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Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen – Erneuerung und ggf. Erweiterung
des Beschlusses vom 28.10.2020


Letzte Beratung
Mittwoch, 16. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23577

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat berät über den Sachstand und beschließt das weitere Vorgehen.

 

 

Erläuterungen:

In seiner Sitzung vom 14.04.2021 wurde dem Integrationsrat über den Sachstand in Sachen „Änderung der Hauptsatzung“ berichtet. Ferner wurde ihm mitgeteilt, dass in der Angelegenheit ein Gesprächstermin zwischen der Verwaltung und dem Vorsitzenden, Herrn Uluğ, sowie dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Demmer, anberaumt wird. Dieses Gespräch hat zwischenzeitlich am 26.04.2021 stattgefunden. Für die Verwaltung haben Frau Lammers (Fachbereichsleitung Recht und Versicherung) und Herr Klee (Dezernat I - Referent der Frau Oberbürgerleisterin Keupen) sowie die Herren Frankenberger und Tönnes (Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration) teilgenommen. Im Rahmen des Termins hat Herr Demmer die Notwendigkeit der erneuten Beratung der Thematik in der nächsten Sitzung des Integrationsrats erklärt. Es werden dazu nochmals die als Anlagen bezeichneten Unterlagen in die Sitzung des Integrationsrats eingebracht.

In der Sache selbst stehen aktuell weitere Gespräche des Dezernats I mit dem Fachbereich Recht und Versicherung bevor. Es sind aus verschiedenen Veranlassungen umfangreiche Novellierungen verschiedener Regelwerke/Satzungen (Hauptsatzung, Zuständigkeitsordnung, Geschäftsordnung) zu erarbeiten. Aufgrund der zwischen diesen bestehenden Zusammenhänge und Abhängigkeiten können diese Novellierungen nur gemeinsam in einem Gesamtkontext und nicht lediglich partiell erfolgen. Entsprechend hoch ist der Abstimmungsbedarf sowohl innerhalb der Verwaltung als auch mit der Politik. Es handelt sich insoweit um einen noch laufenden Prozess.

Die Verwaltung schlägt vor, in der nächsten Sitzung des Integrationsrats am 22.09.2021 erneut Bericht zu erstatten.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Aktuelle Fassung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Aachen

Anlage 2 - Aktuelle Fassung des § 22 der Hauptsatzung der Stadt Köln

Anlage 3 - „Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen“ aus der Niederschrift zur Sitzung des

Integrationsrats vom 28.10.2020

Anlage 4 - Änderungsvorschlag der Arbeitsgruppe des Integrationsrats zu § 20 der Hauptsatzung der

Stadt Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 16. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates - Achtung: ab 16.00 Uhr öffentliche digitale Vorberatung!

Art
Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung