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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
hier: Ausbauplanung für die Kindergartenjahre 2021/2022 folgende


Letzte Beratung
Dienstag, 23. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5547

Der Jugendhilfeausschuss beschließt für das Kindergartenjahr 2021/ 2022:

1.Die in der Anlage aufgeführte Bedarfsplanung für die Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen

2. Die in der Anlage und Vorlage aufgeführte Bedarfsplanung für die Betreuungsplätze in der Tagespflege

gez. Roger Nießen . gez. ./. .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Hans Brings . gez. Svenja Willeke .

Fachdienstleiter Sachbearbeiterin

gez. ./. . gez. ./. .

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 4 Abs.1 des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege verpflichtet.

Soweit erforderlich, können grundsätzlich Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Die Jugendhilfeplanung hat sicher zu stellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die in den Gruppenformen I und III nach der Anlage zu KiBiz mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt.

Auf Grundlage der am 09. September 2020 durch das Einwohnermeldeamt ermittelten Kinderzahlen* und unter Berücksichtigung der geplanten Bebauungsgebiete wurde der Bedarf an Plätzen ermittelt und am 02. November 2020 in der Trägerkonferenz vorgestellt.

(*Abfrage der regio iT., basierend auf den Meldungen des Einwohnermeldeamtes)

r die Bedarfsberechnung wird im Kindergartenjahr 2021/22 weiterhin eine Versorgungsquote von 45% bei den unter 3-jährigen Kindern und ein 100%iger Bedarf an Betreuungsplätzen bei den über 3-Jährigen unterstellt.

Anzumerken ist, dass im letzten Jahr lediglich 90,8 % der über 3- jährigen Kinder einen Platz in Anspruch genommen haben und bereits 51,1 % der unter 3- jährigen Kinder.

Die Gründe für die 9,2 % der nicht in Anspruch genommen Betreuungsplätzen der Kernjahrgänge können vielfältig sein, sind aber rein spekulativ. Die Kinder könnten in Betriebskindergärten oder heilpädagogischen Gruppen untergekommen sein, die Eltern haben keinen Betreuungswunsch, oder die Eltern wünschen die Betreuung in einer speziellen Kindertagesstätte, auch wenn dann Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.

Insgesamt besteht für das Kindergartenjahr 2021/2022 ein Bedarf von 1564 Betreuungsplätzen. Demgegenüber besteht ein Platzangebot von 1575 Betreuungsplätzen in den Kindertagesbetreuungseinrichtungen, die in der Tagespflege und in den Kindertagesstätten vorgehalten werden.

1. Tagespflege

In der Stadt Würselen werden im nächsten KiTa- Jahr 200 Tagespflegeplätze von 48 Tagespflegepersonen vorgehalten.

2. Kindertagesstätten

Abzüglich der Kindertagespflege stellt sich der Bedarf in den Kindertagesstätten

folgendermaßen dar:

Kernjahrgang 3- 6 Jahre1146 Plätze

Kinder unter 3 Jahre218 Plätze

Demgegenüber besteht ein Platzangebot von 1097 (95,7 %) bei den Kernjahrgängen und 278 Plätzen für die unter 3 Jährigen (52%).

Sollte tatsächlich ein deutlich höherer Platzbedarf als im letzten Jahr bei den Kernjahrgängen

angefragt werden, können durch Überbelegung und/ oder Tausch einzelner Plätze (von Plätzen für unter 3Jährige in Plätze für über 3Jährige) die fehlenden Plätze aufgefangen werden.

Im ersten Halbjahr 2021 plant die Verwaltung eine ausführliche Befragung der Eltern bezüglich des zukünftigen Betreuungsbedarfes durchzuführen.

Zusätzlich wird das KiTa- Anmeldeportal in diesem Jahr eingeführt, so dass die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2022/2023 über dieses Portal laufen werden. Dadurch kann u.a. der jährliche Betreuungsbedarf deutlich besser erhoben und angepasst werden.

Die Planungen von Bebauungsgebieten in der Stadt Würselen werden in der Kindertagesstättenbedarfsplanung berücksichtigt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die in der Bedarfsplanung dargestellten Gruppen sind im Haushalt 2021 und 2022 berücksichtigt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Der bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt ist für Kinder und Familien ein notwendiger Baustein im Bereich der städtischen Bildungsangebote.

 

 

Anlagen

  1. Gruppenformen
  2. Kindergartenbedarfsplanung Übersicht
  3. Bedarfsermittlung EWO

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. Februar 2021Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
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Tagesordnung