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Zweckverband Region Aachen; Entwurf eines Doppelhaushalts 2022/2023


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11157

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2022/2023 zur Kenntnis und begrüßt die durch die Vorlage eines Doppelhaushalts entstehende Planungssicherheit für den Zweckverband Region Aachen sowie die Mitgliedskommunen.

2.Er weist die von der StädteRegion Aachen entsandten Mitglieder der Verbandsversammlung an, dem vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 zuzustimmen mit den folgenden ausdrücklichen Maßgaben:

a.Der Umlagebetrag für 2023 wird um einen Betrag von 30.000 € (Anteil euPrevent) auf den Stand des Jahres 2020 (max. 1.527.096 €) reduziert.

b.Sich eventuell ergebende zukünftige finanzielle Mehrbedarfe ab dem Haushaltsjahr 2022 (auch aus der Neufassung der Entschädigungssatzung) sind durch den Zweckverband durch Einsparungen an anderer Stelle zu decken. Insoweit wird die Verbandsumlage auf den Stand des Jahres 2020 gedeckelt.

 

 

Sachlage:

Der Haushaltsentwurf des Zweckverbands Region Aachen für die Haushaltsjahre 2022/2023 wurde am 28.06.2021 in die Zweckverbandsversammlung eingebracht (s. Anlage 1 zu SV-Nr. 2021/0411). Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist für die Zweckverbandsversammlung am 03.12.2021 vorgesehen.

Der vorliegende Haushaltsentwurf geht von einem Volumen des Ergebnishaushaltes von insgesamt 3.656.845 € (2022) und 3.318.086 € (2023) in der Planung aus (2021: 3.582.809 €).

Gemäß § 5 des Entwurfs der Haushaltssatzung wird der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf einen Bestand von 1.000.000 € festgesetzt. Dieser Bestand wurde bereits in den Vorjahren erreicht, sodass die Inanspruchnahme weiterer Liquiditätskredite für die kommenden Haushaltsjahre 2022-2023 somit weiterhin ausgeschlossen ist.

In § 6 des Satzungsentwurfs wird die Verbandsumlage 2022 und 2023 auf einen Betrag von insgesamt 1.557.085 € (2021: 1.527.085 €) festgesetzt. Davon entfällt auf Basis der Einwohnerzahlen zum 30.06.2020 ein Anteil von 377.028 € auf die StädteRegion (Vorjahr 2021: 377.566 € einschl. temporäre Finanzierung Stichting euPrevent).

Der Städteregionstag hat unter SV-Nr. 2020/0483 am 17.09.2020 einer temporären Mitfinanzierung der Stichting euPrevent und damit einer temporären Erhöhung des Umlageanteils der StädteRegion Aachen von 372.556 € (Ausgangswert 2020) um 6.000 € (Gesamtbetrag für den Zweckverband 30.000 € p.a.) in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zugestimmt (Planungswert 378.600 € im Haushalt der StädteRegion Aachen). Für das Haushaltsjahr 2022 stimmen damit die Planungen der StädteRegion Aachen und des Zweckverbands Region Aachen überein.

Die Verwaltung ist dagegen für das Folgejahr der Auffassung, dass der o.a. Beschlussfassung folgend - die Verbandsumlage für das Jahr 2023 um 30.000 € verringert auf 1.527.085 € festzusetzen ist, da die Finanzierung der Stichting euPrevent nur bis einschließlich 2022 beschlossen worden ist (s.a. TOP Ö9 der Verbandsversammlung vom 18.06.2020). Dem Zweckverband wurde die Sachlage bereits mitgeteilt. Die Auffassung der Verwaltung wird seitens der Geschäftsstelle nicht geteilt.

Dem Vorbericht zum Haushaltsentwurf 2022/2023 des Zweckverbands Region Aachen ist ein Passus mit Darstellungen zur mittelfristigen Planung beigefügt, welcher erläutert, zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung sei eine Berücksichtigung der Operationellen Programme der neuen Förderperiode 2021-2027 mangels Fertigstellung noch nicht möglich gewesen. Nach Genehmigung der Förderprogramme wird die Geschäftsstelle mit der Akquise neuer Projekte beginnen. Damit wird allgemein eine Senkung der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Bezug gesetzt, hauptsächlich in den Bereichen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und sonst. Aufwendungen. Die weiteren Auswirkungen der neuen Förderperiode auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung werden nicht erläutert und sind nicht ersichtlich. Es ist jedoch aufgrund der in der Projektfinanzierung erforderlichen Leistung von Eigenanteilen mit derzeit seitens der Verwaltung nicht näher bezifferbaren - monetären Auswirkungen auf den Zuschussbedarf zu rechnen. Im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs erfolgt erneut keine Erläuterung der Entwicklung der Verbandsumlage im mittelfristigen Planungszeitraum (ab 2024 konstant auf ca. 1,61 Mio. €).

Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass sich die Verbandsumlage an den Zweckverband Region Aachen seit dem Gründungsjahr 2013 wie folgt entwickelt hat:

Gesamtumlage

Anteil StädteRegion

2013

720.695 €

198.796 €

2014

790.466 €

219.918 €

2015

791.095 €

218.443 €

2016

1.141.095 €

279.876 €

2017

1.141.095

279.811 €

2018

1.147.095 €

280.976 €

2019

1.562.530 €

308.124 €

2020

1.527.096 €

372.556 €

2021

1.557.085 €

378.866 €

Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.11.2019 im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushaltsentwurf 2020 des Zweckverbands (SV-Nr. 2019/0449) die Auffassung vertreten, dass angesichts der Umlagesteigerungen in den vergangenen Jahren eine weitere Steigerung der Verbandsumlage (Steigerung insgesamt um mehr als 700.000 € bis 2020 seit dem Gründungsjahr 2013) nicht hinnehmbar und möglichst auszuschließen ist. Es wurde gegenüber dem Zweckverband deutlich gemacht, dass diese Entscheidung als eine Deckelung der (anteiligen) Verbandsumlage auf den Stand des Jahres 2020 (Gesamtumlage: 1.527.096 €, Anteil StädteRegion: 372.556 €) zu verstehen ist und etwaige Mehrbedarfe haushaltsintern zu kompensieren sind.

