Teilen:

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis 2025/26


Letzte Beratung
Dienstag, 22. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul- und Sportamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8080

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und trifft folgende Entscheidungen:

  1. Die Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule in Kohlscheid wird ab dem Schuljahr 2022/23 um einen weiteren Zug auf fünf ge erweitert. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen

  1. Die Zustimmung der Stadt Herzogenrath zur Erweiterung der Gesamtschule in Würselen auf sechs Züge wird aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen auf die weitere Entwicklung der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule nicht erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stadt Würselen und die Bezirksregierung hierüber zu informieren und ein Moderationsverfahren zu beantragen.

 

 

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 23.03.2021 hat der Ausschuss für Bildung und Sport die Verwaltung beauftragt, dass nach § 80 SchulG NRW erforderliche Abstimmungsverfahren mit den benachbarten Schulträgern hinsichtlich der Fortschreibung des SEP einzuleiten.

Die Schulträger Alsdorf, Übach-Palenberg und Baesweiler haben ihre Zustimmung zur Fortschreibung des SEP in Herzogenrath zwischenzeitlich erteilt. Die Stadt Aachen wird im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 10.06.2021 insbesondere über die Situation der Gesamtschulen beraten (siehe Beratungsvorlage in Anlage 1) und hat um Terminaufschub bis zum 24.06.2021 gebeten.

Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit mehrere Gespräche mit der Stadt Würselen und der Stadt Aachen insbesondere zur Entwicklung der Gesamtschulen geführt. Die Stadt rselen beabsichtigt weiterhin, ihre Gesamtschule ab dem nächsten Schuljahr auf sechs Züge zu erweitern. Die entsprechende Beratungsvorlage für den Bildungsausschuss der Stadt Würselen am 08.06. ist als Anlage 2 beigefügt.

Die Stadt Würselen argumentiert damit, dass dort in der Zukunft die Schülerzahl weiter steigen wird, weil neue Wohngebiete erschlossen werden und geht davon aus, dass aus den Bereichen Bardenberg/Pley aufgrund der Nähe zur Schule Kohlscheid auch zukünftig weiterhin SuS in Herzogenrath beschult werden. Darüber hinaus verweist sie darauf, dass Herzogenrath mit der Europaschule insgesamt schon über neun Gesamtschulzüge verfügt.

Die Verwaltung ist hierzu anderer Auffassung. Zunächst ist nicht absehbar, in welchem Zeitraum neue Wohngebiete in Würselen erschlossen werden. Darüber hinaus ist die Anzahl der Würselener SuS in Herzogenrath (2021/2022 ausgeklammert wegen der Vierzügigkeit in Würselen) seit Jahren schon rückläufig. Darüber hinaus hat die Europaschule andere Schwerpunkte als die Gesamtschule in Kohlscheid und auf Grund der räumlichen Entfernung bestehen keine Abhängigkeiten zwischen den Schulen.

Eine Bewertung der möglichen Schülerzahlenentwicklung nach dem Schulentwicklungsplan ohne die SuS aus Würselen zeigt mögliche Auswirkungen für die Maria-Sybilla-Merian Gesamtschule:

2022

2026

Einheimische SuS aus Herzogenrath

63

74

Auswärtige SuS aus Aachen

20

20

Schülerzahl ohne SuS aus Würselen

83

94

Mindestschülerzahl

100

100

Erkennbar ist, dass die Weiterentwicklung der Maria-Sybilla-Merian Gesamtschule unmittelbar gefährdet ist, wenn die Stadt Würselen ihre Gesamtschule auf sechsge erweitert und die Würselener SuS in Herzogenrath (ca. 50 SuS) wegfallen würden. Es besteht die Gefahr, dass die Mindestschülerzahl nicht erreicht wird.

Eine Erweiterung der Gesamtschule in Würselen auf sechs Züge ist aus Herzogenrather Sicht somit nicht vertretbar. Darüber hinaus sind die Auswirkungen der Gesamtschulentwicklung in Aachen nicht absehbar. Sollten die Kapazitäten dort erweitert werden, sind ebenfalls weitere negative Auswirkungen auf die Gesamtschule in Kohlscheid möglich.

Die Verwaltung hat gegenüber der Stadt Würselen in den Gesprächen mitgeteilt, dass aufgrund der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Schülerzahlen der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule und die Entwicklung der Schule insgesamt (z.B. Einschränkung der Oberstufe, geringes Kursangebot, Verlust der Attraktivität) eine Zustimmung zu einer Sechszügigkeit nicht erteilt werden kann. Auf die bisherigen Vorlagen, Gespräche und Erläuterungen im Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung und im Ausschuss für Bildung und Sport wird verwiesen.

Vor dem Hintergrund der Gesamtsituation re es aus der Sicht der Verwaltung zunächst sinnvoll und umsetzbar, die Zügigkeit sowohl der Gesamtschule in Würselen als auch in Kohlscheid auf jeweils fünf zu erhöhen. Damit wäre eine gleichwertige Schulentwicklung sowie ein regional ausgewogenes umfassendes Angebot im Einzugsbereich Würselen/Herzogenrath/Nordaachen) gewährleistet. Mit dieser Verfahrensweise könnte die derzeit unsichere Situation der Gesamtschulen in Aachen und die Entwicklung des Elternwahlverhaltens beobachtet werden. Dies wurde von der fachlichen Schulaufsicht der Bezirksregierung Köln ebenfalls präferiert.

Die Fünfzügigkeit der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule ergibt sich aus der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes:

ergibt sich eine Fünfzügigkeit für die

Hierzu ist festzustellen, dass die Prognose für das Jahr 2021 mit 116 SuS in der 5. Klasse durch die aktuelle Entwicklung überholt ist.

Mit Zustimmung der Bezirksregierung Köln wird an der Gesamtschule in Kohlscheid im Schuljahr 2021/2022 eine weitere zweite Mehrklasse eingerichtet, damit insgesamt 135 SuS aufgenommen werden können. Von den 135 SuS kommen 50 SuS aus Würselen, 15 SuS aus Aachen und 3 SuS aus weiteren Kommunen. 67 SuS kommen aus Herzogenrath, d.h. insgesamt kommen ca. 50 % der SuS aus auswärtigen Kommunen.

Die hohe Anmeldezahl ist darauf zurück zu führen, dass an der Gesamtschule in Würselen in 2021/2022 nur vier Eingangsklassen gebildet werden dürfen. Die Schülerzahl ist damit dort auf 108 SuS begrenzt.

Von besonderer Bedeutung ist jedoch, dass die o.a. Fortschreibung / Prognose des Schulentwicklungsplanes unter Berücksichtigung/Anrechnung der in Würselen in den Schuljahren 2019/2020 sowie 2020/2021 gebildeten Mehrklasse an der Gesamtschule Würselen erfolgte, d.h. bereits eine fünfzügige Gesamtschule in den Eingangsklassen berücksichtigt hat bzw. zu Grunde legt.

Aus der Sicht der Verwaltung zeigen die Zahlen deutlich, dass eine Fünfzügigkeit für beide Schulstandorte alle Optionen offenlässt. Es zeigt sich auch, dass in den Klassen 6 und 7 verstärkt Rückläufer aus den Gymnasium zu Mehrklassen in diesen Jahrgängen führen. Teilweise mussten diese bisher abgelehnt werden.

Erkennbar ist, dass sich bereits aktuell der Bedarf an Mehrklassen ergibt. Eine Mehrklasse kann im Schuljahr 2021/2022 in Kohlscheid letztmalig gebildet werden. Eine weitere Aufnahme von SuS ist in den weiteren Schuljahren nur möglich, wenn die Zügigkeit erhöht wird. Sollten in Würselen die räumlichen Möglichkeiten nicht kurzfristig zur Verfügung gestellt werden, wäre ohne eine Erweiterung der Zügigkeit in Kohlscheid die weitergehende Aufnahme von SuS aus Würselen nicht möglich und es droht eine Versorgungslücke im gesamten Einzugsbereich.

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Antrag auf Erweiterung der Zügigkeit auf fünf Züge zu stellen und den hierfür notwendigen Antrag bei der BezR Köln einzureichen, und zwar unabhängig von dem sich abzeichnenden Moderationsverfahren mit den benachbarten Schulträgern.

Hinsichtlich der Beschlussfassung über den Schulentwicklungsplan in Gänze werden die weiteren Stellungnahmen der Kommunen abgewartet.

Eine Beschlussfassung ist in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport am 07.10.2021 vorgesehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass an den übrigen Schulen derzeit keine schulorganisatorischen Maßnahmen im Sinne des Schulgesetzes anstehen.

Hinsichtlich einer möglichen Verlagerung der Käthe-Kollwitz-Schule in das Schulgebäude Pestalozzistraße ist zu sagen, dass die Schule grundsätzlich in Kohlscheid untergebracht werden kann. Allerdings ist der Raumzuschnitt des dortigen Gebäudes an den Bedarf der Förderschule anzupassen (kleinere Klassenraumgrößen, kleinere Gruppenräume etc.). Dazu bedarf es einer detaillierten Abstimmungsplanung zwischen Schule und den beteiligten Fachämtern der Verwaltung. Voraussetzung dafür ist eine Entscheidung über die Zügigkeit der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule und der sich hieraus ergebende Raumbedarf.

Gleiches gilt für die Nutzung des Schulgebäudes Leonhardstraße, wenn die Käthe-Kollwitz-Schule verlagert werden sollte.

Rechtsgrundlage:

Auszug aus § 80 SchulG NRW:

(1) Soweit Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände Schulträgeraufgaben nach § 78 zu erfüllen haben, sind sie verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§ 78 Abs. 4) der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. Die oberen Schulaufsichtsbehörden beraten die Schulträger dabei und geben ihnen Empfehlungen. Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung sind aufeinander abzustimmen.

(2) Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten einschließlich allgemeiner Schulen als Orte des Gemeinsamen Lernens (§ 20 Absatz 2) unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können. Die Schulträger sind verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Dabei sind auch die Angebote der Berufskollegs und der Weiterbildungskollegs zu berücksichtigen. Sofern es sich bei dem Schulträger um eine kreisangehörige Gemeinde handelt, ist der Kreis im Hinblick auf seine Aufgaben gemäß § 78 Abs. 4 frühzeitig über die Planungen zu unterrichten. Macht ein benachbarter Schulträger eine Verletzung eigener Rechte geltend und hält der Schulträger an seiner Planung fest, kann jeder der beteiligten Schulträger ein Moderationsverfahren bei der oberen Schulaufsichtsbehörde beantragen. Die beteiligten Schulträger können auch die Moderation durch eine andere Stelle vereinbaren. Das Ergebnis der Abstimmung mit benachbarten Schulträgern und des Moderationsverfahrens ist festzuhalten.“

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

 

 

Anlage/n:

Vorlage der Stadt Aachen für die Sitzung am 10.06.2021

Vorlage der stadt Würselen zum Bildungsausschuss am 08.06.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Pestalozzistraße
  • Leonhardstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 22. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Bildung und Sport

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Bildung und Sport
Details
Tagesordnung