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Neubau eines Geh-/Radweges in Stolberg an der K 6 bis L 238 Zweifaller Straße


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10884

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität beschließt, dass der Neubau eines Radweges an der K 6 auf Stolberger Stadtgebiet in die Priorität 3 des Ausbau- und Instandsetzungsprogrammes (AIP) der StädteRegion Aachen aufgenommen wird.

Sachlage:

 

Der Bauausschuss hat am 09.09.2020 die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob eine Erweiterung des straßenbegleitenden Geh-/Radweges entlang der K 6 auf Stolberger Stadtgebiet bis zur Zweifaller Straße möglich ist und mit welchem Aufwand dies zu realisieren wäre (Sitzungsvorlagen-Nr. 2020/0435). Grundlage ist ein Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 19.06.2020. Über die Ergebnisse der Prüfung sollen die beteiligten Ausschüsse informiert, sowie ein entsprechender Beschlussvorschlag, welcher die geprüften Optionen berücksichtigt, zur Abstimmung gestellt werden. Weiterhin soll die Förderfähigkeit über Landesmittel geprüft werden.

 

Mit der Neubildung der Ausschüsse nach der letzten Kommunalwahl ist die Zuständigkeit für Mobilitätsthemen auf den Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität übergegangen.

 


Bedarfsprüfung:

 

In der Sitzungsvorlage-Nr. 2020/0435 wurde erläutert, dass in den Netzplanungen für den Radverkehr seitens der Stadt Stolberg sowie seitens der StädteRegion Aachen derzeit keine Verbindung vorgesehen ist, die eine Routenführung entlang der K 6 im genannten Bereich erfordern würde. Durch die Lage im Verkehrsnetz würde der Radweg in erster Linie für die Verkehrsbeziehungen aus dem Stolberger Stadtteil Donnerberg sowie aus dem südlichen Bereich Eschweilers (Bergrath, Hastenrath) zu den Gewerbebereichen entlang der Zweifaller Straße zwischen Finkensiefstraße und Kurt-Schumacher-Straße (Nachtigällchen) ein zusätzliches Angebot schaffen. Es besteht daher keine besondere Netzbedeutung.

 

Ebenso ist eine Bedeutung für den Radtourismus für den Radweg an der K 6 nicht zu erkennen.

 

Der betreffende Abschnitt der K 6 liegt überwiegend außerorts und ist der Entwurfsklasse 3 nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) zuzuordnen. Von kürzeren Teilabschnitten abgesehen, gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung lag in der letzten bundesweiten Verkehrszählung 2015 bei ca. 4.600 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 6 %. Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) sind für Straßen mit diesen Merkmalen fahrbahnbegleitende Radwege sinnvoll, auch wenn eine besondere Netzbedeutung nicht besteht.

 

Im Ausbau- und Instandsetzungsprogramm der StädteRegion Aachen (AIP) war für diesen Abschnitt der K 6 in der Priorität 2 bisher die Anlage von Schutzstreifen vorgesehen, in Abhängigkeit von den Ergebnissen eines einschlägigen bundesweiten Modellversuchs. Im Ergebnis dieses Versuchs wurden die bestehenden Bestimmungen bisher nicht geändert, so dass Schutzstreifen außerorts derzeit nicht zulässig sind. Damit bliebe bis auf Weiteres die Neuanlage eines Radweges die einzige zulässige Maßnahme für die Verbesserung der Radverkehrsführung an der K 6. Im AIP sind zahlreiche Radverkehrsmaßnahmen der Priorität 1 und 2 an anderen Kreisstraßen noch durchzuführen, die vergleichsweise eine höhere Bedeutung als ein neuer Radweg an der K6 haben. In die Priorität 3 sind langfristige Maßnahmen als Zukunftsvisionen nach 2023 eingeordnet.

