Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr des
Haushaltsjahres 2021
- Letzte Beratung
- Dienstag, 21. September 2021 (öffentlich)
- Federführend
- A 20 Kämmereiamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7023
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.
In der Anlage werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2021 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 14.834,56 € zur Kenntnis gebracht.
Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres 2021 zur Kenntnis.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der
Gesamtermächtigung des Ergebnishaushaltes gedeckt und verursachen keine Verschlechterung des Jahresfehlbetrages.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlage:
Anlage- Übersicht über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt
Gez. Sonders |
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Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
Gez. Hafers |
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Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technischer Betriebsleiter ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 21. September 2021Rat/WP 18/58. 5. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
Donnerstag, 16. September 2021HAS/WP 18/41. 4. Sitzung des Hauptausschusses
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Hauptausschuss
- Details
- Tagesordnung