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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP); Neue Förderperiode 2022 - 2027


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. September 2021 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11199

Sachlage:

Bund und Länder haben über den Koordinierungsausschuss der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die Fördergebietskulisse für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027 beschlossen.

Grundlage für die Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete waren die EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen vom 19.04.2021. Die innerdeutsche Bestimmung der Fördergebiete erfolgte wie schon bei den zurückliegenden Gebietsabgrenzungen auf der Grundlage eines gesamtdeutschen Indikatorenmodells, das sich aus Regionalindikatoren aus den Bereichen Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie mit unterschiedlicher Gewichtung zusammensetzt. Grundsätzlichen werden A-, C- und D Fördergebiete unterschieden:

A Gebiete:

Darunter fallen Regionen, die im
gesamteuropäischen Vergleich eine niedrige wirtschaftliche Entwicklung vorweisen.

Prädefinierte
C-Gebiete:

Darunter fallen ehemalige A-Gebiete sowie Regionen mit einer geringen
Bevölkerungsdichte.

Nicht-prädefinierte C-Gebiete:

Das sind Regionen, deren BIP (Brutto
inlandsprodukt) unter dem EU Durchschnitt liegt bzw. deren Arbeitslosenquote mindestens 115 Prozent des
nationalen Durchschnitts beträgt.

D-Gebiete:

Ergänzung der Fördergebiete: In einem bundesweit einheitlichen Verfahren
werden Strukturschwächen regelmäßig überprüft. Durch Indikatoren (Arbeitsmarkt-, Einkommensgröße, Infrastrukturausstattung) wird eine Reihenfolge von der schwächsten zur stärksten Region festgelegt, die folglich die Höhe des Investitionszuschusses bestimmt.

Nordrhein-Westfalen konnte sich bei der Abstimmung über die Gewichtung der Indikatoren durchsetzen. Auf diese Weise ist es gelungen, dass in Nordrhein-Westfalen nicht nur fast alle Fördergebiete erhalten bleiben, sondern sogar zusätzliche Regionen aufgenommen werden konnten (bspw. Kreise Düren und Euskirchen). Die StädteRegion Aachen wird fast unverändert als D-Fördergebiet der Fördergebietskulisse der GRW angehören.

Einzelne Gebiete im Aachener Stadtgebiet (u.a. die Ortslage Orsbach) sind durch das Land NRW aus der Förderkulisse herausgenommen worden. Der Altkreis Aachen ist aber wieder vollständig in der Förderkulisse enthalten. Die genauen Gebietsabgrenzungen sind in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage dargestellt.

Damit steht in der StädteRegion Aachen bis einschließlich 2027 wieder das GRW-Förderinstrument zur Verfügung, mit dem insbesondere öffentliche Infrastrukturprojekte sowie Unternehmen gefördert werden können. Dies ermöglicht es, dass Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (u.a. überregionalen Absatz), bspw. durch nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse unterstützt werden können (vgl. SV-Nr. 2014/0288). Nähere Details stehen derzeit noch nicht fest und werden in den nächsten Wochen erwartet.

Die Förderung erfolgt wie bisher in der gewerblichen Unternehmensförderung des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms über die NRW.BANK. Im Bereich der GRW-Infrastrukturförderung ist das Dezernat 34 der Bezirksregierung Ansprechpartner für die Antrags- und Projektberatung. Ansprechpartnerin für die gewerbliche Unternehmensförderung innerhalb der Städteregionsverwaltung ist die Stabsstelle 85 – Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa und hier insbesondere Herr Patrick Hahne. Dieser hat das Aufgabenfeld zum 01.07.2021 von Frau Gerti Steffens übernommen, die nach langjähriger Tätigkeit als Wirtschaftsförderin in den Ruhestand eingetreten ist, aber aufgrund des hohen Antragsaufkommens die Beratungen unterstützt.

Die StädteRegion Aachen hat in den letzten Jahren stark von dieser Fördermöglichkeit profitiert. Aus der folgenden Tabelle lässt sich die Entwicklung der Inanspruchnahme des RWP-Förderprogramms im Bereich der Unternehmensförderung und damit die Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung ablesen.

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

Anzahl der bewilligten Anträge 1 8 13 9 12 13 8

bewilligter Zuschuss in T€ 158 1.139 1.977 1.149 2.604 5.714 1.554

damit verbund. Investitionen in T€ 1.583 7.537 14.941 12.488 38.35137.811 18.653

gesicherte Arbeitsplätze 165 230 352 188 338 370 524

neue Arbeitsplätze 0 39 58,5 33,7 92 104 53

Auch zahlreiche öffentliche Infrastrukturprojekte, z.B. im Bereich der Rad- und Wanderwegsinfrastruktur, wurden über diese Förderlinie realisiert.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die RWP-Beratung wird mit vorhandenem Personal der Stabsstelle 85 gewährleistet.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Gebietsabgrenzung RWP (Anlage)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. September 2021Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (EU-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
Details
Tagesordnung