 

Erforderliche Ausbaumaßnahmen:

 

Die durchgehende Anlage eines straßenbegleitenden Geh-/Radweges wird von Nord nach Süd in folgende Abschnitte mit den entsprechend beschriebenen Maßnahmen unterschieden (siehe Lageplan in Anlage 1):

 

  • Abschnitt 1:

heutiges Ende des straßenbegleitenden Geh-/Radweges bis zur Zufahrt Burgholzer Hof

Länge ca. 400 m

Im Bestand verläuft fahrbahnbegleitend ein unbefestigter Wirtschaftsweg, der in Asphaltbauweise ausgebaut werden müsste ( Ausbaubreite ca. 3,50 m)

 

  • Abschnitt 2:

Zufahrt Burgholzer Hof bis Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Steinberg

Länge ca. 600 m

Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges, Ausbaubreite 2,50 m

 

  • Abschnitt 3:

Wirtschaftsweg in Verlängerung der Straße Am Steinberg bis Zweifaller Straße

Länge ca. 950 m

Neubau eines gemeinsamen Geh-/Radweges auf der Trasse eines vorhandenen asphaltierten Waldweges bzw. einer früheren Straße

Ausbaubreite 2,50 m bis 3,00 m

 

Im Abschnitt 3 befinden sich auf der westlichen Seite der K 6 Wegeparzellen, auf denen durchgängig bis zur Zweifaller Straße ein Weg verläuft, der zumindest in Teilen früher als Straße ausgebaut war und auf dem die frühere Asphalt- bzw. Teerbefestigung noch vorhanden ist. Der Weg ist teilweise mit organischem Material bedeckt. Durch den beidseitigen Bewuchs ist das frühere Lichtraumprofil eingeschränkt. Diese Wegeführung ist grundsätzlich als Trassenführung für einen durchgehenden Geh-/Radweg denkbar. Nach erster überschlägiger Prüfung ist ein Freischnitt des Lichtraumprofils erforderlich sowie der Neubau der Wegebefestigung im bestehenden Trassenverlauf.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft:

 

Mit Ausnahme eines kurzen Abschnitts im südlichen Bereich zur Zweifaller Straße befinden sich alle drei Abschnitte im Landschaftsschutzgebiet. Ein etwa 220 m langes Teilstück im Abschnitt 3 liegt im Naturschutzgebiet. Für die Beurteilung der Möglichkeit auf Befreiung sind vertiefende Untersuchungen und Bewertungen der erforderlichen Eingriffe durchzuführen.

 

Grunderwerb:

 

Im Abschnitt 2 ist auf der Parzelle der K 6 kein ausreichender Platz für einen Geh-/ Radweg vorhanden. Die westlich angrenzende Parzelle wird landwirtschaftlich genutzt und ist in Privatbesitz.

Die vorhandenen Wegeparzellen in Abschnitt 3 sind teilweise im Eigentum der Stadt Stolberg und teilweise in Privatbesitz.

 

In diesen Bereichen ist Grunderwerb erforderlich. Da die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sehr aufwändig wäre, sollte dieser freihändig erfolgen.

 

Gesamtbewertung:

 

Ein Radweg an der K 6 auf Stolberger Stadtgebiet hat eine untergeordnete Bedeutung im Radverkehrsnetz. Er ist angesichts der vorhandenen Verkehrsbelastung und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h grundsätzlich sinnvoll. Der Radweg erfordert jedoch voraussichtlich erhebliche Eingriffe im Bereich von Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Es werden Bau- und Grunderwerbskosten in Höhe von 1,4 Mio. € geschätzt. Andere geplante Radverkehrsmaßnahmen des AIP haben eine höhere Priorität. Der Radweg sollte daher in Priorität 3 des AIP (Zukunftsvisionen ab 2024) eingeordnet werden.

 

Rechtslage:

 

Nach § 9 und § 43 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) fällt der Neubau eines Radweges an der K 6 in die Zuständigkeit der StädteRegion Aachen. Der Ausbau von Wegen im Eigentum der Stadt Stolberg fällt in deren Zuständigkeit. Nach § 49 StrWG NRW) sollen die Kreise darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr geschaffen wird.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Nach einer ersten Schätzung fallen für den Neu- bzw. Ausbau einschließlich Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen Kosten in Höhe von ca. 1,4 Mio. € an. Der Neubau eines Radweges an der K 6 wäre grundsätzlich förderfähig nach den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau NRW (FöRi-kom-Stra). Der Fördersatz liegt zurzeit bei bis zu 75 % der förderfähigen Kosten. Höhere Fördersätze sind aufgrund der aktuellen Änderungen in den Förderprogrammen ggf. möglich.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Der Neubau des Zweirichtungsradweges entlang der K 6 führt zu Eingriffen in Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie in den straßenbegleitenden Baumbestand, die den zu erwartenden Nutzen (Umstieg vom Pkw auf Radverkehr) überwiegen.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

 

 

Anlage:

 

Lageplan – K 6 in Stolberg – Neubau eines Geh-/Radweges

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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