Planung der Errichtung eines touristischen Schildes an der Autobahn 44
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 16. September 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8251
Beschluss:
Der Auschuss beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Aufstellung eines touristischen Hinweisschildes vorzubereiten.
Dem Ausschuss Kultur und Tourismus sind in seiner nächsten Sitzung drei Entwürfe für ein Schild vorzulegen.
Sachverhalt:
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung zu prüfen, ob und wie ein touristisches braunes Hinweisschild, Zeichen 386.3 nach der StVO, das auf die wesentlichen touristischen Attraktionen der Stadt Herzogenrath hinweist, errichtet werden kann.
Nach den Vorgaben der Autobahn GmbH als Rechtsnachfolger des Landesbetriebes Straßen NRW, ist folgender Verfahrensgang einzuhalten:
- Über die Ausschilderungs-Würdigkeit eines Zieles durch touristische Hinweisbeschilderung auf BAB berät und entscheidet in Nordrhein-Westfalen ein sogenannter „Gutachterausschuss“ auf Antrag. Dieser tagt unregelmäßig 1-2 mal im Jahr und hat seinen Sitz bei der zum 01.01.2021 neu geschaffenen Autobahn GmbH, Betriebssitz Gelsenkirchen.
- Die Stadt muss das als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Formular ausfüllen und zusammen mit einem RtB-konformen „Richtlinien für die Touristische Beschilderung“ (RtB2008) Vorentwurf des gewünschten Schildes an die Bez.-Reg. Köln senden.
Dann werden die formalen Voraussetzungen (mögliche Schilderstandorte etc.) gemäß der „Richtlinien für die Touristische Beschilderung“ (RtB2008) abgeprüft und der Antrag an das o.g. Gremium "Gutachterausschuss" weitergeleitet.
- Wenn das Beratergremium dem Antrag der Stadt zustimmt, wird der Bez.-Reg der finale Schilderentwurf gem. RtB vorgelegt.
- Nach der Zustimmung wird der Entwurf von der Bez.-Reg. Köln festgestellt.
- Anschließend fordert die Autobahn GmbH die Übernahme der Unterhaltungskosten für 15 Jahre, circa 8000,00 € an und errichtet das Schild.
Die Kosten für das Schild mit Fundament und Errichtung betragen etwa 13.000.- € brutto zzgl. der Unterhaltungskosten für die Autobahn GmbH. Insgesamt werden also bis 21.000,- € fällig.
Bei entsprechendem Verfahren und gutem Entwurf ist die Zulassung bei einem Objekt wie der Burg Rode nach Auskunft der Autobahn GmbH denkbar.
Rechtliche Grundlagen:
Bundesfernstraßengesetz und Straßenverkehrsordnung sowie „Richtlinien für die Touristische Beschilderung“
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
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Pflichtaufgabe |
x |
Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x |
ja |
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nein |
x |
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 543148/791000/1557510 |
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im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
21.000,00 |
Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Sachkosten |
0 |
0 |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
|
|
13.533,33 |
533,33 |
Folgelasten gesamt: |
0 |
0 |
13.533,33 |
533,33 |
Folgeerträge |
|
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Folgelasten saldiert: |
0 |
0 |
13.533,33 |
533,33 |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x |
keine Auswirkungen |
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positive Auswirkungen |
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negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 16. September 2021Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Ausschuss für Kultur und Tourismus
- Details
- Tagesordnung