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Sicherung der Bahnstrecke 2550 Hundforter Weg/Eisenbahnstraße & Beschleunigung für die Querung durch den Radschnellweg RS4;
Antrag der FDP-Fraktion vom 16.11.2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7810

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Ausführungen der Verwaltung wohlwollend zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Mit Datum vom 16.11.2020 wurde von der FDP-Fraktion an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung der Antrag zur Sicherung der Bahnstraße 2550 Hundforter Weg / Eisenbahnstraße sowie eine Beschleunigung für die neue Querung durch den Radschnellweg RS4 gestellt. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, die Gleisanlagen an der Stelle Hundforter Weg / Eisenbahnstraße in Abstimmung mit der DB Netz AG zu sichern und hierdurch illegale Überquerungen zu unterbinden. Des Weiteren soll die Verwaltung sich für eine Beschleunigung des im Zusammenhang mit dem Radschnellweg RS4 geplanten Tunnelbaus und der hierzu notwendigen planungsrechtlichen Schritte einsetzen.

Begründet wird dieser Antrag damit, dass bereits Trampelpfade eine illegale Querung der Bahngleise belegen und hierdurch Lebensgefahr bestehe. Der weitere Wortlaut des Antrages kann der Anlage entnommen werden.

Bereits im Frühjahr 2016 (unmittelbar nach Abriss der Brücke) wurde in Sachen Trampelpfad und widerrechtliches Queren der Bahngleise seitens der Stadt Herzogenrath eine entsprechende Anfrage an die DB Netz AG sowie ebenfalls an die Bundespolizei gerichtet. Im Ergebnis teilte die DB Netz AG mit, dass die Bahn nicht in der Lage sei alle Bahnstrecken in Deutschland einzäunen und/oder beschildern zu können, um diese gegen den Leichtsinn der Bevölkerung abzusichern. Da die entstandene Problematik aus dem Brückenabbruch resultiere, ist die Bahn der Auffassung, dass hier eine Lösung nur durch die Herstellung einer neuen Brücke möglich sei.

Eine Verkehrssicherungspflicht seitens der Straßenverkehrsbehörde durch entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Zäune oder Schilder, den DB-Bereich zu schützen besteht darüber hinaus ebenfalls nicht.

Auch seitens der Bundespolizei sei nach dem Abriss der Brücke der Bereich des Öfteren „bestreift“ worden. Leider sei jedoch auf Grund der personellen Situation und der Maßgabe der vorrangigen Sicherung von Bahnhöfen eine intensive Kontrolle nicht realisierbar. Bei den Überprüfungen seien jedoch keine querenden Fußgänger festgestellt worden.

Zur Anfrage „Beschleunigung aller notwendigen planungsrechtlichen Schritte zum geplanten Tunnelbau im Zuge des Radschnellweges RS4“ wurde Straßen.NRW als Straßenbaulastträger um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Nach Prüfung durch den Landesbetrieb Straßen.NRW wurde mitgeteilt:

…Im aktuellen Planungsschritt ist die Voruntersuchung einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung abzuschließen, der dann herausgearbeiteten Linie ist durch das Verkehrsministerium NRW zuzustimmen, anschließend ist der Vorentwurf (Entwurfsplanung) aufzustellen, der durch den Landesbetrieb zu genehmigen ist. Danach wird der Landesbetrieb als Vorhabenträger des RS4 in dem Streckenabschnitt ein Planfeststellungsverfahren durchführen müssen, was bedeutet, dass es noch einige Jahre dauern wird, bis Baurecht für den RS4 geschaffen sein wird.

… nach hausinterner Prüfung wird keine Möglichkeit gesehen, die Brücke durch den Landesbetrieb zu bauen bzw. zu finanzieren, bevor das Baurecht vorliegt.

Wir können daher nur empfehlen, sich beim Zuwendungsgeber für kommunale Radverkehrsprojekte zu erkundigen, ob es über eine Fördermaßnahme möglich wäre, die Brücke vorab, z.B. im Zuge einer Schulwegsicherung, zu bauen, und dies dann so, dass sie für den RS4 nachher (mit den erforderlichen Dimensionen in lichter Weite und Höhe in der passenden Lage) genutzt werden kann. Fördermodalitäten sind hier jedoch nicht bekannt.

Nach verwaltungsinterner Prüfung kann mitgeteilt werden, dass eine „eigene“ Planung zu keiner Beschleunigung des Verfahrens führen würde. Zum einen ist eine ausführungsreife Planung des Radschnellweges vorausgesetzt und zum anderen ist derselbe Abstimmungsprozess mit der DB Netz AG notwendig. Eine „einfache“ Entkoppelung des Tunnelbauwergs kann daher nicht vorgenommen und seitens der Stadt Herzogenrath auch nicht finanziert werden.

Aktuelle Ergänzung

Zwischenzeitlich wurde die DB Netz AG nochmals angefragt, in wie weit seitens der Stadt Herzogenrath zur Unterbindung illegaler Querungen des Gleiskörpers eine ca. 1,25m hohe und insgesamt ca. 180m lange Zaunanlage auf beiden Seiten des Bahnkörpers und mit welchen Auflagen errichtet werden kann. Zur genauen Verortung hatte am 29.01.2021 ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertretern der DB Netz AG, dem Bauern der anliegenden Grundstücke und der Stadt Herzogenrath stattgefunden.

Es ist aus Sicht der Verwaltung vorstellbar, eine Zaunanlage zu errichten, um die Sicherheit zu erhalten, da der Abriss der Brücke zu dem - sicherlich gesetzwidrigen Fehlverhalten – geführt hat. Die Kosten belaufen sich auf ca. 12.000 Euro und werden über den Veränderungsnachweis in den Haushaltsplan 2021 aufgenommen.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

Anlage:

Antrag der FDP-Fraktion vom 16.11.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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