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"Miteinander in der StädteRegion Aachen";
Weiterentwicklung des Konzepts


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11095

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er beschließt die der Sitzungsvorlage 2021/0352 als Anlage 1 beiliegende Konzeption als Grundlage der weiteren Arbeit im Rahmen des Programms "Miteinander in der StädteRegion Aachen - für Vielfalt, Teilhabe und Empowerment" sowie die der Sitzungsvorlage 2021/0352 als Anlage 2 beigefügten rderrichtlinien.

2.Zur Begleitung der Arbeit wird ein BeiratMiteinander“ gebildet, der über die inhaltliche Ausgestaltung des Programms sowie die Bewilligung von Fördergeldern entscheidet. Dem Beirat sollen angehören:

-eine Vertretung der Polizei Aachen,

-eine Vertretung aus der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege,

-eine Vertretung der kommunalen Volkshochschulen (ohne Stadt Aachen),

-eine Vertretung des Netzwerks Integration,

-eine Vertretung des RegioSportBunds Aachen e. V.,

-eine Vertretung des Gleichbehandlungsbüros Aachen,

-eine Vertretung der Bezirksschüler_innen-Vertretung,

-Vertretungen von bis zu neun zivilgesellschaftlichen Initiativen,

-der/die Vorsitzende des Arbeitskreises der kommunalen Migrantenvertretungen in der StädteRegion

sowie

- insgesamt 7 Städteregionstagsmitglieder nach Verhältniswahl.

 

 

Sachlage:

Bisheriger Sachstand:

Vor dem Hintergrund des Förderprogrammes „Kommunen gegen Rechtsextremismus“ des Landes NRW im Jahre 2000 hat sich der Kreistag des damaligen Kreises Aachen mit dem Thema der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus beschäftigt und die Verwaltung beauftragt, eine Konzeption zur Umsetzung eines entsprechenden Projektes einschließlich der Richtlinien zur Vergabe von Fördergeldern zu erarbeiten.

Es entstand das damalige Projekt „Miteinander im Kreis Aachen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ (im weiteren Verlauf, kurz: „Miteinander“). Im Rahmen der Landesförderung wurde darüber hinaus eine Studie über die Einstellung von Kindern und Jugendlichen zu „Fremden“ erstellt. Nach dem Auslaufen der Landesförderung entschied der Kreis Aachen, das Projekt „Miteinander“ aus eigenen Mitteln weiter zu finanzieren.

Im Jahr 2005 wurde „Miteinander“ neu aufgestellt. Die im Projektverlauf gemachten Erfahrungen hat die StädteRegion Aachen zur Weiterentwicklung des Projektes genutzt. Hierzu gehörte sowohl die Überprüfung der Konzeption als auch eine Präzisierung der Kriterien der Zuschusspraxis. Seit 2006 wird darüber hinaus regelmäßig ein Förderpreis zur Anerkennung herausragender Aktivitäten an Einrichtungen und Initiativen vergeben, die sich nachhaltig für das Miteinander einsetzen. Mit der Gründung der StädteRegion Aachen am 21. Oktober 2009 wurde das Projekt als „Miteinander in der StädteRegion Aachen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ als eigensndiges Projekt weitergeführt.

Neben der Förderung von Projekten und Initiativen hat „Miteinander“ selbst zahlreiche Modellprojekte konzipiert, initiiert, durchgeführt und evaluiert. Darüber hinaus gehört die Beobachtung und Analyse der Situation vor Ort bzgl. fremdenfeindlicher und rechtsextremistischer Tendenzen zu den kontinuierlich wahrgenommenen Aufgaben. Nach der ersten Studie im Jahr 2001 wurde 2007 eine weitere empirische Studie zur Einstellung von Kindern und Jugendlichen zu Rechtsextremismus und Gewalt in der Region durchgeführt. Im Jahr 2011 wurde auf Beschluss des Städteregionstages der Projektcharakter von „Miteinander“ beendet und die Aufgabe als fester Bestandteil der Arbeit der StädteRegion Aachen implementiert.

Der Zuzug zahlreicher geflüchteter Menschen nach Deutschland und NRW in den letzten fünf Jahren hat zu großen gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen geführt. Die Landes- und Bundesregierung haben darauf mit einer Vielzahl an Förderprogrammen und Beratungsangeboten reagiert, die sich ähnlichen Themen wie „Miteinander“ widmen.

Viele davon wurden auch in der StädteRegion Aachen eingerichtet. So wird das Landesförderprogramm NRWeltoffen“ seit der erfolgreichen Erstbewerbung im Jahr 2017 in der StädteRegion Aachen umgesetzt. Im Jahr 2019 haben sich Stadt und StädteRegion Aachen im Rahmen einer Bietergemeinschaft erfolgreich um die Trägerschaft der Beratungsstelle „Wegweiser in der Region Aachen gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ beworben. Vor diesem Hintergrund ist ein Ziel der Weiterentwicklung von „Miteinander“ eine Profilschärfung des Programms.

Weiterentwicklung des Programms „Miteinander“ als „Miteinander in der StädteRegion Aachen r Vielfalt, Teilhabe und Empowerment“

Mit dem Programm „Miteinander in der StädteRegion Aachen r Vielfalt, Teilhabe und Empowerment“ machen sich Politik und Verwaltung der StädteRegion dafür stark, dass sich die individuelle Vielfalt in der Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft widerspiegelt.

Intention ist es, die Verschiedenheit der Menschen, die in der StädteRegion Aachen leben, wertzuschätzen und als Ressource für die gemeinsame Zukunft zu begreifen.

