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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr des
Haushaltsjahres 2021


Letzte Beratung
Dienstag, 21. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 20 Kämmereiamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7023

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und aerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist dermmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.

In der Anlage werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 14.834,56 € zur Kenntnis gebracht.

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf:

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2021 zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der

Gesamtermächtigung des Ergebnishaushaltes gedeckt und verursachen keine Verschlechterung des Jahresfehlbetrages.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage:

Anlage- Übersicht über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt

Gez. Sonders

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Gez. Hafers

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. September 2021Rat/WP 18/58. 5. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf

Donnerstag, 16. September 2021HAS/WP 18/41. 4. Sitzung des Hauptausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Hauptausschuss
Details
Tagesordnung