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Bildungszugabe in Zeiten der Corona-Pandemie ausweiten; Antrag der SPD-
Städteregionstagsfraktion vom [04.02.2021](si010.asp?YY=2021&MM=02&DD=04
"Sitzungskalender 02/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
A 43 - Bildungsbüro
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10890

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft aufgrund des Antrags der SPD-Städteregionstags-fraktion folgende Entscheidung:

„Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderinstrument Bildungszugabe auf die durch die Corona-Pandemie resultierenden Rahmenbedingungen umzugestalten und auszuweiten, um vielfältige Bildungsangebote, darunter ausdrücklich auch digitale, für unsere Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen und unseren regionalen außerschulischen Anbietern eine finanzielle Unterstützung zu geben.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 04.02.2021 (ANLAGE) beantragt die SPD-Städteregionstags-fraktion die Umgestaltung und Ausweitung des Förderinstruments Bildungszugabe im Hinblick auf die aus der Corona-Pandemie resultierenden Rahmenbedingungen.

Die Bildungszugabe ist das zentrale Instrument zur Förderung außerschulischen Lernens der StädteRegion Aachen. Bereits zum Schuljahr 2011/12 initiiert, ermöglicht sie Kindern und Jugendlichen den kostenlosen Besuch außerschulischer Lernorte mit den Themenbereichen „Kunst/Kultur“, „Sport“, „MINT“ (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) und „Nachhaltigkeit“. Jede Kindertagesstätte (rund 300) und Schule (170) kann die Bildungszugabe halbjährlich beantragen. Das Förderprogramm greift dort, wo Schulbudgets und Eltern nicht mehr unterstützen können. Zentral ist die Zusammenarbeit mit den außerschulischen Bildungspartnern und Lernorten. Aktuell werden rund 300 Angebote von rund 90 Anbietern bereitgestellt. 2019 profitierten rund 47.000 Kinder und Jugendliche von der Bildungszugabe.

Umsetzung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020

Bereits im letzten Jahr reagierte die Verwaltung auf die pandemiebedingte besondere Situation. Im ersten Kalenderhalbjahr lag der Schwerpunkt auf der möglichst weitgehenden Sicherung der pädagogischen Angebote (primär durch Verschiebungen der Termine) nachdem alle Beteiligten durch den ersten Lockdown und die Beschränkungen im Bildungsbereich überrascht wurden. Zu den hier regulierenden Maßnahmen gehörten:

  • Die Frist der Inanspruchnahme einer Bildungszugabe wurde bis zum Ende der Sommerferien im August 2020 verlängert. Bereits verabredete Aufträge konnten verschoben, Angebote ins Freie verlegt und Mindestteilnehmerzahlen unterschritten werden, so dass im Juni/Juli/August 2020 mehrere aufgrund Corona abgesagte Angebote nachholbar waren (Fördervolumen rund 10.000 €).
  • Mit dem Das Da Kindertheater konnten die ausgefallenen Frühjahrsvorstellungen nahezu alle neu terminiert werden. Gespielt wurde im Sommer und Herbst 2020 - angepasst an die jeweils geltenden Coronaschutzregelungen. Der für die Angebote des Das Da Kindertheaters vorgesehene Höchstförderbetrag von 75.000 € wurde ausgegeben.
  • Die Frühjahrsvorstellungen des jungen Grenzlandtheaters GRETA wurden in das zweite Kalenderhalbjahr 2020 verschoben. Auch hier bedingte die Corona-Pandemie Veränderungen: an verschiedenen Spielorten wurde ausschließlich für die gastgebenden Schulen gespielt. Damit wurden zwar weniger Jugendliche erreicht, eine komplette Absage konnte aber verhindert werden.
  • Da das Förderinstrument Bildungszugabe im Frühjahr 2020 dennoch in vielen Fällen nicht in Anspruch genommen werden konnte, beschloss der Städteregionsausschuss in seiner Sitzung am 14.05.2020, freien, nicht-öffentlichen Anbietern die Möglichkeit zu bieten, stornierte Aufträge auf Antrag mit 50 % der Kosten in Rechnung stellen zu können (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2020/0279). Ein Antrag wurde von 23 Anbietern gestellt. Die Verwaltung zahlte rund 25.000 € Ausfallkosten und leistete einen kleinen Beitrag zur Unterstützung der außerschulischen Bildungspartner.

Das zweite Kalenderhalbjahr stand im Fokus des „Möglichmachens“ von Angeboten für möglichst viele Kinder und Jugendliche trotz Corona:

  • Erstmals wurde ein Sommerferienangebot für Offene Ganztagsschulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgenommen. Ausgewählte Angebote konnten von den Schulen und Trägern innerhalb der Sommerferien gebucht werden. 22 Einrichtungen nutzten die Gelegenheit und erzielten ein zusätzliches Fördermittelvolumen in Höhe von rund 20.000 €.
  • In der zweiten Antragsphase im Sommer 2020 wurden 310 Förderzusagen ausgesprochen. Den Hygienekonzepten angepasst konnten Gruppen geteilt und damit die doppelte (teilweise dreifache) Förderung in Anspruch genommen werden. Insbesondere Angebote im Freien waren für Schulen und Kindertagesstätten attraktiv. Daneben wurden die Angebote von Vogelsang IP nochmals gesondert beworben, um die hier zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 10.000 € ausschöpfen zu können.

Hochrechnungen versprachen im Oktober 2020 noch eine relativ gute Auslastung der Bildungszugabe. Die Pandemie-Entwicklungen im November/Dezember 2020 führten allerdings zu einem zweiten Einbruch. Immerhin konnten weitere rund 55.000 € ausgezahlt werden, so dass insgesamt rund 185.000 € im Jahr 2020 – das entspricht ca. 60 % der für die Bildungszugabe zur Verfügung stehenden Mittel – verausgabt wurden.

Wie im letzten Jahr wird die Verwaltung in ihrem Jahresbericht Bildungszugabe zur nächsten Fachausschusssitzung ausführlich statistisch berichten (siehe Sitzungsvorlagen-Nr. 2020/0299).

Umsetzung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie 2021

Die Antragsphase 2021 (erstes Kalenderhalbjahr) startete im Dezember 2020. Die Antragszahlen sind aufgrund der Corona-Pandemie erwartungsgemäß deutlich geringer als in den Jahren zuvor. Kindertagesstätten und Schulen werden noch lange nicht in ihren normalen Alltag zurückfinden. Es gilt daher, für eine stärkere Inanspruchnahme der Bildungszugabe unter Corona-Pandemie-Bedingungen zu sorgen.

Folgende geplante Ausweitungen der Bildungszugabe berücksichtigen die guten Erfahrungen aus dem letzten Jahr und die derzeitigen Rahmenbedingungen sowohl in den Bildungseinrichtungen als auch bei den außerschulischen Lernorten. Ziel ist, den Herausforderungen gerecht zu werden, indem Antragszeiträume flexibilisiert, Zugänge für Zielgruppen ausgeweitet, neue Zielgruppen erreicht und damit möglichst viele Kinder und Jugendliche von den hochwertigen Angeboten profitieren werden.

Die Verwaltung hat folgende konkrete Maßnahmen zur Umsetzung im Blick, die zurzeit endabgestimmt werden:

  • Die nächste Antragsphase wird ausgeweitet bzw. eine ständige Antragsmöglichkeit für Kindertagesstätten und Schulen geschaffen.
  • Zusätzliche Buchungen für Kindertagesstätten und Schulen werden ermöglicht.
  • Gruppen werden verkleinert und geteilt, um Hygienekonzepte zu erfüllen.
  • Digitale Angebote außerschulischer Anbieter werden aufgenommen.
  • Gezielt sollen die 5. und 6. Klassen an außerschulischen Bildungsangeboten zur Förderung von Selbst- und Sozialkompetenzen teilnehmen, da diese Jahrgänge in der Pandemie besonderen Herausforderungen gegenüberstanden und stehen. Nach dem Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I war für die Schüler_innen der Aufbau von Beziehungen und die Erarbeitung eines Gruppengefühls aufgrund des Distanzlernens deutlich erschwert.
  • Auch 2021 sollen die Offenen Ganztagsschulen und Jugendfreizeiteinrichtungen Sommerferienangebote buchen können. Anbieter haben die Möglichkeit, spezielle Angebote für die Sommerferien einzureichen. Anhand der dann gemachten Erfahrungen soll ein Modell für die Herbstferien entwickelt werden.
  • Die guten Erfahrungen im letzten Jahr sprechen für eine spezielle Bewerbung der Angebote von Vogelsang IP. Es besteht ein hohes Interesse weiterführender Schulen an der Umsetzung von Projekttagen zur Erinnerungskultur.
  • Die Angebote des Das Da Kindertheaters sind von den Neuregelungen nicht betroffen. Da die Förderzusagen hier bereits ein halbes Jahr im Voraus ausgesprochen werden, stehen die zu fördernden Einrichtungen bereits im März 2021 fest, so dass der Höchstförderbetrag von 75.000 € vergeben ist. Genau wie im letzten Jahr arbeitet das Bildungsbüro eng mit dem Anbieter zusammen, auch unter den gegebenen Bedingungen so viele Vorstellungen wie möglich umzusetzen.

Mit diesen geplanten Ausweitungen verfolgt die Verwaltung das Ziel, eine ganzheitliche Bildung zu ermöglichen, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen insbesondere in Pandemiezeiten entspricht. Auch unterstützen diese Maßnahmen den Erhalt der vielfältigen Bildungslandschaft außerschulischer Lernorte und der freien Anbieter.

Wie gewohnt werden die anstehenden Ausweitungen und veränderten Abläufe rechtzeitig über die bestehenden Netzwerke im Bildungsbüro an Bildungseinrichtungen und außerschulische Lernorte kommuniziert.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Sachlage kann sich die Verwaltung der im Beschlussvorschlag formulierten Zielsetzung anschließen.

Rechtslage:

Die Umsetzung der Bildungszugabe ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen. Ihr Ziel ist, jedem Kind oder Jugendlichen pro Kalenderhalbjahr den Besuch eines außerschulischen Lernorts kostenlos zu ermöglichen.

Die für das Kalenderjahr 2021 geplanten Maßnahmen zur Ausweitung der Bildungszugabe zielen ausschließlich auf die Sicherstellung der stärkeren Inanspruchnahme dieser unter Corona-Bedingungen ab. Der Zweck der Bildungszugabe bleibt erhalten.

Aufgrund § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen: Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Insgesamt 310.000 € stehen im Kalenderjahr 2021 unter den Sachkonten 531845 „Bildungszugabe“ und 531844 „Zuschüsse zum Besuch der Bildungseinrichtung Vogelsang“ im Budget des Bildungsbüros, Produkt 030402 „Bildungsbüro“, Teilprodukt 943300 „Bildungszugabe“ zur Verfügung. Hinzu kommen 89.500 € unter dem Sachkonto 543993 „Nutzungsentgelt für das Nachwuchsleistungszentrum“ (Bildungszugabeangebote Alemannia Aachen).

Soziale Auswirkungen:

Außerschulische Lernorte fördern die Verbindung von Kreativität und Wissen, das gemeinsame Erleben unterstützt das soziale Lernen. Die hochwertigen Angebote in der Bildungszugabe fördern somit die ganzheitliche Bildung und stehen über die antragsberechtigten Einrichtungen allen Kindern und Jugendlichen in der StädteRegion Aachen zur Verfügung. Mit Sonder- und Pilotprojekten im Rahmen der Bildungszugabe werden gezielt Bildungseinrichtungen aus sozial schwachen Räumen zusätzlich unterstützt. Als verlässliches Instrument befördert die Bildungszugabe auch die Vielfalt der Angebotslandschaft und sichert die Qualität dieser, denn: viele Anbieter aus den bekannten Bereichen entwickeln bedarfsgerechte Formate für die Bildungszugabe und verknüpfen ihr Expertenwissen mit jahrelanger pädagogischer Erfahrung.

Ein rechtzeitig eingeleitetes Krisenmanagement sichert dies auch in Pandemiezeiten.

Im Auftrag:

gez.: Terodde

 

 

Anlage: Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 04.02.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur
Details
Tagesordnung