Teilen:

Vergabeordnung der Stadt Herzogenrath


Letzte Beratung
Dienstag, 16. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7682

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Vergabeordnung.

Die Vergabeordnung tritt am 19.03.2021 in Kraft gleichzeitig tritt die Vergabeordnung vom 10.12.2012 außer Kraft.

 

 

Sachverhalt:

Die zurzeit gültige Vergabeordnung der Stadt Herzogenrath wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 11.12.2012 beschlossen. Darüber hinaus existierte noch eine Dienstanweisung zur Vergabeordnung vom 01.01.2013.

Zielsetzung der aktuellen Neufassung ist es, die Vergabeordnung und die Dienstanweisung zusammen zu fassen und die einschlägigen Normen der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO), des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU) sowie verschiedener Erlasse in der Vergabeordnung zu verankern.

Darüber hinaus wurde die Vergabeordnung deutlich umfassender ausgestaltet damit sichergestellt ist, dass alle Vergabeverfahren bei der Stadt Herzogenrath rechtmäßig und einheitlich, diskriminierungsfrei, transparent und im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung sowie den entsprechenden vergaberechtlichen Grundlagen abgewickelt werden.

Die neue Vergabeordnung orientiert sich an der aktuell erschienenen Muster-Dienstanweisung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Anpassungen erfolgten lediglich im Hinblick auf die bei der Stadtverwaltung Herzogenrath vorhandenen Organisationsstruktur.

Rechtliche Grundlagen:

§ 41 GO NRW

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

Stellungnahme der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Mit der vorgelegten neuen städtischen Vergabeordnung erfolgt eine Anpassung der städtischen Vergabeordnung an den Runderlass „Kommunale Vergabegrundsätze“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in der Fassung vom 12.06.2020 sowie weiteren rechtlichen Grundlagen (VOB, UvgO, HOAI etc.).

Mit dem Runderlass „Kommunale Vergabegrundsätze“ wurden die Wertgrenzen für die einzelnen Vergabearten wesentlich erhöht, diese Wertgrenzen wurden in die städtische Vergabeordnung übernommen, so dass nun eine öffentliche Ausschreibung bei Liefer- und Dienstleistung erst ab 100.000 € (vorher: 30.000 €) und bei Bauleistung ab 750.000 € bzw. 1.000.000 € je Einzelgewerk bzw. 1.250.00 € (Gesamtgewerk) (vorher: 75.000 € - 300.000 €) verpflichtend ist. Unterhalb dieser Werte soll aber, nach dem o.a. Erlass, ein Wechsel zwischen den Unternehmen erfolgen und die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Dies bedeutet für die Fachämter eine höhere Dokumentationspflicht und ein ausreichender Nachweis über die Prüfung der Angemessenheit der Preise.

Aus Korruptionsschutzgründen wird empfohlen, bei nicht öffentlichen Ausschreibungen strikt das 4-Augenprinzip, den Wechsel der Firmen und eine ausführliche Dokumentation einzuhalten.

Um eine Einheitlichkeit in den verschiedenen Ämtern zu erhalten, wird angeregt, einen einheitlichen Vergabevermerk zu entwickeln und festzulegen, wo die Vorab-Veröffentlichung und die vorgeschriebenen Informationen über die Zuschlagerteilung nach § 20 Abs. 2 VOB/A und § 30 Abs. 1 UvgO erfolgen sollen.

Die vorliegende neue Vergabeordnung ist angelehnt an die Mustervergabeordnung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und unter Berücksichtigung der o.a. Maßnahmen bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

Anlage:

Vergabeordnung der Stadt Herzogenrath


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 16. März 2021Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath

Dienstag, 23. Februar 2021Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Haupt- und Finanzausschuss
Details
Tagesordnung