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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII
Hier:
Antrag der Jugendverbände der Gemeinschaft Christlichen Lebens im
Diözesanverband Aachen:
Gemeinschaft Christlichen Lebens – Jungen und Männer und Gemeinschaft
Christlichen Lebens – Mädchen und Frauen
sowie deren
Trägerverein der J-GCL Aachen e.V.


Letzte Beratung
Dienstag, 15. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23502

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

  1. Er beschließt die Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII der beiden Verbände,

Gemeinschaft Christlichen Lebens – Jungen und Männer und

Gemeinschaft Christlichen Lebens – Mädchen und Frauen, sowie deren

Trägerverein der J-GCL Aachen e.V.

 

 

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die beiden Jugendverbände der Gemeinschaft Christlichen Lebens im Diözesanverband Aachen, die

Gemeinschaft Christlichen Lebens – Mädchen und Frauen (GCL-MF) und die Gemeinschaft Christlichen Lebens – Jungen und Männer (GCL-JM), sowie deren Trägerverein der J-GCL Aachen e.V. beantragen mit Schreiben vom 06.05.2021 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

  1. Die Verbände und ihr Verein

Die beiden Verbände GCL-JM und GCL-MF, zusammengefasst in den Jugendverbänden Christlichen Lebens im Diözesanverband Aachen, sind Ortsgemeinschaften der jeweiligen Bundesverbände der Gemeinschaft Christlichen Lebens. Die Diözesanverbände sind Mitglieder im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Aachen.

Laut Satzungen ist es Sinn und Aufgabe beider Verbände, kirchliche Jugendarbeit – insbesondere im Rahmen von Werkwochen - zu leisten und dabei koedukativ zusammenzuarbeiten.

Der Trägerverein wurde 2004 als Rechts- und Vermögensträger der beiden Verbände gegründet, insbesondere zur Beschaffung, Bereitstellung und Verwaltung der für die Jugendarbeit erforderlichen, Arbeitskräfte, Geld- und Sachmittel.

  1. Tätigkeit in der Stadt Aachen

Sowohl die beiden Diözesanverbände GCL-JM und GCL-MF als auch deren Trägerverein sind ausschließlich in Aachen in der Bleiberger Fabrik tätig.

Seit 1965 richten sie dort die Werkwochen für Kinder und Jugendliche aus. Inhaltlich sind diese Werkwochen musisch-kreativ ausgerichtet.

Die Werkwochen werden in allen Schulferien angeboten. Die Kinder und Jugendlichen sollen ihre Zeit in den Werkwochen frei, den eigenen Bedürfnissen und Wünschen nach gestalten, d.h. ohne Lehrplan und Leistungsansprüche.

Neben den traditionellen Angeboten wie Speckstein, Batik, Marionettenbau, Holzarbeiten, Bildhauerei, Gestalten, Tonarbeiten, Seidenmalerei, Video, Theater und Tanz, stehen auch jeweils Kurse auf dem Programm, die aktuelle Trends aufgreifen.

Im Jahr 2019 nahmen insgesamt 1.400 Kinder und Jugendliche an dem Programm der musisch-kreativen Werkwochen in der Bleiberger Fabrik teil.

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.2016 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

Im nachfolgenden Raster sind die Beurteilungskriterien seitens FB 45 aufgeführt.

Die beiden Verbände, GCL-FM und GCL-JM, sowie der Trägerverein der J-GCL Aachen e.V. erfüllen alle Kriterien.

Daher ist die Anerkennung der Gemeinschaft Christlichen Lebens Mädchen und Frauen und der Gemeinschaft Christlichen Lebens Jungen und Männer sowie des Trägervereins der J-GCL Aachen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. 75 SGB VIII auszusprechen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlagen:

  • Antrag und Satzungen
  • Raster zu den Beurteilungskriterien

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 15. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
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Tagesordnung