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Das Aachener Modell – präventive und integrative Einzelfallhilfe für
Hochrisikotäter im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens (WABe e.V.)


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23602

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Hilfemaßnahme „Aachener Modell“ des WABe e. V. ab dem Haushaltsjahr 2022 durch die zuschussweise Übernahme etwaiger Mietausfälle bis zur jährlichen Höhe von maximal 9.200 Euro zu unterstützen.


 

 

Erläuterungen:

Seit 2011 besteht bei WABe e.V. die Hilfemaßnahme „Aachener Modell“ für entlassene Sexualstraftäter. Haftentlassene, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen, leben dabei in einer Wohngemeinschaft, in der sie sozialarbeiterisch betreut werden (Betreutes Wohnen nach § 67 SGB XII). Ziel der Maßnahme ist eine gelingende Resozialisierung.

Bis Ende 2020 konnte WABe e.V. dazu Zimmer in angemieteten Räumlichkeiten ohne gesondert anfallende Mietkosten bereitstellen.

Durch den zwischenzeitlichen Umzug der WABe Wärmestube und Fachberatung ist diese Möglichkeit jedoch entfallen. Aufgrund der Bedeutung der Maßnahme sowohl für die Gesellschaft als auch für die betroffene Zielgruppe, musste WABe e.V. zu deren Fortsetzung eine gesonderte Wohnung anmieten. Da bezüglich dieser Wohnung nunmehr die entsprechenden Kosten gedeckt werden müssen, besteht für WABe e. V. das Risiko von Mieteinnahmeausfällen durch zeitweise leerstehende/nicht weiter vermietete Zimmer. Aufgrund von Erfahrungswerten wird seitens WABe e.V.von einem diesbezüglichen Jahresfehlbetrag von bis zu 9.200 Euro ausgegangen. Die Fortsetzung des „Aachener Modell“ setzt für WABe e.V. den Ausgleich dieses etwaigen Mietverlustes voraus.

Im Einzelnen wird auf die ausführliche Maßnahmebeschreibung in der Anlage verwiesen.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

27.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-27.600

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: WABe e.V.- Maßnahmebeschreibung und Bitte um Unterstützung „Aachener Modell“

Anlage 2: WABe e.V.- Kalkulation der Wohnung „Aachener Modell“



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 24. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie; ACHTUNG: die öffentliche digitale Vorberatung am 08.06.2021 entfällt!

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Details
Tagesordnung