk“ sind auf Herzogenrather Stadtgebiet zwei neue Kreisverkehre entstanden, die gemäß der hiermit vorgelegten Verwaltungsvereinbarung mit Straßen.NRW durch die Stadt Herzogenrath gestaltet und unterhalten werden sollen.

Bezugnehmend auf diesen Sachverhalt wurde die Verwaltung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss vom 03.09.2019 mit der Planung der Kreisverkehre „Bardenberger Straße“, „Vier Jahreszeiten“ und „Schleypenhof“ beauftragt. Ziel der Umgestaltung ist die Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie eine einheitliche Gestaltung der Kreisverkehre in Herzogenrath zur Schaffung eines hohen und einmaligen Wiedererkennungswertes.

Wie die Darstellungen zeigen, wurden die Kreisverkehre „Bardenberger Straße“ und „Schleypenhof“ mit ortsbildprägenden Kunstwerken (Silhouette der Burg Rode (Abbildung 1) sowie eine Hommage an die Bergbauvergangenheit Merksteins (Abbildung 2)) aus Cortenstahl versehen.

Abbildung 2: Kunstwerk im Kreisverkehr Geilenkirchener Straße / Schleypenhof

Dementsprechend ist der Kreisverkehr „Vier Jahreszeiten - L223 / K1“ abschließend neu zu gestalten.

Nach Rücksprache mit Straßen.NRW unterliegt die Gestaltung dieses Kreisverkehres anderen Sicherheitsauflagen, da sich der Kreisverkehr außerhalb der Ortsdurchfahrt befindet und von anderen Anfahrgeschwindigkeiten auszugehen ist.

In der maßgeblichen Gestaltungsverordnung von Straßen.NRW heißt es hierzu im Wortlaut:

„Aus Gründen der Verkehrssicherheit dürfen außerhalb bebauter Gebiete generell keine Hindernisse auf der gesamten Kreisinsel angeordnet werden, die bei einem Anprall durch ein Kraftfahrzeug zu schwerwiegenden Unfallfolgen führen könnten, d. h. auch auf der Inselmitte sind generell keine festen bzw. massiven Einbauten zulässig. Dies gilt auch für die Bereiche außerhalb der verlängerten Fahrstreifenachsen der zuführenden Fahrstreifen“.

Diesen Gestaltungsgrundsätzen Rechnung tragend, ist eine, wie im Bau- und Verkehrsausschuss vorgestellte, Gestaltung des Kreisels mit drei Säulen aus Cortenstahl nicht zulässig.

Um dennoch eine ansprechende Gestaltung des Kreisverkehres zu ermöglichen, hat die Verwaltung mit Straßen.NRW umsetzbare Alternativen beraten.

Gemäß der in der Anlage einzusehenden Verwaltungsvereinbarung plant die Verwaltung nunmehr eine Aufwertung des Kreisverkehres mit den drei Stadtwappen (Merkstein, Herzogenrath-Mitte und Kohlscheid) in Mosaiktechnik.

Es ist beabsichtigt und mit Straßen.NRW soweit abgestimmt, die Stadtwappen in die Böschung des Kreisverkehres zu montieren. Die Größe der entwickelten Stadtwappen ergeben sich wie folgt:

Die Stadtwappen bestehen aus einem Metallrahmen, der die Grundform der drei Stadtwappen abbildet. Diese Form wird dann mit Beton ausgegossen. Die so entstandenen „Betonrohlinge“ werden im Anschluss mit Mosaiken beklebt und versiegt, welche dann die Stadtwappen ausbilden. Für diese Arbeit konnte die „Mosaik-Queen“, Frau Regina Leue, gewonnen werden, die bereits die „Social-Sofas“ auf der Burg Rode gestaltet hat.

Der Kreisverkehr hat vier Ein- bzw. Ausfahrten. Die Verwaltung hat geprüft, ob der Ortsteil Niederbardenberg über ein eigenes Stadtwappen verfügt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Daher werden die drei Stadtwappen symmetrisch in die Böschung des Kreisverkehrs gelegt. Dazu werden die bereits gepflanzten Sträucher entfernt und die vorhandene Böschung neu modelliert, um die drei Stadtwappen platzieren zu können. Es befindet sich kein Stromanschluss im Kreisverkehr, daher wird eine Beleuchtung über die vorhandenen Beleuchtungsmasten geprüft.

Der gesamte Kreisverkehr wird nach Fertigstellung mit Rollrasen ausgelegt und würde sich beispielhaft wie folgt darstellen (die Kappe der Insel soll mit Lavendel bepflanzt werden):

Abschließend lässt sich festhalten, dass eine ähnliche Gestaltung des Kreisverkehres „Vier Jahreszeiten“ wie die bereits gestalteten Kreisverkehre in Herzogenrath-Mitte und Merkstein aus Cortenstahl aufgrund der Sicherheitsbestimmungen und den zur Verfügung stehenden Finanzmittel sich an dieser Stelle nicht verwirklichen lässt.

Deshalb schlagen Straßen.NRW und die Stadtverwaltung alternativ eine Aufwertung des Kreisverkehres mit den drei Stadtwappen aus Mosaiktechnik gemäß der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung vor.

Die Zustimmung des Ausschusses vorausgesetzt ist die Fertigstellung des Kreisverkehres bis zum Mai 2021 geplant.

Rechtliche Grundlagen:

Entfällt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die anfallenden Kosten wurden bereits im Haushalt des Jahres 2020 bereitgestellt und in das Jahr 2021 übertragen.

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Stadt Herzogenrath beabsichtigt die Kreisinsel des Kreisverkehrs an der L 223/K 1, die im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen ist, zu gestalten. Um die Gestaltung auf dem fremden Grund durchführen zu können, ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Land abzuschließen. Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung verpflichtet sich die Stadt die Kosten der Maßnahme zu tragen und zukünftig die Unterhaltung der Kreisinsel auf ihre Kosten zu übernehmen. Eine Kündigung der Vereinbarung ist nach § 10 immer zum Ende des Kalenderjahres möglich. Somit entstehen Kosten für die Erstellung, die auskunftsgemäß vom Fachamt mit ca. 11.000 € beziffert werden und für die jährliche Unterhaltung der Kreisinsel.

Gegen den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit dem Land NRW -Straßenbauverwaltung- bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

Anlage/n:

1.) Entwurf Verwaltungsvereinbarung zwischen Straßen.NRW und Stadt Herzogenrath


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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