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Leistungsvereinbarungen und Zuschüsse im Gesundheitsbereich;
1. Antrag der AIDS-Hilfe Aachen e. V. vom
[10.03.2021](si010.asp?YY=2021&MM=03&DD=10 "Sitzungskalender 03/2021 anzeigen"
)
2. Antrag des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 29. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 53 - Gesundheitsamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11223

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. in Höhe von 19.000 €r das Jahr 2021 zum Ausgleich Corona bedingter Mehrausgaben im Bereich der Digitalisierung.

  1. r die Gewährung von Zuschüssen für pflichtige Aufgaben im Gesundheitsbereich sind im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsentwurf 2022 zusätzliche Mittel wie folgt einzuplanen:

a) 30.300 €r die AIDS-Hilfe Aachen e.V.

b) 6.200 €r das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e. V..

 

 

Sachlage:

Die Leistungsvereinbarungen für Zuschüsse im Gesundheitsbereich laufen zum 31.12.2021 aus. Corona bedingt waren bisher Verhandlungen zur Fortführung der Vereinbarungen nicht rechtzeitig möglich.

Die Verwaltung hatte daher vorgeschlagen, die bestehenden Leistungsvereinbarungen für ein Jahr bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Einzelheiten können der Sitzungsvorlage 2021/0243 entnommen werden.

Die AIDS-Hilfe Aachen e. V. und das Diakonische Werk im Kirchenkreis Aachen e. V. (DW) hatten ihr grundsätzliches Einverständnis zu der geplanten Verlängerung der Leistungsvereinbarungen gegeben, jedoch in dem Zusammenhang mit Schreiben vom 10.03.2021 bzw. 06.05.2021 Anträge auf Gehrung einer Sonderzahlung gestellt (vgl. Anlagen 1 und 2). In beiden Fällen gab es seitens der Verwaltung noch Klärungsbedarf. Der Städteregionstag hatte die Verwaltung daher in seiner Sitzung am 24.06.2021 beauftragt, einen Entscheidungsvorschlag für die Sitzung des Städteregionstages am 29.09.2021 zu unterbreiten (vgl. Sitzungsvorlage 2021/0243).

AIDS-Hilfe Aachen e.V.:

Der Träger beantragt mit Schreiben vom 10.03.2021 im Zuge der geplanten Vertragsverlängerung einen zusätzlichen Zuschuss von rd. 35.500 €. Er schildert nachvollziehbar einen zusätzlichen Bedarf an ungedeckten Personalkosten in Höhe von rd. 30.300 €. Dieser resultiert aus der Anpassung an den Tarif TV-L, der auch bei anderen Trägern Grundlage für die Personalentlohnung ist. Diese Mehrkosten können wegen der verlängerten Laufzeit der alten Leistungsvereinbarungen nicht berücksichtigt werden. Da die Verlängerung der Laufzeit aber nicht zu einer Schlechterstellung des Leistungsträgers führen soll und eine fortgesetzte Entlohnung von Mitarbeitenden der Aids-Hilfe unterhalb des gängigen Tariflohns nicht beabsichtigt sein kann, befürwortet die Verwaltung den Antrag insoweit. Der darüber hinaus gehende Antrag auf einen weiteren Zuschuss in Höhe von 5.200 € wurde seitens des Trägers am 26.08.2021 zurückgezogen.

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e. V.:

Das DW beantragt mit Schreiben vom 06.05.2021 im Zuge der geplanten Vertragsverlängerung einen zusätzlichen Zuschuss und beziffert diesen für das Jahr 2021 auf 19.000 Euro. Das DW schildert einen grundsätzlich nachvollziehbaren Mehrbedarf an finanziellen Mitteln für den Ausbau digitaler Angebote, der bei Gründung des Suchthilfeverbundes nicht berücksichtigt werden konnte. Auf telefonische Nachfrage seitens der Verwaltung ist dieser Bedarf aber nicht der geplanten Vertragsverlängerung geschuldet, sondern entsteht in Höhe von 19.000 im laufenden Haushaltsjahr, ist im wesentlichen Corona bedingt und zumindest in dieser Höhe einmalig. Er soll daher bei positiver Beschlussfassung aus Mitteln des Coronabudgets gedeckt werden.

Auf Nachfrage teilte das DW mit, dass für das Jahr 2022 weitere finanzielle Mittel in Höhe von 6.200 r die Schulung von Mitarbeitenden, Datenschutz und -sicherheit sowie den Ausbau der Hardware benötigt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der zusätzlichen Mittel ist von beiden Trägern im Folgejahr über den Verwendungsnachweis zu dokumentieren. Nicht verwendete Mittel werden mit dem Zuschuss im laufenden Jahr verrechnet.

Rechtslage:

Bei den Angeboten der Suchthilfe sowie der AIDS-Hilfe handelt es sich dem Grunde nach um Pflichtaufgaben der StädteRegion Aachen als Untere Gesundheitsbehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG).

Gem. § 12 Buchstabe b) i. V. m. § 4 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsausschuss über die Gewährung von Zuschüssen über 5.000 € bis 250.000 €. Der Städteregionstag hat sich jedoch mit Beschluss vom 16.06.2021 zu Vorlage 2021/0243 die Entscheidung hierüber vorbehalten.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2021 stehen im Produkt 07.01.06 „Corona“ Mittel für sonstige Aufwendungen/Auszahlungen zur Pandemiebekämpfung in Höhe von 1.942.000 € abzüglich möglicher pandemiebedingter Gebühreneinnahmen von 5.000 € zur Verfügung. Der Zuschuss in Höhe von 19.000 €r die im Beschlussvorschlag zu 1. dargestellte Maßnahme müsste aus diesen Mitteln finanziert werden.

Die im Beschlussvorschlag zu 2. dargestellten Maßnahmen führen zu einem Mehraufwand von 36.500 €. Diese Mittel müssten im Rahmen der Haushaltsberatungen und Beschlussfassungr das Haushaltsjahr 2022 im Produkt 07.01.01 „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ bei Sachkonto A/531707 (= 6.200 €) sowie A/531716 (= 30.300 €) zusätzlich berücksichtigt werden.

Soziale Auswirkungen:

Die Anträge stehen in Zusammenhang mit den durch das Gesundheitsamt abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen, welche durchgehend pflichtige Aufgaben der StädteRegion Aachen abdecken. Die Wahrnehmung der Aufgabe durch freie Träger der Sozialhilfe trägt zu der im ÖGDG verankerten Angebotsvielfalt bei. Mit der Förderung der Träger werden Menschen in schwierigen Lebensphasen durch ein gezieltes Angebot unterstützt.

Die StädteRegion Aachen leistet mit der Finanzierung dieser Beratungsangebote einen wichtigen sozialen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Menschen in unterschiedlichen Bedarfslagen.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

Anlagen:

Antrag der AIDS-Hilfe Aachen e.V. vom 10.03.2021 (Anlage 1)

Antrag des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.V. vom 06.05.2021 (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 29. September 2021Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. September 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 22. September 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung