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Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage im Rahmen des
Haushaltsentwurfs 2022 der StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Dienstag, 21. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 20 Kämmereiamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7018

Darstellung der Sachlage:

Zu den als Anlage beigefügten Unterlagen werden folgende wesentliche Eckpunkte zusammengefasst:

Der Jahresabschluss 2020 der StädteRegion Aachen schlit mit einem Überschuss i.H.v. 16,1 Mio. ab, in der Planung wurde mit einem Verlust von ca. 4 Mio.€ gerechnet, demnach gab es eine Verbesserung zur Planung in Höhe von 20,1 Mio.€. Im Verhältnis zur Planung ergaben sich folgende Unterschiede. Es gab eine Verbesserung der Ordentlichen Erträge um rd. 23,2 Mio., dagegen gab es aber eine Verschlechterung bei den erwarteten Aufwendungen um rd. 11,3 Mio. €. Das Ergebnis der laufenden Verwaltung hat sich um 11,3 Mio.€ verbessert. Zusätzlich gab es im Haushaltsjahr außerordentliche Erträge von 8,8 Mio.€

Haushaltsbewirtschaftung 2021

Prägend für die Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres 2021 sind insbesondere zwei Faktoren:

- die Auswirkungen der Corona-Pandemie und

- die noch nicht im Detail einschätzbaren Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe

Bei der Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 zeichnet sich nach dem Stand des 2. Budgetberichtes zum 30.06.2021 unter allem Vorbehalt der Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe ein Ergebnis in der Größenordnung des veranschlagten Fehlbedarfs von rd. -5,4 Mio. € ab. Im Städteregionshaushalt wirken sich die Aufwendungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (z.B. Betrieb Impfzentrum, Betrieb Abstrichzentrum, Personenkontaktnachverfolgung pp.) voraussichtlich mit anderen Beträgen als geplant aus, da diese aber insgesamt nach dem NKF-CIG isoliert werden, entsteht keine direkte Ergebnisauswirkung.

Die Hochwasserkatastrophe hat dagegen in Form der Soforthilfe von 1,5 Mio. € zu einer ersten Ergebnisauswirkung geführt, die allerdings noch im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2021 aufgefangen werden kann. Für mögliche weitere Belastungen aus der Hochwasserkatastrophe zeichnet sich allerdings derzeit kein Spielraum im Städteregionshaushalt 2021 ab.

Ergebnisplan 2022

Planungsgrundlagen

Auch für das Jahr 2022 ist nach dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-CIG)“ die Möglichkeit eröffnet, die planerischen, pandemiebedingten Schäden zu isolieren, in einer sogenannten Bilanzierungshilfe zu aktivieren und somit das Ergebnis des Jahres 2022 nicht damit zu belasten. Die zu isolierenden Bereiche und damit Beträge sind allerdings gegenüber den Jahren 2020 und 2021 deutlich rückläufig. Neben den eigentlichen Aufwendungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im dafür eigens eingerichteten Produkt „Corona“ mit netto rd. 785 T€ sind die größten Posten zur Isolierung der erhöhte Zuschussbedarf des Grenzlandtheaters mit einem Betrag von rd. 900 T€ sowie die Kosten der Digitalisierung und Informationstechnik mit 265 T€. Hinzu kommen noch drei kleinere Bereiche mit insgesamt 38 T€.

Dagegen konnten mögliche Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe noch nicht mit Ausnahme der erforderlichen investiven Ersatzbeschaffung von zwei verloren gegangenen ELW I im Haushaltsentwurf 2022 berücksichtigt werden.

r den Entwurf des Ergebnisplans 2022 werden nachstehend zunächst die wichtigsten Grundlagen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für die Berechnung der Allgemeinen Deckungsmittel dargestellt. Bezug genommen wird auf die sog. Arbeitskreisrechnung“ vom 29.07.2021, die aus der Erfahrung der Vorjahre schon sehr verlässliche Zahlen zu den Berechnungsparametern (Umlagegrundlagen, Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen) liefert.

r die Landschaftsumlage wurde die im Rahmen des Benehmensverfahrens avisierte Erhöhung der Umlagesätze für 2022 auf 15,8 % und für 2023ff. auf 17,25 % berücksichtigt. Nach Abschluss des Benehmensverfahrens für den Landschaftsverbandshaushalt, hat der LVR mitgeteilt, dass die Umlagesätze anders als geplant, auf 15,2% in 2022 und ab 2023 auf 16,65% festgesetzt werden. Diese Reduzierung der Umlagesätze führt zu einer Verbesserung im Haushalt der StädteRegion und wird gemäß den fortgeschriebenen Eckdaten vom 06.09.2021 an die Kommunen weitergegeben.

Steuerkraftmesszahl

Die Steuerkraft in der StädteRegion Aachen ist entsprechend der vorläufigen Berechnungen von 2021 auf 2022 unerwartet deutlich um rund 8,24 Prozent gestiegen (zu unterstellen ist, dass die coronabedingte Gewerbesteuerkompensation hier anteilig bereits eingerechnet ist), hrend sie im Land NRW um rd. 4,9 % und im Regierungsbezirkln um rd. 2,9 % gestiegen ist. Die erhebliche Steigerung geht dabei ausschlilich auf die Stadt Aachen mit 13,39 % zurück, während die Altkreiskommunen eine Steigerung von 3,15 % aufweisen.

Die Stadt Alsdorf verzeichnet bei der Steuerkraftzahl einen Zuwachs von insgesamt 4,32%.

Schlüsselzuweisungen

Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW an die regionsangehörigen Kommunen in der StädteRegion Aachen sinken im Vergleich zum Vorjahr um rund -4,15 Mio. € und umfassen ein Volumen von rund 309,7 Mio. €. Damit liegen sie um -1,32 % unter dem Niveau des Vorjahres, während es im Land NRW (+ 4,48 %) und im Regierungsbezirk (+ 7,22 %) deutliche Steigerungen gibt.

Die Schlüsselzuweisungen an die regionsangehörigen Kommunen sinken insgesamt, allerdings ist bei den Altkreiskommunen ein Zuwachs von rd. 10,4 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist u.a. ein Effekt aus der insgesamt unterdurchschnittlich gestiegenen Steuerkraft. Der Rückgang geht alleine auf das Konto der Stadt Aachen mit rd. -14,5 Mio. €. Dies ist im Finanzausgleichssystem eine direkte Folge der deutlich überdurchschnittlichen Steigerung der Steuerkraft bei der Stadt Aachen.

Die Schlüsselzuweisungen an die StädteRegion steigen von rd. 46,6 Mio. € in 2021 um rd. 2,64 Mio. € und um rd. 5,67% auf rd. 49,24 Mio. € in 2022.

Umlagegrundlagen

Aufgrund der deutlich gestiegenen Steuerkraft und der wenn auch insgesamt in geringerem Maße - gestiegenen Schlüsselzuweisungen der regionsangehörigen Kommunen steigen nach dem System des GFG insgesamt die Umlagegrundlagenr die StädteRegion Aachen kräftig um rund 53,2 Mio. € auf rund 1.063,4 Mio. € (+ 5,27 %) an.

Orientierungsdaten

Grundlage für die ursprüngliche Planung der StädteRegion war der Orientierungsdatenerlass für die mittelfristige Ergebnisplanung 2021 bis 2024 vom 30.10.2020 bzw. 05.11.2020. Diese Daten wurden für den Städteregionshaushalt 2023 und 2024 übernommen sowie für 2025 unverändert fortgeschrieben. Für das Jahr 2022 wurden die Ansätze individuell geplant bzw. für den Finanzausgleich wurden die Werte aus der Arbeitskreisrechnung vom 29.07.2021 berücksichtigt.

Der Haushaltsentwurf der Städteregion basierte ursprünglich auf folgenden Werten:

Nachdem das Benehmensverfahren zur Festsetzung der Städteregionsumlage am 04.08.2021 begonnen hat, wurden zwischenzeitlich die Orientierungsdaten 2022 bis 2025 am 17.08.2021 veröffentlicht. Diese sind in die mit Schreiben vom 06.09.2021 mitgeteilten fortgeschriebenen Eckdaten eingeflossen und führen in der mittelfristigen Planung zu Ertragseinbußen.

Landschaftsumlage

Die verbesserten Umlagegrundlagen, wie auch die im Rahmen des Benehmensverfahrens zum Doppelhaushalt 2022/2023 des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) angekündigte Erhöhung des Umlagesatzes von 15,7 % in 2021 auf 15,8 % in 2022 und auf 17,25 % ab 2023 schlagen in vollem Umfang auf die Umlage des LVR durch und führen zu einer deutlich höheren Zahllast für die StädteRegion Aachen. Die Steigerung gegenüber dem Ansatz 2021 beträgt rd. 9,8 Mio. € oder rd. 5,91 %. Für 2023 wird die angenommene weitere Steigerung bei deutlich mehr als 20 Mio. € bzw. deutlich mehr als 12 % liegen.

Zum Zeitpunkt der Einleitung des Benehmensverfahrens zum Doppelhaushalt 2022/2023 des LVR lag die Arbeitskreisrechnung zum GFG 2022 vom 29. Juli 2021 noch nicht vor und konnte daher bei den Planungen zur Umlagesatzgestaltung nicht berücksichtigt werden.

Die Umlageberechnung des LVR basiert auf den im Festsetzungserlass des Landes NRW vorgenommenen Berechnungen zum GFG 2021, die am 26. Januar 2021 veröffentlicht wurde, den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 12. Mai 2021 sowie dem Beschluss der Landesregierung zu den Eckpunkten zum Entwurf des GFG 2021 vom 29. Juni 2021. Für die Entwicklungen der Umlagegrundlagen und Schlüsselzuweisung der Jahre 2022 und 2023 wurden vom LVR pauschale Annahmen auf Grundlage eigener Prognosen getroffen.

Am 25. August 2021, also auch nach der Veröffentlichung des Haushaltsentwurfes der Städteregion, hat der LVR das öffentliche Anhörungsverfahren zum Haushaltsentwurf 2022/2023 mit seinen Mitgliedskörperschaften durchgeführt. In diesem Anhörungsverfahren hat der LVR bekannt gegeben, dass die Umlagesätze entgegen der ursprünglichen Planung, nun für 2022 auf 15,20 % und für 2023 bis 2025 auf 16,65% festgesetzt werden.

r 2022 wird der um 0,6 gesenkte neue LVR-Hebesatz auf die aus der sogenannten „Arbeitskreisrechnung“ feststehenden Umlagegrundlagen angewendet und führt damit zu einer entsprechenden Senkung des zu veranschlagenden Aufwands.

Einheitslastenabrechnungsgesetz

Die Einheitslastenabrechnung entfällt ab dem Jahr 2022, der bisherige Ansatz von zuletzt rd.

2,1 Mio. in 2021 konnte somit gestrichen werden.

Finanzierungsregelung Stadt Aachen

Basis für die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge und der Ermittlung des durch die Bildung der StädteRegion ausgelösten Finanzbedarfs der Stadt Aachen ist die im Jahre 2015 von allen Beteiligten (Bürgermeisterkonferenz, Stadtrat der Stadt Aachen, Städteregionstag) beschlossene ergänzende Vereinbarung, die detaillierte Finanzierungsregelungen für alle übertragenen Aufgabenbereiche festlegt, vgl. nachfolgend Ziff. 2.3. Die Überarbeitung und Fortschreibung der Finanzierungsregelungen im Jahr 2021 hatte zum Ergebnis, dass die Stadt Aachen sich einerseits an zusätzlichen Aufgabenbereichen (Büro Städteregionstag, Auszubildende und Personalrat) gegenüber der bisherigen Regelung beteiligt (Ziff. 4 der hierzu abgeschlossenen Vereinbarung). Dies macht seit dem Haushalt 2021 einen Betrag von rd. 1,2 Mio. € aus. Die Fortschreibung der bestehenden Finanzierungsregelungen (Ziff. 3 der hierzu abgeschlossenen Vereinbarung, z.B. neue Schlüssel r die Kostenteilung) machte weitere rd. 1,19 Mio. € aus und wurde zwischenzeitlich vom Stadtrat der Stadt Aachen, vom Städteregionstag sowie von einigen der Räte der Altkreiskommunen beschlossen, die noch ausstehenden Beschlüsse sollen in Kürze erfolgen. Siehe Vorlage 2021/0259/A20 aus der Ratssitzung der Stadt Alsdorf vom 22.06.2021.

Als Anlage 2 des Eckpunktepapieres ist auf dieser Basis die Berechnung der diff. Regionsumlage 2022 r die Stadt Aachen beigefügt. r das Jahr 2022 steht die turnusmäßige Überprüfung der Abrechnungsparameter an.

Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen

Der im Haushalt veranschlagte Personal- und Versorgungsaufwand für das Jahr 2021 ohne Berücksichtigung der gemeinsamen Einrichtung (JC) und ohne KiTas und Versorgungsamt belief sich auf 79.949.475 €. Im Rahmen des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 2021 sowie auch des neuen Personalbewirtschaftungskonzepts 2022 - 2027 hat der Städteregionstag/-ausschuss im Einzelnen über die erforderlichen Mehrbedarfe beschlossen (für 2022 durch den SRA am 17.06.2021 mit SV 2021/0356). In Summe sind im Stellenplan 2022 für die vom SRA am 17.06.2021 beschlossenen Mehrbedarfe insgesamt Stellen im Umfang von 21,5 VZÄ einzurichten. Die Mehrbedarfe waren in manchen Fällen nur anteilig zu berücksichtigen oder auch befristet und wurden daher zunächst entsprechend fortgeschrieben bzw. in Abzug gebracht mit einem resultierenden Betrag von 83.637.726 €. Dieser Rahmen wurde mit dem veranschlagten Betrag von 83.372.910 € nicht vollständig ausgeschöpft. In den Ansätzen sind die vorhersehbaren Tarif- und Besoldungssteigerungen enthalten.

Zuschussbedarf im Bereich der Sozialleistungen

Im Budget „Sozialleistungen“ ist für das Haushaltsjahr 2022 im Saldo mit einem Zuschussbedarf von rund 128,5 Mio. € (ohne Verwaltung und sonstige Bereiche) und damit einer Belastung der Regionsumlage (anteilig Stadt Aachen über differenzierte Umlage bzw. Altkreis Aachen über Allgemeine Regionsumlage) um diesen Betrag zu rechnen. Im Verhältnis zum Haushaltsansatz 2021 ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von rund 382 T€. Ursächlich dafür ist insbesondere die wieder in voller Höhe auf der Kreisebene ankommende KdU-Erstattung aus dem sog. „5-Mrd.-Paket“. Dies geschieht leider zu Lasten der Erstattung der Flüchtlings-KdU, die bis Ende 2021 befristet ist und damit nicht mehr zu einer Überschreitung der neuen „74%-Grenze“ aus Art. 104a GG führt.

Im Verhältnis zum Ansatz 2021 sind die Veränderungen der Zuschussbedarfe moderat. Dies liegt allerdings an der schon beschriebenen Erhöhung der KdU-Bundeserstattung zu Lasten der Erstattung der Flüchtlings-KdU und an einem Einmaleffekt in der Hilfe zur Pflege. Hier kommt es einmalig in 2022 durch die verschiedenen Zeitpunkte des Inkrafttretens der Regelungen aus dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz zu einer Reduzierung des Aufwands um 1,3 Mio. € anstelle der eigentlich erforderlichen Steigerung um 4 Mio. €. Coronabedingte Anteile sind planerisch in 2022 an dieser Stelle nicht mehr zu berücksichtigen. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung liegt bei 100 % der Nettoaufwendungen des Vorvorjahres.

Besondere Mehrbedarfe

An verschiedenen Stellen des Haushaltsentwurfs 2022 kommt es zu Mehrbedarfen, auf die nachfolgend kurz eingegangen wird. Diese dienen zur Erläuterung des Mehrbedarfs, der sich

in 2022 nach der beigefügten Übersicht in den Dezernatsbudgets auf rd. 291,3 Mio. € gegenüber rd. 284,1 Mio. € in 2021 mit + 7,2 Mio. € ergibt. In dem Mehrbedarf sind u.a. die erhöhten Anteile an den differenzierten Umlagen Stadt Aachen, Jugendamt und ÖPNV enthalten, die sich auf rd. 2,8 Mio. € belaufen, so dass der verbleibende Mehrbedarf bei rd. +4,4 Mio. € liegt.

a) Digitalisierung

Nicht zuletzt ausgelöst durch Corona einerseits sowie durch die Digitalisierungsoffensive des Landes für die Schulen andererseits (Digitalpakt) hat sich eine erhebliche Dynamik im IT-Bereich entwickelt, die einhergeht mit erhten Aufwendungen für Hard- und Software, für

die Bereitstellung von Übertragungskapazitäten und für den Support.

Zusätzliche Heimarbeitsplätze, Videokonferenzlösungen, Tablets für die Schüler pp. Bringen einen deutlich erhöhten Aufwand mit sich, der sich im Haushaltsentwurf 2022 mit rd. +0,4 Mio. € in der Allgemeinen Verwaltung und mit rd. +2,3 Mio. € in den Schulen niederschlägt.

b) Gewinnausschüttung der Sparkasse

Der Gewinnrückgang der Sparkasse und damit die zu erwartende verringerte Gewinnausschüttung können nicht mehr auf Corona zurückgeführt und damit nicht mehr isoliert werden, da sie anders als noch im Vorjahr - Folge der gesunkenen Zinsmarge sind. Es werden daher für den Altkreis anteilig „nur noch“ 6 Mio. € anstatt 6,9 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung des 1/8-Anteils der Stadt Eschweiler an dem Unterschiedsbetrag von 0,9 Mio. € ergibt sich daraus eine Netto-Verschlechterung für den Haushalt 2022 von knapp 0,8 Mio. €.

c) Mehraufwand Leitstelle

In der Leitstelle kommt es zu einem erheblichen Mehraufwand, u.a. bedingt durch Aufschaltungen des Notrufs regionsangehöriger Kommunen. Da der Aufwand der Leitstelle nur zu ca. 2/3 durch Rettungsdienstgebühren gedeckt ist und im Übrigen aus den Bereichen Katastrophenschutz und Feuerschutz zu finanzieren ist, kommt es hier zu einem anteiligen Mehraufwand von rd. 0,4 Mio. €.

d) Verschiedene Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden

Die jährlich in unterschiedlicher Höhe je nach akutem Bedarf veranschlagten Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden lagen in 2021 ungewöhnlich niedrig bei rd. 0,1 Mio. €. In 2022 sind hierfür rd. 0,6 Mio. veranschlagt, der Mehrbedarf liegt somit bei rd. 0,5 Mio. €.

Berechnung der allgemeinen Regionsumlage

Auf Basis der in den Eckdaten vom 04.08.2021 dargestellten Planungsgrundlagen und den entsprechenden Veränderungen in den Budgets war beabsichtigt, den Hebesatz der allgemeinen Regionsumlage für das Jahr 2022 mit 37,9 % anzusetzen.

In Ergänzung dazu teilte die StädteRegion mit Schreiben vom 06.09.2021 die fortgeschriebenen Eckdaten mit, die einen Hebesatz der allgemeinen Regionsumlage i.H.v. 37,3 % (Vorjahr 38,5%) vorsehen.

Die Zahllast der Altkreiskommunen für die allgemeine Regionsumlage steigt dennoch aufgrund der deutlich höheren Umlagegrundlagen von bisher 194,7 Mio. € um 2,9 Mio. € auf 197,6 Mio. €, die zur Deckung des Haushaltes 2022 erforderlich sind, damit die StädteRegion ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.

r die Stadt Alsdorf lag die Umlagegrundlage in 2021 bei 84 Mio. €. Mit dem Regionsumlagesatz von 38,5 % ergab sich eine Zahllast von 32,2 Mio. €. Mit der Umlagegrundlage in 2022 in Höhe von 87,6 Mio. € und dem neuen Regionsumlagesatz von 37,3 %, ergibt sich eine Zahllast von 32,7 Mio.. Dies entspricht einer Steigerung der Umlage in Höhe von rund 0,5 Mio. €.

Ausblick

Neben der Senkung des Umlagesatzes des LVR, die auch für 2023 bis 2025 gegenüber der bisherigen Planung -0,6 % (von bisher 17,25 % auf 16,65 %) beträgt, kommt es für 2023 bis 2025 zusätzlich zu Auswirkungen auf den Haushalt aufgrund der neuen Orientierungsdaten des Landes NRW, die leider gegenläufig sind.

Insbesondere im Jahr 2023 geben die Orientierungsdaten negative Steigerungswerte für die Entwicklung der Umlagegrundlagen, der Schlüsselzuweisungen und der sonstigen Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes vor. Dagegen war in der bisherigen Planung der StädteRegion auch für den Haushalt 2023 und damit durchweg von Steigerungen ausgegangen worden. Dieser Einbruch in 2023 wird mit deutlich verringerten Umlagegrundlagen auch für die Jahre 2024 und 2025 nach, da sich die Steigerungsraten für 2024 und 2025 in etwa im bisher kalkulierten Rahmen von ca. 4 bis 5 % bewegen, aber auf der deutlich verringerten Basis des Jahres 2023 aufbauen.

