Teilen:

Bestellung der zeichnungsberechtigten Ausschussmitglieder


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7856

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung wählt

Frau/Herrn _______________________________________

zum zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied und

Frau/Herrn _______________________________________

zum stellvertretenden zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied.

 

 

Sachverhalt:

Gem. § 52 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 24 und § 26 ff. Geschäftsordnung ist über die im Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet wird.

Weiterhin wird die Niederschrift gem. § 24 Abs. 3 und § 26 Geschäftsordnung von einem zeichnungsberechtigten Ausschussmitglied unterzeichnet. Entsprechend ist ein zeichnungsberechtigtes Ausschussmitglied sowie für den Verhinderungsfall eine Stellvertretung zu wählen.

Rechtliche Grundlagen:

§ 52 GO NRW. §§ 24, 26 ff. Geschäftsordnung

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Sicherheit und Ordnung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
Details
Tagesordnung