Teilen:

Erweiterung des Städteregionsausschusses um die Zuständigkeit von "Anregungen
und Beschwerden" - Gemeinsamer Antrag der UPP- Städteregionstagsfraktion und
SPD- Städteregionstagsfraktion vom [10.12.2020](si010.asp?YY=2020&MM=12&DD=10
"Sitzungskalender 12/2020 anzeigen" ), schriftlich eingegangen am
[07.01.2021](si010.asp?YY=2021&MM=01&DD=07 "Sitzungskalender 01/2021 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10823

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt aufgrund des Antrages der UPP- Städteregionstagsfraktion sowie der SPD- Städteregionstagsfraktion die Erweiterung des Städteregionsausschusses um die Zuständigkeit von „Anregungen und Beschwerden“, welche als regelmäßiger Tagesordnungspunkt bei den Sitzungen des Städteregionsausschusses aufgenommen werden sollen.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Mit als Anlage beigefügtem Antrag der UPP- Städteregionstagsfraktion sowie der SPD- Städteregionstagsfraktion vom 10.12.2020, schriftlich eingegangen am 07.01.2021, beantragten die beiden Städteregionstagsfraktionen die Erweiterung des Städteregionsausschusses um die Zuständigkeit von „Anregungen und Beschwerden“ sowie eines dazugehörigen regelmäßigen Tagesordnungspunktes.

Mit § 21 KrO NRW hat der Landesgesetzgeber das in Art. 17 GG verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht für die Kreisebene geregelt. Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten des Kreises an den Kreistag zu wenden. Gem. § 21 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 21 Abs. 2 KrO NRW hat der Städteregionstag mit § 16 Abs. 4 der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 i.d.F. der 4. Änderungssatzung vom 05.11.2020 dessen Zuständigkeit für „Anregungen und Beschwerden“ bereits auf den Städteregionsausschuss delegiert.

Demzufolge ist seitens des Städteregionstages hinsichtlich des Antrages der UPP- Städteregionstagsfraktion sowie der SPD- Städteregionstagsfraktion lediglich die Entscheidung zu treffen, ob ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt „Anregungen und Beschwerden“ für die Sitzungen des Städteregionsausschusses eingerichtet werden soll.

Dem Antrag entnimmt die Verwaltung das Anliegen, bürokratische Hürden abzubauen sowie dadurch die politische Partizipation für Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Der Bestrebung nach einem Abbau von bürokratischen Hemmschwellen für Bürgerinnen und Bürger schließt sich die Verwaltung an. Allerdings weist diese nachfolgend auch auf die rechtlichen und inhaltlichen Probleme hin.

Gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW sind auch „Anregungen und Beschwerden“ in Schriftform einzureichen. Im Antrag der beiden Städteregionstagsfraktionen wird auf eine Vorlaufzeit von vier Wochen zum Einreichen einer Bürgerfrage hingewiesen, wodurch dringende Anliegen nicht besprochen werden könnten. Gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Städteregionstag und die Ausschüsse vom 29.10.2009 i.d.F. der 3. Änderung vom 02.04.2020 beträgt die Frist für schriftliche Anträge jedoch lediglich 10 Kalendertage vor einer Sitzung. Diese Antragsfrist ist aufgrund der Vorlaufzeit zur Erstellung einer diesbezüglichen Sitzungsvorlage notwendig und würde bei der Einreichung von „Anfragen und Beschwerden“ ebenfalls anfallen. Insofern würde ein solcher regelmäßiger Tagesordnungspunkt gegenüber der Einwohnerfragestunde keine zeitliche Verkürzung der schriftlichen Antragsfrist darstellen. Unberührt von der schriftlichen Einreichung einer Einwohnerfrage, hat jede_r Einwohner_in gem. § 4 Abs. 4 Satz 2 der vorgenannten Geschäftsordnung darüber hinaus das Recht, Einwohnerfragen unmittelbar mündlich in der Sitzung zu stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht oder nur teilweise in der Sitzung möglich, so wird die Antwort innerhalb von drei Wochen schriftlich erteilt oder ergänzt.

Ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt „Anregungen und Beschwerden“ stellt somit hinsichtlich der Antragsfrist aus Sicht der Verwaltung keinen wesentlichen Mehrwert gegenüber des Tagesordnungspunktes „Einwohnerfragestunde“ zu Beginn einer jeden öffentlichen Sitzung dar.

Jedoch unterscheiden sich „Anregungen und Beschwerden“ gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW dahingehend von der Einwohnerfragestunde, dass jeder das Recht hat, sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen mit seinen Eingaben in Angelegenheiten der StädteRegion Aachen an den Städteregionstag zu wenden. Somit werden sämtliche natürliche Personen, ob sie die deutsche, eine ausländische oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, Staatenlose, Einwohner oder Bürger sind, und unabhängig davon, ob sie sich im Gebiet der StädteRegion Aachen aufhalten oder dort wohnen, vom Petitionsrecht umfasst. Des Weiteren eröffnet ein regelmäßiger Tagesordnungspunkt „Anregungen und Beschwerden“ gegenüber der Einwohnerfragestunde, in welcher Einwohner lediglich Fragen stellen können, größere Partizipationsmöglichkeiten für die antragstellenden Personen.

Somit spricht sich die Verwaltung für die Aufnahme eines regelmäßigen Tagesordnungspunktes „Anregungen und Beschwerden“, welcher zukünftig im Falle einer Beschlussfassung dieser Sitzungsvorlage unmittelbar als Tagesordnungspunkt hinter der öffentlichen Einwohnerfragestunde des Städteregiosausschusses zu behandeln wäre, aus. Lediglich im Falle einer schriftlichen Anregung oder Beschwerde würde die Verwaltung für die Sitzung des Städteregionsausschusses eine Sitzungsvorlage erstellen. Andernfalls würde in der Tagesordnung des Bürger- und Ratsinformationssystems hinter dem Tagesordnungspunkt „Anregungen und Beschwerden der Zusatz „Liegen bislang nicht vor“ aufgenommen.

Aufgrund von § 33 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist der Städteregionsrat verpflichtet, den Antrag von UPP und SPD in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

In Vertretung:

gez.: Nolte

 

 

Anlage:

Gemeinsamer Antrag der UPP- Städteregionstagsfraktion sowie der SPD- Städteregionstagsfraktion vom 10.12.2020, schriftlich eingegangen am 07.01.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Februar 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 28. Januar 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung