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Schullandheim Rollesbroich;
hier: Gewährung eines städtischen Zuschusses zur Sanierung/Modernisierung des
Schullandheims


Letzte Beratung
Dienstag, 22. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7968

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Mitglieder des Ausschusses erkennen die in den letzten Jahrzehnten erbrachten Leistungen des Vereins, allen voran das ehrenamtliche Engagement der handelnden Akteure. Es ist jedoch festzustellen, dass das Gebäude, die funktionellen Rahmenbedingungen und die Einrichtung nicht mehr den heutigen Anforderungen an Jugendbildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. Schullandheimen entspricht und daher in der derzeitigen Form nicht zukünftsfähig ist. Die finanzielle Situatuion der Stadt Herzogenrath ermöglicht zudem keine finanzielle Unterstützung.

Er beschließt daher, dass dem Schullandheimverein e. V. des städt. Gymnasiums Herzogenrath keinen Zuschuss zur Modernisierung des Schullandheims in Rollesbroich gewährt wird.

 

 

Sachverhalt:

Erstmalig ist der Schullandheimverein e. V. 2018 an die Stadt Herzogenrath herangetreten und hat auf die bauliche Situation im Schullandheim Rollesbroich hingewiesen. Die Stadt wurde gebeten, einen Zuschuss zur Modernisierung des Heims zu gewähren.

Die Angelegenheit war bereits mehrfach im damaligen Ausschussr Bildung, Sport und Kultur beraten worden. Auf die bisherigen Vorlagen wird daher verwiesen.

Die Verwaltung hat mehrfach die Bausubstanz begutachtet und einen Sanierungsplan aufgestellt.

Im Januar 2020 fand ebenfalls ein Vor-Ort-Termin mit Mitgliedern des Ausschusses statt, bei dem die einzelnen notwendigen Modernisierungsmaßnahmen im und am Gebäude erläutert wurden. Insgesamt wurde festgestellt, dass sich das Gebäude baulich und energetisch in einem nicht zeitgemäßen Zustand befindet und sich der Sanierungsbedarf auf ca. 750.000 € summiert.

Zwischenzeitlich hat sich jedoch die finanzielle Situation der Stadt Herzogenrath seit 2020 gravierend verschlechtert, was insbesondere der Corona-Pandemie den damit verbundenen dramatischen Einnahmeausfällen geschuldet ist.

Da es sich bei der Zuschussgewährung um eine freiwillige Leistung handelt, ist es aus Sicht der Verwaltung nicht zu verantworten, die Mittel für das Schullandheim auszuzahlen.

Die Entscheidung ist umso mehr bedauerlich, da man doch in den vergangenen Jahren erkennen konnte, mit wie viel Herzblut das Schullandheim durch den Verein geführt wurde und es über Generationen von Schülerinnen und Schülern hinweg eine liebgewonnene Einrichtung des städtischen Gymnasiums Herzogenrath geworden ist. Dennoch muss auch berücksichtigt werden, dass das Heim in einer Zeit entstand (Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts) als das allgemeine Familien-/Sozialverhalten noch ein anderes war, als es heute der Fall ist. Früher konnten noch nicht alle Familien in Urlaub fahren und es war eine willkommene Abwechslung für die Kinder und Jugendlichen wenigstens ein paar Tage im Jahr einen Aufenthalt in Rollesbroich in der der Eifel mit Rursee und den umliegenden Freizeitmöglichkeiten zu verleben. Dabei sollte es aber auch immer allen Kinder und Jugendlichen aus Herzogenrath zur Verfügung stehen, die über Schulen und Vereine gegen eine geringe Kostenbeitrag dort Quartier finden konnten.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass selbst bei einer umfassenden Sanierung keine zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten und funktionale Verbesserungen erzielt werden, die eine bessere Auslastung des Heims ermöglichen könnten.

Generell ist es dem Schullandheimverein in den letzten Jahres immer schwerer gefallen Nutzer für das Heim zu gewinnen, trotz aller Werbungsmaßnahmen und Bemühungen für das Heim.

Inwieweit sich diese Entscheidung auf den zukünftigen Fortbestand des Schullandheimvereins e. V. auswirkt, kann nicht gesagt werden. Die Satzung des Vereins sieht vor, dass im Falle der Vereinsauflösung das Vermögen an die Stadt Herzogenrath als Schulträger des städtischen Gymnasiums fällt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat; Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen aber erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 22. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung und Sport
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