Zukünftige Schwerpunkte der Arbeit von „Miteinander“ sind die folgenden drei Säulen:

Vielfalt

Teilhabe

Empowerment

Unter dem Thema „Vielfalt“ sollen Unterthemen „Wertedialog“ und „diversitätssensible Öffnung“ bearbeitet werden. Dieule „Teilhabe“ beinhaltet die Themenbereiche „Rassismuskritik“ und „Diskriminierungsschutz“. Neben einer grundsätzlichen ressourcenorientierten und stärkenden Haltung umfasst das Themenfeld „Empowerment“ auch die Förderung von Zivilcourage. Die folgenden Maßnahmen sollen dazu dienen, die o.a. Intention zu verwirklichen:

1.Analyse

2.Maßnahmen

3.Öffentlichkeitsarbeit

4.rderung von Einzelmaßnahmen

5.Auszeichnungen

Die als Anlage 1 beiliegende Konzeption erläutert die einzelnen Punkte ausführlich. Im Folgenden werden im Wesentlichen Veränderungsvorschläge der Verwaltung zur bisherigen Praxis dargestellt.

rderung von Einzelmaßnahmen

Die StädteRegion Aachen stellt Finanzmittel zur Förderung von Maßnahmen (Projekten und Veranstaltungen) für ein friedliches Miteinander bereit. Die neu erarbeiteten Richtlinien zur Förderung von Einzelmaßnahmen liegen dieser Vorlage als Anlage 2 bei. Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die Ziele von „Miteinander“, die Leitlinien des Integrationskonzepts und/oder Ziele des Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus der StädteRegion Aachen umzusetzen. Trotz der Richtlinien handelt es sich bei der Bezuschussung der Maßnahmen um jeweilige Einzelfallentscheidungen, zu denen die Verwaltung dem Beirat eine fachliche Beurteilung zur Verfügung stellt. Die StädteRegion Aachen unterstützt bei der Antragsstellung.

Die Verwaltung empfiehlt den Höchstbetrag für eine Förderung von bisher 500 € auf in der Regel bis zu 750 € zu erhöhen. Ein Eigenanteil in Höhe von mind. 20 % der Gesamtkosten ist in der Regel erforderlich. Dieser kann durch andere Zuschüsse, Eigenleistung oder ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden.

Auszeichnungen

Die Auszeichnungen „rderpreis Miteinander“ und „rgerpreis Zivilcourage“ sollen in der bewährten Form mit alternierender Verleihung alle zwei Jahre beibehalten werden. Zur Vereinfachung des Verfahrens empfiehlt die Verwaltung, dass die Fraktionsvertreter_innen aus dem Beirat „Miteinander“ ebenfalls Mitglieder der Jury zur Vergabe des Bürgerpreises „Zivilcourage“ sind.

Beirat

Im Zusammenhang mit der Einrichtung des Projektes „Miteinander im Kreis Aachen“ im Jahre 2001 wurde auch ein Gremium „Beirat“ eingerichtet, das über die Vergabe der Mittel entschied. Darüber hinaus hat sich der „Beirat“ auch mit Grundsatzfragen der Projektgestaltung befasst. Die Verwaltung schlägt vor, das Gremium beizubehalten und im Zusammenhang mit der Neuausrichtung, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, zusammenzusetzen. Außerdem sollen dem Beirat folgende Organisationseinheiten der Verwaltung angehören:

-die für die Programmführung zuständige OE,

-die zuständige Dezernatsleitung,

-Bildungsbüro (A 43)

-Amt für Kinder, Jugend und Familie (A 51)

Ziel ist, die Perspektive von potentiell von Rassismus und Diskriminierung Betroffenen sowie von zivilgesellschaftlichen Akteur_innen besser zu berücksichtigen.

Dazu werden die Kommunen gebeten, geeignete Initiativen vorzuschlagen. Darüber hinaus wird die Verwaltung eigene Vorschläge erarbeitet. Die Entscheidung, welche Initiativen als Mitglieder des Beirats/der Steuerungsgruppe ausgewählt werden, obliegt den in das Gremium entsandten Fraktionsvertreter_innen. Die Beschlussfassung über die Vergabe der Fördermittel sowie die Vergabe des Förderpreises soll weiterhin dem „Beirat“ übertragen bleiben. r den Zeitraum der Laufzeit des Projekts „NRWeltoffen“ wird der Beirat ebenfalls als Steuerungsgruppe „NRWeltoffen“ fungieren.

Der Antrag der StädteRegion Aachen auf Einrichtung einer Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben" wurde Mitte Mai vom BMFSFJ positiv beschieden. Die Umsetzung des Projekts erfolgt ab Herbst 2021. Derzeit wartet die Verwaltung auf die Zusendung des Förderbescheides. Eine Zusammenlegung und/oder Kooperation des Beirats Miteinander mit einem für das Programm "Demokratie leben" einzurichtenden Begleitausschuss wird die Verwaltung im Sinne der Vermeidung von Doppelstrukturen prüfen. Der Beirat „Miteinander“ wird dabei unabhängig von der Förderung der „Partnerschaft für Demokratie“ weiterbestehen bleiben.

Rechtslage:

Es handelt sich eine freiwillige Aufgabe für die StädteRegion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Finanzmittel zur Umsetzung des Programms „Miteinander“ wurden im Haushalt 2021 im Teilprodukt 946200 "Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismusarbeit“ veranschlagt.

Soziale Auswirkungen:

Mit dem Programm „Miteinander in der StädteRegion Aachen r Vielfalt, Teilhabe und Empowerment“ machen sich Politik und Verwaltung der StädteRegion dafür stark, dass sich die individuelle Vielfalt, in der Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft widerspiegelt.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlagen:

Konzeption „Miteinander in der StädteRegion r Vielfalt, Teilhabe und Empowerment“ (Anlage 1)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen von „Miteinander“ (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. Juni 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 16. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung