Der Seniorenbeiratbestellt Frau Ursula Kreutz-Kullmann zur Schriftführerin sowie Herrn Thomas Klee zum stellvertretenden Schriftführer.
Sachverhalt:
Gem. §4 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Herzogenrath ist über die jeweilige Sitzung eine Niederschrift zu fertigen, die von der/dem Vorsitzenden und der Schriftführung zu unterzeichnen ist.
Die Verwaltung empfiehlt, Frau Ursula Kreutz-Kullmann zur Schriftführerin und Herrn Thomas Klee zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
Nach § 50 Abs. 2 GO NRW werden Wahlen, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Rechtliche Grundlagen:
§ 50 Abs. 2 GO NRW,
§4 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Herzogenrath
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X
keine Auswirkungen
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.
Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.
Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden: www.mapbox.com/privacy/
Karteninhalte anzeigen
Beratungsfolge
Mittwoch, 15. September 2021Konstituierende Sitzung Sitzung des Seniorenbeirates