Teilen:

Duschbus für Obdachlose
- Antrag der AfD-Städteregionstagsfraktion vom
[11.02.2021](si010.asp?YY=2021&MM=02&DD=11 "Sitzungskalender 02/2021 anzeigen"
) -


Letzte Beratung
Freitag, 19. März 2021 (öffentlich)
Federführend
A 50 - Amt für Soziales und Senioren
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10903

Beschlussvorschlag:

a)Beschlussvorschlag der AfD-Städteregionstagsfraktion

Der Städteregionstag beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, so schnell wie möglich einen ausrangierten, technisch ertüchtigten Linienbus zu einem Duschbus für Obdachlose umzubauen.

b)geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er nimmt den Antrag der AfD-Städteregionstagsfraktion zur Kenntnis.

2.Er stellt fest, dass es sich hierbei um eine lokale Aufgabe handelt, für die eine Zuständigkeit der StädteRegion Aachen nicht gegeben ist.

3.Er begrüßt die Beteiligung des Jobcenters Städteregion Aachen/der Verwaltung an der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“. Hierdurch sollen wohnungslose Menschen mit Wohnraum versorgt und der Wohnraum der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen gesichert werden.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben beantragt die AfD-Städteregionstagsfraktion, die Verwaltung zu beauftragen, so schnell wie möglich einen ausrangierten, technisch ertüchtigten Linienbus zu einem Duschbus für Obdachlose umzubauen. Hierbei verweist sie auf vergleichbare Projekte in den Städten Berlin und Hamburg.

Bei dem vorgeschlagenen operativen Ansatz einer Hilfeleistung für obdachlose Menschen handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um eine originäre Aufgabe der regionsangehörigen Kommunen. Entsprechende praktische Hilfsangebote müssen auf lokaler Ebene bereitgestellt werden. Der Bedarf ist durch Duschmöglichkeiten in den einzelnen Kommunen, bspw. in den Obdachlosenunterkünften oder auf andere Weise, sichergestellt. Insoweit ist eine Zuständigkeit der StädteRegion Aachen nicht gegeben. Im Antrag selbst wird ebenfalls bereits darauf hingewiesen, dass die Umsetzung derartiger Projekte bislang auf Ebene der Kommunen und nicht auf Kreisebene erfolgt.

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass seit diesem Jahr eine Beteiligung an der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause“ erfolgt. Umgesetzt wird das Modellprojekt durch das Jobcenter StädteRegion Aachen.

Ziel der Landesinitiative „Endlich ein Zuhause!“ ist es, wohnungslose Menschen mit Wohnraum zu versorgen und dafür zu sorgen, dass von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ihren Wohnraum behalten können. Es gilt dabei:

- Wohnungsverlust zu verhindern,

- Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung zu schaffen,

- Lebenslagen obdachloser, wohnungsloser und von Wohnungsverlust bedrohter Menschen zu verbessern.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales fördert die Landesinitiative mit zusätzlichen drei Millionen Euro jährlich in den 20 Städten und Kreisen, in denen statistisch besonders viele Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Die StädteRegion Aachen ist eine der betroffenen förderbaren Regionen.

Gefördert werden drei Personalien sowie projektbezogene Sachaufgaben. Die Laufzeit ist auf 2 Jahre festgelegt. Antragsteller ist die StädteRegion Aachen, die Umsetzung der Landesinitiative erfolgt durch das Jobcenter StädteRegion Aachen.

Ein spezialisiertes Fallmanagement geht im Sinne eines Case Managements vor - vorhandene Netzwerkstrukturen in der StädteRegion Aachen sind wichtiger Bestandteil der Arbeit. Vorhandene Ressourcen werden gezielt und nachhaltig eingesetzt. Der Einsatz des spezialisierten Fallmanagements erfolgt als städteregionales Projekt.

Im Rahmen einer vorwiegend aufsuchenden Arbeit lässt sich die Aufgabe wie folgt beschreiben: Aufsuchen - Beraten – Vermitteln – Begleiten.

Dabei sollen erstmalig auch die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch privatwirtschaftliche Unternehmen der Wohnungswirtschaft eingebunden werden.

Dies geschieht in zwei Gremien: Mit dem Beirat „Ein Zuhause in der StädteRegion“ werden auf der Führungsebene soziale Träger wie oben genannt mit den Unternehmen der Wohnungswirtschaft vernetzt. Oberstes Ziel ist es hier, verbindliche Kooperationsverfahren und Abläufe zu erzielen. Die Anbahnung von bilateralen Kooperationsverträgen unter den Partnern ist dabei das ideale Ziel.

Neben dem Beirat ist auf der operativen Ebene eine gemeinsame Fallkonferenz von Projektmanagern und Vermieterseite geplant, bei der konkrete Fälle diskutiert und vermittelt werden können. Dabei wird einerseits berücksichtigt, welche Bedarfe die/der Wohnungssuchende hat und inwieweit diese gedeckt werden können. Gleichzeitig wird besprochen, welche Betreuungsaufgaben sich daraus ergeben und wie ggf. Vorbehalte und Sorgen der potenziellen Vermieterinnen und Vermieter in eine Absprache zur verbindlich geregelten Betreuung nach der Wohnungsvermittlung einfließen können. So sollen Hürden abgebaut und eine leichtere Vermittlung in Wohnraum ermöglicht werden.

Der Antrag liegt der Bezirksregierung Arnsberg seit dem 05.11.2020 vor. Am 02.12.2020 wurde eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gem. Nr.1.3.1 der VV zu § 44 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO) erteilt.

Die Einstellung einer Mitarbeitenden erfolgt voraussichtlich zwischen Februar und spätestens April. Die infrastrukturellen Maßnahmen innerhalb des Jobcenters sind in Vorbereitung.

Eine erste Abstimmung zur praktischen Zusammenarbeit des Jobcenters mit den regionsangehörigen Kommunen auf Führungsebene ist erfolgt; Gespräche auf Arbeitsebene werden in Kürze terminiert.

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Begleitung der Landesinitiative durch die Verwaltung erfolgt mit vorhandenem Personal.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die drei Stellen der Mitarbeitenden sind im Verwaltungsbudget des Jobcenters berücksichtigt. Die Einnahmen aus der Landesinitiative werden zur Deckung der Kosten an das Jobcenter weitergeleitet.

Soziale Auswirkungen:

Durch die Beteiligung an der Landesinitiative wird die Vernetzung und Kooperation der Partner im Aufgabenfeld Beseitigung von Wohnungslosigkeit deutlich verbessert werden. Insgesamt trägt das Projekt zur Stabilisierung der Situation von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen in der StädteRegion Aachen bei.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage

Antrag der AfD-Städteregionstagsfraktion vom 11.02.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Freitag, 19. März 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 03. März 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung