Der Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur bestellt zu seiner Schriftführung Frau Brigitte Lütz und zu deren Stellvertretung Herrn Daniel Neuß sowie Herrn Michael Schweizer.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 41 Abs. 4 Satz 1 Kreisordnung NRW ist vom Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Schriftführung zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor, darüber hinaus zwei Stellvertretungen zu bestellen.
Personelle Auswirkungen:
Keine.
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Keine.
Im Auftrag:
gez.: Terodde
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur