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Prüfungsbericht über den Jahresabschluss und Lagebericht des Senioren- und
Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler zum
[31.12.2020](si010.asp?YY=2020&MM=12&DD=31 "Sitzungskalender 12/2020 anzeigen"
) und Entlastung des Verwaltungsdirektors des Senioren- und Betreuungszentrums
der Städteregion Aachen in Eschweiler


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11044

A) Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DRP Randerath & Partner PartGmbB Aachen/Heinsberg/Stolberg zur Kenntnis und beschließt gem. § 5 Abs. Satz 2 EigVO i.V.m. § 7 Abs. 1 Buchs. f) der Betriebssatzung des Senioren- und Betreuungszen-trums Eschweiler, den Verwaltungsdirektor, Herrn Bernhard Müller, für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.

B) Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

Der Sdteregionstag stellt entsprechend § 4 Buchst. c) EigVO i.V.m. § 26 Abs. 3 EigVO den Jahresabschluss und den Lagebericht 2020 des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler fest und beschließt, den Jah-resüberschuss in Höhe von 562.735,06 € der Rücklage des Senioren- und Betreuungszentrums zuzuführen. Er erteilt dem Verwaltungsausschuss gem. § 4 Buchst. c) EigVO die Entlastung.

 

 

Sachlage und Rechtslage:

Aufgrund des Beschlusses im Verwaltungsausschuss und der Beauftragung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DRP Randerath & Partner PartGmbB Aachen/Heinsberg/Stolberg, den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Dazu wird auf den Prüfbericht verwiesen, der den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses rechtzeitig vor der Sitzung zugestellt wird.

Der Jahresüberschuss 2020 beträgt 562.735,06 €. Die Verwaltung regt an, diesen Jahresüberschuss der Gewinnrücklage zuzuführen.

Nach § 4 Buchstabe c) in Verbindung mit § 26 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Städteregionstag über die Feststellung des Jahresüberschusses und des Lageberichtes sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Gem. § 7 Abs. 1 Buchstabe f) der Betriebsatzung des Senioren- und Betreuungszentrums der Städteregion Aachen in Eschweiler gehört zu den Aufgaben des Verwaltungsausschusses auch die Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsdirektors. Entsprechend bittet die Verwaltung in Kenntnis des Berichtes über den Jahresabschluss 2020 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DRP Randerath & Partner PartGmbB Aachen/Heinsberg/Stolberg, darüber zu befinden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

Im Auftrag:

gez.: Müller

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. Juni 2021Sitzung des Städteregionstages

Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Mai 2021Sitzung des Verwaltungsausschusses SBZ

Ausschuß
Verwaltungsausschuss SBZ
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