Trotz der deutlich verringerten jährlichen absoluten Umlagebelastung führen aber die nach den Orientierungsdaten für 2023 und Folgejahre gegenüber der bisherigen städteregionalen Planung erheblich niedrigeren Umlagegrundlagen dazu, dass der Umlagesatz der Allgemeinen Regionsumlage für die Jahre 2023 bis 2025 auf konstant 39,0 % steigt.

Berechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV

r das Jahr 2022 ist entsprechend der mittelfristigen Vorausschau des Zweckverbandes AVV (Verbandsversammlung vom 27.11.2020) von einer anteiligen Verbandsumlage in Höhe von 17,358 Mio. € auszugehen. Hierauf wird die Nahverkehrspauschale in Höhe von 100 T€

angerechnet.

Hinzu kommen die auf die Altkreiskommunen entfallenden Kosten der Machbarkeitsstudie sowie des Kommunikationskonzeptes r die RegioTram von 87.500 €.

Die Mehrbelastung ÖPNVrde die Stadt Alsdorf im Haushaltsjahr 2022 mit rd. 2,3 Mio. €

(+110 Tsd. im Verhältnis zur Zahlung 2021) belasten. Aufgrund der endgültigen Abrechnung aus 2020, erhält die Stadt Alsdorf eine Erstattung in Höhe von 103 Tsd. €.

Effektiv liegen die Mehrkosten für das Haushaltsjahr 2022 bei 7 Tsd. €.

Darstellung der Rechtslage:

Das „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlage-genehmigungsgesetz UmlGenehmG) sieht u. a. ein Beteiligungsrecht der kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufstellung des Kreishaushaltes nach § 55 KrO NRW vor.

Demnach erfolgt u.a. die Festsetzung der Regionsumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden.

Ziel des Benehmensherstellungsverfahrens ist eine Verfahrensdichte bei der Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes. Das Verfahren bietet dabei die Chance, zu politisch gemeinsam getragenen Inhalten zu kommen. Die Einleitung des Verfahrens umfasst dabei die Unterrichtung über die Frist, die glichkeit zur Stellungnahme sowie Informationen zur vorgesehenen Höhe des

Umlagesatzes.

Mit Schreiben vom 04.08.2021 hat die StädteRegion Aachen das Benehmensverfahren zur Festsetzung der Regionsumlage im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2022 eingeleitet und hierbei den regionsangehörigen Städten und Gemeinden eine Frist bis zum 16.09.2021 eingeräumt, um eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der von der StädteRegion Aachen in ihren fortgeschriebenen Eckdaten vom 06.09.2021 zum Haushalt 2022 mitgeteilten Umlagesatz i.H.v. 37,3 % für das Haushaltsjahr 2022 wird unter folgenden Bedingungen hergestellt:

  1. Die StädteRegion wird angehalten, zur Minimierung künftiger Risiken für die Stadt Alsdorf aus der Regionsumlage, ihre Konsolidierungsbemühungen weiter zu intensivieren.
  2. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2022 noch Ertragseinbußen und/oder Mehraufwendungen ergeben, dürfen diese nicht zu einer Erhöhung der mitgeteilten Umlagesätze führen, sondern ssen durch Einsparungen oder einer zusätzlichen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kompensiert werden.
  3. Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2022 Verbesserungen gegenüber den Eckdaten ergeben, sind diese zur Senkung des Umlagesatzes zu verwenden.

  1. Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der ÖPNV-Umlage für das Jahr 2022 mit einem Umlagevolumen i.H.v. 17.345.500 wird hergestellt.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Der Umlagesatz reduziert sich für das Jahr 2022 von 38,3 % um 1,00% auf 37,3%. Durch die deutlich gestiegene Umlagegrundlage in 2022 ergeben sich für die Stadt Alsdorf bei einem neuen Umlagesatz in he von 37,3 % Mehraufwendungen i.H.v. rund 0,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Die Mehrbelastung ÖPNV stellt gegenüber der Zahllast 2021 eine Steigerung i.H.v. 7 Tsd. € dar.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Anschreiben der StR zum Benehmensverfahren HH2022

Anlage 2: Eckdatenpapier zum Benehmensverfahren HH2022

Anlage 3: Ergänzungsschreiben der StR vom 06.09.2021

gez. Sonders

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

gez. Hafers

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 21. September 2021Rat/WP 18/58. 5. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

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Rat der Stadt Alsdorf
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Tagesordnung