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Gratis-Transporte zum Impfzentrum
-Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom [05.02.2021](si010.asp?YY=2021&MM=02&DD=05 "Sitzungskalender 02/2021 anzeigen" )-


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
Dezernat III
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10901

Beschlussvorschlag:

a)Beschlussvorschlag der SPD-Städteregionstagsfraktion

Der Städteregionsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Stadt Aachen, in Zusammenarbeit mit regionalen Drittanbietern (z. B. Taxiunternehmen, Busunternehmen etc.) und unter etwaiger Beteiligung der Krankenkassen einen kostenlosen Fahrservice für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zum Corona-Impfzentrum in der Eissporthalle Aachen und zurück zu organisieren.

b)Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1.Er stellt fest, dass in allen Kommunen der StädteRegion Aachen Regelungen getroffen wurden, die bei Bedarf Hilfestellung anbieten für einen Transport von Bürger_innen zum Impfzentrum und zurück.

2.Er stellt darüber hinaus fest, dass es für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen einen vorrangigen Anspruch auf Übernahme von Fahrt-/Transportkosten gem. § 60 SGB V gegenüber den Krankenkassen gibt.

3.Er sieht keinen Bedarf für die Organisation eines städteregionsweiten kostenlosen Fahrservice durch die Verwaltung.

 

 

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 05.02.2021 beantragt die SPD-Städteregionstagsfraktion die Aufnahme des TOP „Gratis-Transporte zum Impfzentrum“ in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt (SOZ) am 03.03.2021 sowie der Sitzung des Städteregionsausschusses am 04.03.2021 (vgl. Anlage). Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen kostenlosen Fahrservice für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zum Impfzentrum und zurück zu organisieren, vgl. Beschlussvorschlag a).

Zur Begründung weist die Antragstellerin darauf hin, dass viele Personen der Altersgruppe der über 80Jährigen nicht in der Lage seien, das Impfzentrum eigenständig aufzusuchen, weshalb ein organisierter, kostenloser Transport sinnvoll sei und die Impfbereitschaft erhöhen würde. Als Beispiel wird auf die Stadt Berlin verwiesen, die anbietet, Menschen ab 80 Jahren kostenlos mit dem Taxi zu befördern.

Vor dem Hintergrund entsprechender Anfragen aus der Bevölkerung hat sich der gemeinsame Krisenstab von Stadt Aachen und StädteRegion Aachen in verschiedenen Sitzungen seit Ende Januar 2021 mit der Frage auseinandergesetzt, welche Möglichkeiten und welche Notwendigkeit es gibt, den Transport von Menschen mit einem entsprechenden Bedarf zum Impfzentrum zu organisieren und zu ermöglichen. Die Überlegungen reichten von Sondervereinbarungen zu vergünstigten Taxitarifen bzw. der Aushandlung von regionsweiten Tarifen mit Taxiunternehmen bis zur kostenlosen Inanspruchnahme des ÖPNV. In einem ersten Schritt wurde Kontakt zur „Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e. V.“ aufgenommen. Allerdings sollten auch die zwischenzeitlich in allen Kommunen der StädteRegion bereits vielfach ergriffenen Initiativen, um Menschen mit einem Transportbedarf zum Impfzentrum zu unterstützen, berücksichtigt werden.

Die Verwaltung hat eine Bedarfsabfrage in den Kommunen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass in keiner regionsangehörigen Kommune ein akuter Regelungsbedarf besteht:

Die drei Eifelgemeinden Monschau, Roetgen und Simmerath meldeten zurück, dass kein Interesse an einem einheitlichen Taxitarif bestehe; auch eine Kostenerstattung sei nicht geplant. In Monschau könne der Bedarf über ein ehrenamtliches Engagement gedeckt werden, in Roetgen gebe es einen Zusammenschluss freiwilliger Helfer_innen und in Simmerath werde bei Bedarf die Hilfe der Generationengenossenschaft Eifel oder die der Ortsvorsteher, die ehrenamtliche Hilfe organisieren würden, in Anspruch genommen.

