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"IT-Assistenten für alle Berufskollegs der StädteRegion Aachen"; Antrag der
FDP-Städteregionstagsfraktion vom [05.11.2020](si010.asp?YY=2020&MM=11&DD=05
"Sitzungskalender 11/2020 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10776

Beschlussvorschlag der antragstellenden Fraktion:

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur trifft aufgrund des Antrags der FDP-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

  1. Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur nimmt zur Kenntnis, dass die IT-Anforderungen an den Berufskollegs gestiegen sind.
  2. Er stimmt zu, dass jedem Berufskolleg der StädteRegion Aachen ein IT-Assistent dauerhaft zur Verfügung gestellt wird.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, nach Verabschiedung des Förderprogramms „Administration“ entsprechende Bundesmittel zur Mitfinanzierung zu beantragen.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur beauftragt die Verwaltung, einen neuen Vertrag über die IT-Dienstleistungen an den Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen ab 01.07.2021 abzuschließen, der die erkennbaren Supportbedarfe sicherstellt.

 

 

Sachlage:

Die FDP-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 05.11.2020, den Tagesordnungspunkt "IT-Assistenten für alle Berufskollegs der StädteRegion Aachen" in die Tagesordnung aufzunehmen (siehe Anlage).

Sofern sich der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur für den Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion aussprechen sollte, weist die Verwaltung darauf hin, dass diese Sitzungsvorlage aufgrund der finanziellen Implikationen vom Städteregionsausschuss am 04.03.2021 sowie vom Städteregionstag am 19.03.2021 zu behandeln ist.

Zur Thematik wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlagen-Nr. 2020/0243 und 2020/0341. Letzterer lag ein gemeinsamer Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und GRÜNEN-Städteregionstagsfraktion zugrunde. Aus der Vorlage wird zum weiterhin gegebenen Sachstand zitiert:

„In einer Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen wurde zur Sicherstellung einer angemessenen und funktionierenden IT-Infrastruktur der Schulen im Jahr 2008 eine Trennung von Aufgaben des Landes und der Kommunen festgeschrieben. In einem zweistufigen Konzept ist demnach das Land für den so genannten „First-Level-Support“ in den Schulen zuständig, die Kommunen gewährleisten den so genannten „Second-Level-Support“. Während der Schulträger auf kommunaler Ebene mit eigenem Personal und/oder beauftragten Firmen (bei der StädteRegion Aachen durch regio iT) den rein technischen Support übernimmt, verbleiben in der Schule die Aufgaben, die diese aus praktischen und inhaltlichen Gründen nur selbst ausführen kann. Eine Überarbeitung der Vereinbarung wurde bereits vor längerer Zeit angekündigt, Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.

Es zeigt sich, dass die im Jahr 2015 vereinbarten Ressourcen mittelfristig nicht mehr ausreichen, um die Schulen vor dem Hintergrund weiter gestiegener Anforderungen bedarfsgerecht zu versorgen.

Ein besonders wichtiges Thema für die Schulen (v.a. die Berufskollegs) ist die Präsenz des zuständigen Technikers vor Ort, die nach gemeinsamer Überzeugung der Schulleitungen zeitlich deutlich ausgeweitet werden muss, damit sichergestellt ist, dass die Technik zuverlässig im Unterricht eingesetzt werden kann. Dies gilt bereits für die aktuell zu betreuende Anzahl an Komponenten.

Daher ist die Verwaltung mit den Schulleitungen und den IT-Koordinatoren der Berufskollegs seit längerer Zeit im Dialog über die heterogenen und komplexen Supportbedarfe (u.a. fanden zwei IT-Strategieworkshops statt), die Grundlage des neuen Leistungsscheines (ab 2021) sein sollen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der zu betreuenden Komponenten während der 4-jährigen Vertragslaufzeit noch weiter erhöhen wird. Es soll unter pädagogischen und wirtschaftlichen Aspekten eine Verständigung zwischen den (v.a. Berufskolleg-)Schulleitungen, der Verwaltung und regio iT erzielt werden.“

Zum Ergebnis der Verständigung wird auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung und die entsprechende Auftragsvergabe zum IT-Support für die Schulen in Trägerschaft der StädteRegion Aachen ab 01.07.2021 verwiesen (s. Sitzungsvorlage-Nr. 2021/0061). Dieses entspricht der Idee des Antrages, aufgrund komplexer Bedarfe künftig jedem Berufskolleg einen eigenen Techniker zur Verfügung zu stellen (momentan ist ein Techniker für zwei Berufskollegs tätig).

Die angekündigte Förderrichtlinie zur Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum Digitalpakt Schule liegt weiterhin noch nicht vor. Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die zusätzlichen Mittel zur teilweisen Gegenfinanzierung der deutlich erhöhten Servicekosten des neuen Leistungsscheins einzusetzen und wird über den weiteren Sachstand berichten.

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger u.a. dazu verpflichtet, eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Gerade im Bereich der Berufskollegs ist es dabei zusätzlich erforderlich, dass die IT-Ausstattung den betrieblichen Standards in Industrie, Handel und Gewerbe entspricht.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

s. Sitzungsvorlage-Nr. 2021/0061

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 05.11.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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