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Haushaltsplanentwurf 2021 einschließlich Finanzplanung bis 2024


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Klima und Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22690

Erläuterungen:

Der Haushaltsplanentwurf 2021 einschließlich des Finanzplanes bis 2024 wurde in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.

Die ausschussbezogenen Beratungsunterlagen (Ergebnisplan, Investitionsplan, konsumtiver Finanzplan, Verpflichtungsermächtigungen, §13 Liste und Produktblätter) sind beigefügt.

Die Pläne, inkl. Produktblätter zu folgenden Produkten werden im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beraten:

021501Brandbekämpfung

021502Werkfeuerwehr Uniklinikum

021503Abwehr von Großschadensereignissen

021604Kampfmittelangelegenheiten

021701Notfallrettung

021702Krankentransport

021801Leitstelle

130101Öffentliches Grün

130102Gewässerschutz

130103Natur und Landschaft

130104Wald und Forstwirtschaft

140101Umweltschutz (inkl. ehemalig 140102 Klimaschutz und Nachhaltigkeit)

140301Förderung Verbraucher-/ Energieberatung

Eventuelle sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergebende Änderungen werden in einer Veränderungsnachweisung nachgereicht.

Änderungen bzw. nachrichtliche Mitteilungen aus Beratungen in den Bezirksvertretungen werden, soweit vorhanden, bis zur Sitzung nachgereicht.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 sowie der Finanzplanung bis 2024 (ausschließlich der Personalaufwendungen) für die vorgelegten Produkte, inkl. der Produktblätter einschließlich der in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Positionen zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Aachen diese entsprechend zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen siehe Anlage(n).

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

O nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

- Ergebnisplan

- Investitionsplan

- Verpflichtungsermächtigungen

- konsumtiver Finanzplan

- Produktblätter

- Übersicht über die aufgrund § 14 GemHVO NRW nicht in die Investitionsplanung aufgenommenen

Maßnahmen



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 26. Januar 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Details
Tagesordnung