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Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen, Antragstellung für das Haushaltsjahr
2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22730

Erläuterungen:

Wie bereits in vorausgegangenen Vorlagen erläutert, handelt es sich bei dem Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen um ein niedrigschwellig angelegtes Projekt auf rein freiwilliger Basis mit dem Ziel, Suchtkranken eine sinnvolle Beschäftigung zu geben und zugleich eine Reintegration in die Gesellschaft anzustreben.

Das Projekt richtet sich an suchtkranke, substituierte, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Kund*innen des Jobcenters Aachen sowie Erwerbsgeminderte nach dem SGB XII mit schwerwiegenden und multiplen Vermittlungshemmnissen mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit langfristig zu verringern, die Integration in Erwerbstätigkeit zu verbessern sowie langfristigen Leistungsbezug zu verringern.

„Querbeet“ soll aufgrund seiner außerordentlich positiven Resonanz auch im Haushaltsjahr 2021 aufrechterhalten werden. Mit Datum vom 04.11.2020 erfolgte dementsprechend die Beantragung eines Zuschusses in Höhe von 10.000,00 € für das Haushaltsjahr 2021.

Anhand des dem Antrag für 2021 beigefügten Finanzierungsplans ergibt sich ein geringfügiger Einnahmeüberschuss in Höhe von 179,53 €. Dieser kann aufgrund seiner Geringfügigkeit vernachlässigt werden.

Eine Bezuschussung durch die Städteregion Aachen sowie durch das Jobcenter Aachen in der im Finanzierungsplan erfassten Höhe wird durch die Suchthilfe Aachen angestrebt.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen im Haushaltsjahr 2021 mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 € zu unterstützen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittel groß nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine positiv negativ nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

xnicht

O nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Antrag „Querbeet“ für 2021



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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