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Aachener Konzept für mehr Stadtsauberkeit


Letzte Beratung
Dienstag, 28. September 2021 (öffentlich)
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23438

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb mit der Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen.


 

 

Erläuterungen:

Vorwort und Ausgangssituation

Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Ratsantrages Nr. 457/17 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 20.02.2019 zum Thema „Innenstadt: Sauberkeit verbessern“ hat der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes in seiner Sitzung vom 03.12.2019 die Betriebsleitung beauftragt, eine strategische und inhaltliche Konzeption zur Verbesserung der Sauberkeit in Aachen zu erarbeiten.

Diesem Auftrag soll zunächst durch die im folgenden beschriebenen Maßnahmen Rechnung getragen werden. Die Umsetzung der Maßnahmen bilden einen ersten Einstieg in eine erforderliche zukunftsorientierte Qualitätsdiskussion.

Die Stadt Aachen, die Einwohner*innen sowie der Aachener Stadtbetrieb haben in den vergangenen Jahren gemeinsame Anstrengungen unternommen, um für mehr Sauberkeit und Stadtbildpflege zu sorgen und damit perspektivisch einen Mehrwert für unsere Stadt zu schaffen. Dieser Mehrwert bildet sich in mehr Lebens- und Wohnqualität für die Einwohner*innen Aachens ab. Er führt zu einer Attraktivitätssteigerung und ist Ansiedlungsanreiz für Menschen, Gewerbe, Handel und Industrie sowie ein Motor für den wachsenden Tourismus.

In den letzten Jahren wurde bereits viel in die Stadtsauberkeit investiert, doch kann das grundsätzlich ordentliche und saubere Erscheinungsbild der Stadt Aachen mit einer Ausweitung von Maßnahmen zusätzlich verbessert werden.

Stadtsauberkeit ist seit jeher eng verbunden mit der Bevölkerungsentwicklung, der demografischen Entwicklung und den sich verändernden Verhaltensgewohnheiten der Menschen. In den vergangenen Jahren ist ein veränderter Umgang mit dem öffentlichen Raum durch eine höhere Nutzungsintensität in Verbindung mit einer zunehmend verringerten Identifikation mit dem eigenen Wohn- und Lebensumfeld zu beobachten. Unter anderem führen soziale Medien zu einer höheren Mobilität und verstärken den Trend zu einer spontanen, ungeplanten Nutzung des öffentlichen Raumes an ständig wechselnden Orten. Der öffentliche Raum wird zunehmend als Eventbereich genutzt und gleichzeitig rücken die Themen Aufenthaltsqualität und Stadtsauberkeit immer mehr in den Vordergrund. Gesellschaftliche Werteordnungen verschieben sich und soziale Kontrolle findet meist nur noch in eingeschränktem Maße statt. Der sorgsame Umgang mit dem öffentlichen Raum nimmt in Teilen der Bevölkerung eine nur noch untergeordnete Rolle ein oder wird als alleinige Aufgabe der Verwaltung angesehen.

Der Aspekt der Sauberkeit hat unmittelbaren Einfluss auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Nutzer*innen des öffentlichen Raumes. Ein gepflegter öffentlicher Raum wird tendenziell als sicherer empfunden als ein verunreinigter. Generell weisen diverse Aktivitäten in bundesdeutschen Städten einen klaren Bedeutungszuwachs für die gesamtgesellschaftlichen Zielsetzungen Sicherheit und Sauberkeit aus und führen zu einem Umdenken.

Der Aachener Stadtbetrieb führt im Auftrag der Stadt Aachen die Straßenreinigung auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung durch. Der satzungsgemäß durchzuführenden Straßenreinigung sind hierbei klare rechtliche Grenzen gesetzt. Im Mittelpunkt stehen ausschließlich die Aspekte der Verkehrssicherung und Hygiene ohne Berücksichtigung der für das subjektive Sauberkeits- und Sicherheitsempfinden zwar wichtigen, aber gebührenrechtlich nicht ansetzbaren Maßnahmen und Leistungen zur Verbesserung des ästhetischen Stadtbildes. Wichtigste rechtliche Grundlage für die Reinigung öffentlicher Straßen ist das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) in der Fassung vom 05. November 2016. Danach sind die Gemeinden verpflichtet, die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen.

Zu der originären Stadtreinigung, welche ursprünglich eine satzungsgemäße Gehwegreinigung und Fahrbahnreinigung umfasste, wurden über die Jahre neue, zusätzliche Aufgaben wahrgenommen.

Der Einsatz einer „schnelle Eingreiftruppe“ zur Beseitigung von wildem Müll, eines „Clean Teams“ zur Reinigung von Depotcontainerstandplätzen, eines „Papierkorb Teams“ zur Reinigung von Papierkörben, Ampel- und Schildermasten, eines „Grün Teams“ zur Intensivierung der Reinigung von Park- und Grünanlagen, Spielplätzen und Straßenbegleitgrün sowie eines „Wildkraut Team“ zur effektiveren Beseitigung von Wildkräutern im öffentlichen Straßenraum zählen zwischenzeitlich zu den täglichen Standards.

Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass auch weiterhin die Notwendigkeit besteht, die Handlungsfelder Stadtbildpflege und Stadtsauberkeit stetig innovativ und zukunftsorientiert zu entwickeln und als langfristigen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu gestalten. Diese Notwendigkeit spiegelt sich aktuell auch in der Zunahme der wilden Sperrgutstellen wider. Diese lagen vor dem Jahr 2017 noch bei durchschnittlich 1.061 Stellen jährlich und sind im Jahr 2020 auf insgesamt 2.022 Stellen angestiegen.

Maßnahmen

Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Stadtbildes gilt es nunmehr unter Würdigung der bestehenden heterogenen Aufgabenstrukturen die folgenden weiteren Maßnahmen umzusetzen:

1. Maßnahme: „Waste Watcher“

Bestimmte individuelle Verhaltensweisen beeinträchtigen das Erscheinungsbild von Straßen, Fußgängerzonen, Plätzen sowie Grün- und Erholungsanlagen in negativer Weise. Diese individuellen Verhaltensweisen führten in den letzten Jahren zu einer Zunahme der wilden Müllstellen im Stadtgebiet. Beispielhaft für diesen wilden Müll sind hier das Wegwerfen von Fast-Food-Verpackungen, Zigarettenschachteln oder -kippen, das Liegenlassen von Hundekot oder das öffentliche Urinieren zu nennen. Dieser entsteht allerdings "nicht einfach so", sondern durch gedankenlose oder nachlässige Mitmenschen. Wenn durch Prävention und Maßnahmenoptimierung und -erweiterung keine wesentlichen Verhaltensänderungen erreicht werden können, kann ein restriktives Vorgehen in Form einer konsequenten Ahndung von Fehlverhalten durch Sanktionen eventuell Wirkung zeigen.

Die Sauberkeit einer Stadt basiert im Wesentlichen auf 3 Säulen:

1. Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung bzw. -änderung für eine saubere Stadt,

2. Optimierung der eigenen Dienstleistungsprozesse im Bereich der Stadtreinigung,

3. Ahndung von Fehlverhalten durch Sanktionen.

Die bewusstseinsbildenden Maßnahmen sind in den vergangenen Jahren immer wieder durch die Öffentlichkeitsarbeit des Aachener Stadtbetriebs vorangetrieben worden.

Das Serviceangebot der Stadtreinigung und deren Dienstleistungsprozesse unterliegen einer permanenten Optimierung und bedarfsgerechten Anpassung sowie Weiterentwicklung. So ist die Stadtreinigung mit ihrem Zwei-Schicht Betrieb, inkl. Wochenendarbeit, nahezu rund um die Uhr im Einsatz. Sonderteams, wie z.B. die „Schnelle Eingreiftruppe“, der „Papierkorbdienst“, das „Clean-Team“ oder die Stadtbildpflege sind zusätzlich zu den „normalen“ Reinigungsteams im Einsatz, um die Sauberkeit und Präsenz im Stadtgebiet zu gewährleisten.

Somit sind zwei der drei Säulen bereits vorhanden und werden je nach Bedarf optimiert bzw. erweitert.

Die dritte Säule der Sanktionen soll in einer Testphase von 3 Jahren mit Hilfe der nachfolgend beschriebenen Maßnahme im Rahmen der Einführung eines „Waste-Watcher“-Modells intensiver abgedeckt werden.

Aufgaben der „Waste-Watcher“:

- Abfallberatung und Aufklärung zur Schaffung eines Problembewusstseins,

- unmittelbare Beseitigung von kleineren Abfallmengen (wilder Müll),

- Veranlassung zeitnaher Abholung größerer Abfallmengen (wilder Sperrmüll),

- Meldung von Schrottfahrrädern,

- verdeckte Observation an Abfallschwerpunkten,

- offene Präsenz bei der Ermittlung der Abfallverursachenden (persönliche Ansprache, Suche nach Hinweisen zum Verursacher im abgelegten Abfall), Zeugenbefragungen, Umfeldrecherchen,

- Kontrolle der satzungsrechtlichen Ge- und Verbote für die Stadtreinigung und Abfallentsorgung, z.B. Reinigungs- und Winterdienstverpflichtung inkl. Salzverbot auf Gehwegen, zeitliche Bereitstellung der Abfallbehälter und/oder des Sperrgutes,

- Aufnahme und Dokumentation aller für die Einleitung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Ordnungsbehörde notwendigen Informationen und Übermittlung an den Innendienst des FB 32 zur weiteren Bearbeitung,

- Durchführung der Qualitätskontrollen in der Straßenreinigung.

Die Einsatzzeiten der „Waste-Watcher“ sollten idealerweise an das vorhandene und gut etablierte Zwei-Schichtmodell der Stadtreinigung angelehnt werden. Dies bedeutet, dass von morgens 6.30 Uhr bis abends 20.30 Uhr sowie samstags und sonntags „Waste-Watcher“ im Stadtgebiet, aus Sicherheitsgründen i.d.R. immer zwei Mitarbeitende, unterwegs sind. Um in der Testphase eine ganztägige Abdeckung zu gewährleisten, sollten jeweils Teams in der Früh- als auch in der Spätschicht eingesetzt werden. Eine im Jahresverlauf durchgängige Besetzung mit 4 „Waste-Watchern“ erfordert unter Berücksichtigung von Urlaubs- und Krankheitszeiten eine Aufstockung des Stellenplans um insgesamt 5 Stellen.

Für die Mobilität dieser Teams und der gleichzeitigen Möglichkeit, kleine Abfallmengen direkt zu beseitigen, ist jedes Team mit einem entsprechenden Elektrofahrzeug auszustatten.

Es ist davon auszugehen, dass durch die Arbeit der „Waste-Watcher“ eine Vielzahl an zusätzlichen Meldungen im Aachener Stadtbetrieb aufbereitet und an die Ordnungsbehörde weitergeleitet wird, wodurch ein erhöhter administrativer Arbeitsaufwand in beiden Bereichen entsteht. Inwieweit dies auch zu einem höheren Personalaufwand führen wird, ist derzeit nicht absehbar. Zusätzliche Außendienstmitarbeiter*innen für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung (FB 32) sind nach Abstimmung in dieser Sache nicht erforderlich. Bei punktuellen Aktionen, die wiederum die Öffentlichkeitsarbeit stärken, wären zeitlich begrenzte Unterstützungseinsätze des OSD allerdings wünschenswert und zielführend.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird daher vorgeschlagen, zunächst 5 Stellen für das „Waste-Watcher“-Modell einzurichten, wodurch Kosten von rund 304.000,--€/a entstehen.

Die Investitionskosten für 2 Elektrofahrzeuge belaufen sich auf insgesamt ca. 120.000,- Euro. Zu den Anschaffungskosten kommen noch jährliche Unterhaltungskosten in Höhe von rund 7.500,--€ und Abschreibungskosten von 30.000,- Euro hinzu.

Da es sich bei den Tätigkeiten der „Waste-Watcher“ im Wesentlichen um Aufgaben im Rahmen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung handelt, kann die Finanzierung im Bereich der Fahrzeuge über die entsprechenden Gebührenhaushalte vorgenommen werden. Die entstehenden Personalkosten können zu gleichen Teilen aus den Gebühren der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung finanziert werden.

Eine Anpassung der Gebühren und mögliche Teil-Refinanzierungen über Kosteneinsparungen und/oder festgesetzte Verwarnungs-/Bußgelder können erst nach einer Evaluierung abgeschätzt und beziffert werden. Die notwendigen finanziellen Mittel werden im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2022 des Aachener Stadtbetriebes eingeplant werden.

2. Maßnahme: „Verwarnungs- / Bußgeldanpassung bei Abfall- und Sauberkeitsdelikten im Bereich des wilden Mülls

Ein weiterer Baustein der restriktiven Maßnahmen, der an die Aufgaben der „Waste-Watcher“ anknüpft, ist die Verwarnungs-/Bußgeldanpassung bei Abfall- und Sauberkeitsdelikten im Bereich des wilden Mülls mit dem Ziel, Verstöße hierbei deutlich schärfer zu ahnden.

Denn diese scheinbaren Kleinigkeiten tragen nicht unerheblich zum Eindruck einer geringeren Stadtsauberkeit bei.

Pro Einwohner*innen und Jahr entsorgen die kommunalen Stadtreiniger in Deutschland knapp 140 Liter Straßenmüll, der u.a. auf der Straße oder in Grünanlagen vorgefunden wird.

Erhöhte Bußgelder für wilden Müll sollen dem Ansatz, auch beim Thema Abfall achtsamer mit der Umwelt umzugehen, Nachdruck verleihen, sodass mehr Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern und über die reichlichen Entsorgungsangebote der Stadt Aachen entsorgt werden.

3. Maßnahme: „Reinigungsfreundliche Stadt“

Bei der Neu- und Umplanung von öffentlichen Verkehrsflächen und Plätzen werden die Belange der Stadtreinigung oftmals nicht ausreichend oder zu spät in den Planungsprozess einbezogen. Sobald jedoch die satzungsgemäße Reinigung erfolgen kann, stellt sich oft heraus, dass aufgrund verengter baulicher Gegebenheiten durch Stadtmöblierung und Einbauten eine effektive und effiziente maschinelle Stadtreinigung teils nur sehr eingeschränkt, teils nur mit erheblichem zeitlichen und personellen händischem Mehraufwand bzw. teils gar nicht erfolgen kann.

Mit der Zielsetzung, den Pflegeprozess und den Unterhaltungsaufwand des öffentlichen Raumes zu optimieren, soll die Planungsverwaltung bei zukünftigen Um- und Neuplanungen von öffentlichen Verkehrsflächen und Plätzen die Straßenreinigung des Aachener Stadtbetriebes frühzeitig in die Entwurfsplanung einbinden. Durch eine kooperative Zusammenarbeit von der Entwurfsplanung über die Ausführung bis hin zur Pflege und Unterhaltung soll ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Stadtbildpflege gewährleistet werden. Eine zukünftige, frühzeitige Beteiligung der Straßenreinigung des Aachener Stadtbetriebes bei der Neu- und Umplanung von öffentlichen Verkehrsflächen und Plätzen kann zudem als Vorbild für weitere Kooperationen, bspw. im Bereich der Grünpflege und –unterhaltung dienen.

4. Maßnahme: „Aufbau eines Qualitätssicherungssystems“

Grundlage für eine anforderungs- und bedarfsgerechte Reinigung sollte eine regelmäßige Qualitätsmessung sein. Ohne eine solche Messung sind alle Annahmen von der individuellen Wahrnehmung einzelner Personen abhängig und damit für die künftige Planung und die Beurteilung der Wirksamkeit umgesetzter Maßnahmen keine belastbare Grundlage.

Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, dass das Verfahren der Qualitätsmessung den Anforderungen an die statistische Relevanz gerecht wird und selbst so gestaltet ist, dass unabhängig vom Messenden die gleichen Ergebnisse erzielt werden.

Mit dem Aufbau eines derartigen aussagekräftigen und belastbaren Informationssystems soll ein softwarebasiertes Qualitätssicherungssystem für die Straßenreinigung und Stadtbildpflege geschaffen werden, womit folgende Ziele verfolgt werden:

- Erfassung des Sauberkeitszustandes

- Erhöhung des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeitenden

- Grundlage für zielorientierte, dynamische Planungsprozesse

- Unterstützung des internen Controllings

- Anpassung und Optimierung der Reinigungsmaßnahmen und -qualität

- Nutzung der Erkenntnisse für die Versachlichung der Thematik Stadtsauberkeit in der öffentlichen Diskussion

- Schaffung von Transparenz

Grundsätzlich soll die objektive Bewertung der Sauberkeit die Wahrnehmung der Einwohner*innen wiedergeben. Daher werden die stichprobenartigen Überprüfungen von Reinigungszuständen nach dem Zufallsprinzip erstellt. Über einen längeren Bewertungszeitraum ermittelt man über diese Vorgehensweise die tatsächliche durchschnittliche Sauberkeit vor Ort. Hieraus können mittelfristig Handlungsempfehlungen (Ressourcenverschiebungen, Reinigungsintervalländerungen, Sondereinigungsbedarfe etc.) abgeleitet werden.

Langfristig kann mit diesem Instrument transparent und objektiv Sauberkeit gemessen und diskutiert sowie die Qualität der Reinigung zielgerichtet verbessert werden.

Die Überprüfungen der Reinigungszustände vor Ort können durch die „Waste-Watcher“ und/oder die Disponenten der Stadtreinigung durchgeführt werden, sodass hierfür kein zusätzliches Personal benötigt wird.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 25.000,-€ und können über den Gebührenhaushalt der Stadtreinigung finanziert werden. Die notwendigen finanziellen Mittel werden im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2022 des Aachener Stadtbetriebes eingeplant werden.

5. Maßnahme: Bürgerbefragung

Der in der Ausgangssituation beschriebene veränderte Umgang mit dem öffentlichen Raum sowie der beschriebene Bedeutungszuwachs der Stadtsauberkeit in der Wahrnehmung der gesamten Stadtgesellschaft sollen Anlass sein, die Einwohner*innen in das Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Sauberkeit in Aachen einzubinden. Daher soll im Rahmen einer repräsentativen Umfrage durch eine externe Marketingagentur festgestellt werden, an welchen Stellen aus Sicht der Einwohner*innen besondere Problemlagen mit Blick auf das Thema Stadtsauberkeit bestehen und der Handlungsbedarf in Aachen am größten erscheint. Die geplante repräsentative Befragung liefert dem Aachener Stadtbetrieb eine belastbare Informationsgrundlage zum Stimmungsbild und zeigt auf, welche Leistungen ggf. angepasst werden müssten bzw. in welchen Punkten mehr Kommunikation mit den Leistungsempfängern und Anspruchsgruppen erforderlich ist. Die Teilnahme der Aachener Einwohner*innen an der telefonischen Befragung ist freiwillig. Es werden in diesem Zusammenhang so viele Befragungen durchgeführt, bis eine empirisch belastbare Aussagequalität erreicht ist. Die Bürgerbefragung wird voraussichtlich zum Herbst / Winter 2021 mit ersten Auswertungen abgeschlossen sein. Aus den Ergebnissen sollen weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Stadtsauberkeit abgeleitet werden, die nach politischer Beratung in das Aachener Konzept für mehr Stadtsauberkeit integriert werden.

Vorbehaltlich der Ergebnisse der Bürgerumfrage wären die Einführung einer ästhetischen Wildkrautbeseitigung sowie eine Stärkung der Reinigungsaufgaben in den Stadtbezirken denkbare Maßnahmen.

Die Kosten für die Bürgerbefragung belaufen sich auf 15.000 € und können durch das bereits im Wirtschaftsplan 2021 eingeplante Budget für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Gebührenhaushalts gedeckt werden.

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Kostenplanung

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Zusammenfassung und Ausblick

Das Thema Stadtsauberkeit wird in nahezu jeder deutschen Großstadt intensiv diskutiert. Die dabei verfolgten Lösungsansätze konzentrieren sich in der Regel ausschließlich auf die operative Leistungserbringung des jeweiligen Stadtreinigers, ohne die weiteren Tätigkeiten anderer Akteure im Bereich der Stadtbildpflege zu berücksichtigen. So werden fast überall Müllfahnder*innen diskutiert, Situationen zunehmender Abfallablagerungen an Depotcontainer-Standorten beklagt oder verstärkte Kampagnen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gefordert.

Die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen sind ein weiterer wichtiger Schritt, um für mehr Sauberkeit zu sorgen und damit perspektivisch einen Mehrwert für unsere Stadt zu schaffen. Die aus der Bürgerbefragung resultierenden Auswertungen sollen diese Maßnahmen ergänzen und fließen in das Aachener Konzept für mehr Stadtsauberkeit mit ein.


1

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 28. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb

Art
Entscheidung
Ausschuß
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 23. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Ausschuß
Rat der Stadt Aachen
Details
Tagesordnung

Dienstag, 15. Juni 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Entscheidung
an Verwaltung zurück verwiesen
Details
Tagesordnung