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Richtlinie der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuwendungen für
Projekte und Initiativen zur Inklusion; Vorstellung


Letzte Beratung
Dienstag, 15. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10813

Sachlage leicht verständlich:

Das Inklusions·amt gibt Geld für Projekte,

die Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam machen.

So können sich Menschen mit und ohne Behinderung besser kennen·lernen.

Das Inklusions·amt gibt höchstens 5.000 € zu einem Projekt dazu.

Das Inklusions·amt berichtet im Inklusions·beirat zu den Projekten.

Sachlage:

Die Richtlinie ermöglicht die finanzielle Förderung von Projekten, die helfen,

1) den Inklusionsplan der StädteRegion Aachen umzusetzen,

2) das Thema Inklusion in die Öffentlichkeit zu bringen und/oder

3) sichtbare und unsichtbare Barrieren abzubauen.

Die Förderrichtlinie richtet sich besonders an kleine Initiativen und Ehrenamtler_innen aber auch an Kommunen, Vereine und Unternehmen in der StädteRegion Aachen, die Teilhabe ermöglichen und gesellschaftliches Bewusstsein für das Thema Inklusion schaffen.

Der Fördersatz beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und darf den Betrag von 5.000 € pro Projekt nicht überschreiten.

Im Jahr 2019 konnte die Verwaltung inklusive Projekte in der Region mit rund 22.000 € unterstützen, im Jahr 2020 mit rund 20.000 €.

Dem Inklusionsbeirat sowie dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demografischen Wandel werden Projekte, die mit mehr als 1.000 gefördert werden, jährlich zur Kenntnis gegeben.

Im Städteregionsausschuss am 16.06.2016 wurde die „Richtlinie der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Initiativen zur Inklusion“ beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 2016/0188).

Damit trat ein Steuerungsinstrument für die Durchführung von inklusiven Projekten in der Region in Kraft, das Doppelförderungen vermeidet und objektive Bewertungskriterien für Zuwendungen schafft.

Es hat zum Ziel unterschiedliche Akteure aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu vernetzen, und so das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention maßgeblich zu fördern.

Eine Neuausrichtung der Förderrichtlinie wurde am 28.03.2019 vom Städteregionsausschuss beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 2019/0021).

Sie ist seit dem 01.04.2019 in Kraft und zielt darauf ab, das bessere Verständnis der Richtlinie zu fördern, offen für eine größere Projektbreite zu sein und die Projektabwicklung für die Antragssteller zu vereinfachen.

Rechtslage:

Das Förderprogramm „Richtlinie der StädteRegion Aachen für die Gewährung von Zuwendungen für Projekte und Initiativen zur Inklusion“ ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Produkt 05.03.04 sind unter dem Sachkonto 543963 „Sachaufwand Inklusion“ im Haushalt 2021 insgesamt 75.000€ angesetzt. Davon ist der Betrag in Höhe von 30.000€r Zuwendungen zur Förderung der Inklusion reserviert.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Einführung der Richtlinie sollen Initiativen und Projekte, die sich mit der Stärkung der Inklusion in der Städteregion Aachen befassen, unterstützt werden.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlage: Flyer „rderprogramm Inklusion Projekte und Initiativen zur Inklusion“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 15. Juni 2021Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Inklusionsbeirat
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