In der Stadt Aachen liegt ein nahezu gleich lautender Antrag der dortigen SPD-Stadtratsfraktion vor. Die dortige Verwaltung hat mitgeteilt, auf die ausstehende Grundsatzentscheidung der Landesregierung warten zu wollen und dann zum Ratsantrag Stellung zu nehmen. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt am 03.03.2021 mündlich berichten.

In der Stadt Alsdorf wird zusammen mit dem Alsdorfer Lionsclub ein Fahrdienst zum Impfzentrum für Bedürftige bzw. ältere Menschen angeboten. Die Koordination übernimmt das Freiwilligenzentrum Alsdorf.

Der Stadt Baesweiler sind verschiedene vereinsinterne und im Wege der Nachbarschaftshilfe vorgesehene Hilfestellungen bekannt. Sofern es darüber hinaus eine einheitliche Regelung geben könnte, würde dies begrüßt. Allerdings dürfte dies nicht dazu führen, dass bestehende Ansprüche gegenüber den Krankenkassen dann nicht mehr geltend gemacht würden, weil es keinen Anreiz mehr gebe, diese vorrangige Leistung in Anspruch zu nehmen.

In der Stadt Eschweiler ist der Fahrdienst über das Sozialamt und die Feuerwehr bzw. Freiwillige Feuerwehr organisiert.

Herzogenrath unterstützt bei Bedarf durch die Vermittlung bekannter Betreuungsbüros und Beförderungsunternehmen.

In der Stadt Stolberg würden für Notfälle kostenfreie Fahrdienste über das Sozialamt und die Feuerwehr organisiert.

Die Stadt Würselen weist auf private Initiativen hin; ein Regelungsbedarf sei nicht bekannt.

Vor dem Hintergrund dieser Rückmeldungen hält die Verwaltung eine weitere Kontaktaufnahme mit den Krankenkassen und regionalen Drittanbietern zur Organisation eines städteregionsweiten kostenfreien Fahrservice für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Sinne des Antrags der SPD-Städteregionstagsfraktion nicht für erforderlich.

Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung u. a. einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach § 60 SGB V vorsieht. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt die Krankenkasse die notwendigen Fahrt-/Transportkosten für Versicherte.

Der Landkreistag NRW (LKT) hat zudem mit Rundschreiben 0066/21 vom 20.01.2021 und 0088/21 vom 27.01.2021 auf die laufenden Gespräche mit der Landesregierung zur Klärung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Transporte zu Impfzentren hingewiesen. Der LKT hält grundsätzlich fest, dass keine Finanzierungszuständigkeit der Kommunen gegeben sein kann, weil es sich um Kosten handele, die notwendigerweise entstünden, um die Impfaktion durchzuführen. Naheliegend sei daher (auch vor dem Hintergrund der Gesetzeslage, § 9 Abs. 3 ÖGDG) eine Anlehnung an die bisherige zugesagte Kostenverteilung zur Impfaktion, also eine jeweils hälftige Kostentragung von Bund und Land. Da das Land NRW seine Überlegungen zu einer Übernahme von Fahrtkosten bisher nicht abgeschlossen habe, rät der LKT einstweilen von kommunalen Einzellösungen ab. Eine Refinanzierung von anderer Seite könne derzeit nicht als gesichert gelten. Der Deutsche Landkreistag hat sich zwischenzeitlich an das Bundesministerium für Gesundheit gewandt und um eine Rechtsänderung gebeten mit dem Ziel, insgesamt eine effektive und möglichst bürokratiearme generelle Übernahme der Fahrkosten für über 80Jährige und für andere in der Mobilität eingeschränkte Personengruppen zu erreichen.

Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

keine

Soziale Auswirkungen:

Die örtlichen Initiativen der regionsangehörigen Kommunen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen, die sich impfen lassen möchten, die Möglichkeit erhalten, das Impfzentrum aufzusuchen. Eine möglichst breite Impfung der Bevölkerung ist wichtig für die erfolgreiche Eindämmung der Pandemie.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage:
Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 05.02.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 03. März 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung