Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2021
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 30. September 2021 (öffentlich)
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
- Originaldokument
- http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23725
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung B0 Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B1 Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B2 Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B3 Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B4 Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B5 Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung B6 Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2021 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2021 in der vorgeschlagenen Reihenfolge, soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen.
Erläuterungen:
Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG durchgeführt. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Stadt Aachen der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt). Somit steigen die durch die Nennentgelte erzeugten Jahreskosten mit jeder zusätzlichen Straßenbeleuchtung.
Zur Verbesserung der Beleuchtung in öffentlichen Verkehrsflächen waren bis 2017 jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € im Haushalt vorgesehen. Zum Haushalt 2018 hat der Mobilitätsausschuss eine Erhöhung des Ansatzes von 50.000 € auf 100.000 € jährlich beschlossen, damit die Prioritätenliste schneller abgebaut werden kann.
Da aus den politischen Gremien und der Bürgerschaft Anträge zur Ersterrichtung oder Verbesserung der Beleuchtung vorliegen, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen, werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle, sachlich begründete Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.
Wie in der Vergangenheit wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und bewertet. Zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht beauftragten Maßnahmen aus der Liste 2020 bilden sie die Liste 2021. Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in der Prioritätenliste dargestellt.
Durch die Einordnung der neuen Anträge entsprechend ihrer Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Rangliste aus den Vorjahren gekommen. Die Beleuchtungsmaßnahmen am Vennbahnweg wurden gemäß Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 23.05.2019 aus der Prioritätenliste herausgenommen und werden im Zuge des Ausbaus vom Vennbahnweg durchgeführt. Die in diesem Jahr neu hinzugekommenen Maßnahmen sind in der Prioritätenliste 2021 grau hinterlegt (s. Anlage).
Zum Ende des Jahres 2020 konnte die STAWAG den Auftragsrückstand aus den Vorjahren aufholen.
Darüber hinaus wurde die Straßenbeleuchtung in der Peterstraße und am Friedrich-Wilhelm-Platz komplett erneuert. Zwei Projekte, die aufgrund ihrer innerstädtischen Bedeutsamkeit von besonderem öffentlichem Interesse waren.
Mit einer Umsetzung von Projekten, die mit 1,0 oder weniger bewertet wurden, ist in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Maßnahmen aus vergangenen Prioritätenlisten, die schon umgesetzt wurden oder derzeit noch in Bearbeitung durch die STAWAG sind, werden im Anhang auf dem Blatt „Straßenbeleuchtung - Maßnahmenumsetzung 2020“ tabellarisch aufgeführt.
Kosten und Finanzierung
Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 500.000 €.
Inklusive der Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 stehen im Haushaltsjahr 2021 bei PSP-Element 4-120102-903-8 "Erneuerung Straßenbeleuchtung" insgesamt 112.312,24 € zur Verfügung. Hiervon sind 12.312,24 € bereits durch die in 2020 beauftragten Maßnahmen gebunden.
Weitere Maßnahmen werden in Anwendung der Prioritätenliste und soweit die vorhandenen Haushaltsmittel ausreichen umgesetzt.
Um einen schnelleren Abbau der Prioritätenliste zu ermöglichen, kann die Finanzierung einiger kleinerer Beleuchtungsmaßnahmen ggf. aus den konsumtiven Mitteln bei PSP-Element
4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen“ erfolgen, sobald absehbar ist, dass die bis Jahresende zu erwartenden konsumtiven Aufwendungen gedeckt sind und entsprechende Restmittel zur Verfügung stehen.
Finanzielle Auswirkungen
|
JA |
NEIN |
|
|
x |
|
|
|
|||||||
Investive Auswirkungen |
Ansatz 2021 |
Fortgeschriebener Ansatz 2021 |
Ansatz 2022 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. |
Gesamtbedarf (alt) |
Gesamtbedarf (neu) |
|
Einzahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Auszahlungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
|||||
PSP-Element 4-120102-903-8; Kostenart 52350000; Erneuerung Straßenbeleuchtung |
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2021 |
Fortgeschriebener Ansatz 2021 |
Ansatz 2022 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
112.312,24* |
112.312,24* |
300.000 |
300.000 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
|
|
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
112.312,24 |
112.312,24 |
300.000 |
300.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
|||||
*Haushaltsansatz i.H.v. 100.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 12.312,24 €
|
|||||||
PSP-Element 4-120102-947-2; Kostenart 52350000; Kleinmaßnahmen |
|||||||
konsumtive Auswirkungen |
Ansatz 2021 |
Fortgeschriebener Ansatz 2021 |
Ansatz 2022 ff. |
Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. |
Folge-kosten (alt) |
Folge-kosten (neu) |
|
Ertrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Personal-/ Sachaufwand |
96.554,17** |
96.554,17** |
240.000 |
240.000 |
0 |
0 |
|
Abschreibungen |
40.412,70 |
40.412,70 |
60.000 |
60.000 |
0 |
0 |
|
Ergebnis |
136.966,87 |
136.966,87 |
300.000 |
300.000 |
0 |
0 |
|
+ Verbesserung / - Verschlechterung |
0 |
0 |
|
||||
|
Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
|||||
**Haushaltsansatz i.H.v. 80.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 16.554,17 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering |
mittel |
groß |
nicht ermittelbar |
|
|
|
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine |
positiv |
negativ |
nicht eindeutig |
|
|
|
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
|
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
|
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
|
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
|
vollständig |
|
|
|
überwiegend (50% - 99%) |
|
|
|
teilweise (1% - 49 %) |
|
X |
|
nicht |
|
|
|
nicht bekannt |
Begründung zur Klimarelevanz
Mit Beschluss der Maßnahmenliste werden im Jahr 2021 voraussichtlich an 6 Standorten 20 Leuchten zusätzlich aufgestellt. Durch die nötigen Bautätigkeiten entstehen in gewissem Umfang CO2-Emissionen, die ebenso wie die zur Produkt-(Maste+Leuchten) Herstellung nicht vermieden werden können. Die aufzustellende Beleuchtung verbessert aber insbesondere die Situation für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende und leistet somit einen Beitrag zur CO2-armen Mobilität.
Anlage/n:
- Straßenbeleuchtung – Prioritätenliste 2021
- Straßenbeleuchtung – Maßnahmenumsetzung 2020
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/
Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben
- Friedrich-Wilhelm-Platz
- Peterstraße
Beratungsfolge
Donnerstag, 30. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Mobilitätsausschuss
Mittwoch, 22. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Art
- Anhörung/Empfehlung
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Mittwoch, 22. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Art
- Anhörung/Empfehlung
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Mittwoch, 08. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Art
- Anhörung/Empfehlung
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Details
- Tagesordnung
Mittwoch, 08. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Art
- Anhörung/Empfehlung
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Details
- Tagesordnung
Mittwoch, 08. September 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Art
- Anhörung/Empfehlung
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Details
- Tagesordnung
Mittwoch, 25. August 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Art
- Anhörung/Empfehlung
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Details
- Tagesordnung
Mittwoch, 25. August 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Art
- Anhörung/Empfehlung
- Ausschuß
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Details
- Tagesordnung