Die seinerzeitige Deckelung der anteiligen Verbandsumlage durch den Städteregionsausschuss war insbesondere begründet durch die nicht unerheblichen Planungsrisiken im Haushalt des Zweckverbands. Auch wenn zwischenzeitlich eine Stabilisierung der Umlagenentwicklung erreicht werden konnte, sind die wesentlichen Unwägbarkeiten insbesondere bezogen auf

  • die prekäre Liquiditätslage,
  • die bisher nicht erfolgte Planung der Auswirkungen aus den Operationellen Programmen sowie
  • die unklare Entwicklung der Verbandsumlage im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung

aus Sicht der Verwaltung unverändert gegeben.

Insgesamt hält die Verwaltung daher bezugnehmend auf die Beschlussfassung des Städteregionsausschusses vom 28.11.2019 an der Umlagendeckelung auf 372.556 € derzeit fest. Für etwaige Mehrbedarfe ist Kostenneutralität durch interne Einsparungen oder Deckungsvorschläge herzustellen. Eine Anpassung des Umlagebetrags für das Jahr 2023 ist erforderlich.

Insgesamt begrüßt die Verwaltung die Vorlage eines Doppelhaushaltes und die damit einhergehende Planungssicherheit für den Zweckverband Region Aachen und die Mitgliedskommunen. Es wird angeregt, im Vorfeld der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 eine Evaluation und verbindliche Vereinbarung des Aufgaben- und Zuständigkeitsportfolios des Zweckverbands anzustreben. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der bekannten Liquiditätslage des Zweckverbands.

Über die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2022/2023 hinaus wurde im Rahmen der Neukonstituierung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse durch die Geschäftsstelle des Zweckverbands die Neufassung der Entschädigungssatzung in die Sitzung der Verbandsversammlung vom 28.06.2021 eingebracht. Nach Angaben der Geschäftsstelle wurden seit 2015 jährlich durchschnittlich 33.810 €r die Organisation von Ausschusssitzungen, Verbandsversammlungen und Klausurtagungen der Fraktionen aufgewendet. Die vorgelegte Neufassung hat laut Berechnung in der Vorlage eine Erhöhung der Verbandsumlage von 36.300 €hrlich ab dem Haushaltsjahr 2022 zur Folge. Dieser Betrag ist nicht in der bisher vorgelegten Entwurfsfassung des Doppelhaushaltes 2022/2023 enthalten; die im Falle der positiven Beschlussfassung festzusetzende Verbandsumlage beläuft sich auf 1.593.385 € (Entwurf 2022) bzw. 1.563.385 € (Entwurf 2023).

Die Beschlussfassung der Verbandsversammlung über diese Neufassung wurde in der Sitzung aufgrund bestehenden Diskussionsbedarfs auf den 03.12.2021 vertagt. Unter Bezugnahme auf die o.a. Festschreibung der Umlage sieht die Verwaltung keine Veranlassung für die Anpassung der Entschädigungssatzung und wird daraus resultierende Mehraufwendungen nicht in die eigene Haushaltsplanung übernehmen.

Die Verwaltung befindet sich hinsichtlich ihrer Auffassung bezüglich der Verbandsumlage für 2023 sowie der Neufassung der Entschädigungssatzung im engen Austausch mit der Stadt Aachen.

Rechtslage:

Die Mitgliedschaft im Zweckverband Region Aachen ist eine freiwillige Maßnahme der StädteRegion Aachen. Beim Zweckverband Region Aachen ist beabsichtigt, in der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung am 03.12.2021 Vorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen, die entgegen der Beschlussfassungen des Städteregionsausschusses vom 28.11.2019 (s. SV-Nr. 2019/0449) und des Städteregionstags vom 17.09.2020 (s. SV-Nr. 2020/0483) die Verbandsumlage über das Niveau des Jahres 2020 hinaus anheben und Auswirkungen auf die städteregionalen Haushaltsmittel in 2022 und 2023 haben. Eine Beschlussfassung des Städteregionstags ist erforderlich.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen für die StädteRegion Aachen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

r das Jahr 2022 werden beim Sachkonto A/537920 „Umlage Zweckverband Region Aachen“ insgesamt 378.600 € im Produkt 150201 „Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen“ im Entwurf der Haushaltssatzung 2022 der StädteRegion Aachen eingestellt. Für das Jahr 2023 beläuft sich dieser Betrag auf 372.000 €.

Die in der mittelfristigen Haushaltsplanung kalkulierte Erhöhung der geplanten (anteiligen) Verbandsumlage wird seitens der StädteRegion Aachen nicht in die Haushaltsplanung übernommen. Gleiches gilt für die im Rahmen der Entschädigungssatzung durch den Zweckverband Region Aachen eventuellen, bisher nicht abschließend bezifferten Erhöhungsbeträge.

gez.:

Dr. Grüttemeier

 

 

Anlage:

Entwurf des Doppelhaushaltes 2022/2023 des Zweckverbands Region Aachen (nur in allris verfügbar)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 09. September 2021Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen
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