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LVR-Modellprojekt "Inklusiver Sozialraum";
Teilnahme der Städteregion Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 22. September 2021 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11117

Sachlage leicht verständlich:

Der Landschafts·verband Rheinland (LVR)mmert sich und

unterstützt Menschen mit Behinderung.

Auch die Städte im Rheinland haben viele Aufgaben.

Der LVR und die Städte möchten inklusive Sozial·räume entwickeln.

Das heißt:

Menschen mit und ohne Behinderungen können überall gleich gut leben.

In diesen Sozial·räumen gibt es dann gute Angebote.

Diese Angebote sind barrierefrei und offen für alle.

Dafür muss der LVR mit den Städten zusammenarbeiten.

Das soll in dem Modell·projekt ausprobiert werden.

Drei Städte und Kreise machen mit:

- Stadt Essen

- StädteRegion Aachen

- Rhein-Sieg-Kreis

Der LVR schickt eine Mitarbeiterin nach Aachen.

Die Mitarbeiterin bearbeitet das Projekt.

Das Projekt dauert drei Jahre.

Sachlage:

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat am 16.12.2019 entschieden, ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedskörperschaften zu vertiefen. Im Projekt „Inklusive Sozialräume“ sollen in drei Modellkommunen inklusive Sozialräume entstehen.

Das Ziel ist, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung mit Stadtteilarbeit zu vernetzen. Es sollen Konzepte für die Entwicklung inklusiver Sozialräume erarbeitet werden, die dann auch in anderen Kommunen Anwendung finden.

Das LVR-Fallmanagement soll auf der Basis der ICF-Umweltfaktoren, fallübergreifend Barrieren r die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe ausmachen und mit Akteuren vor Ort eine fallübergreifende, aktive Quartiersarbeit entwickeln. Dabei sollen Ressourcen des Sozialraumes und Leistungen anderer Träger mit eingebunden werden.

Der LVR hat die StädteRegion Aachen, die Stadt Essen und den Rhein-Sieg-Kreis als Modellkommunen ausgewählt. Das Projekt startete am 1. August 2021 und dauert drei Jahre.

In jeder Modellkommune setzt der LVR eine Vollzeitkraft ein. Die Koordinierung erfolgt durch eine weitere Mitarbeiterin in Köln. Die gesamten Personalkosten trägt der LVR. Die Modellkommunen sollen sich an weiteren Projektkosten beteiligen. Dies kann gegebenenfalls in Form von Personalkosten, aber auch durch die Bereitstellung von Büroräumlichkeiten erfolgen.

Die Verwaltung begrüßt die Teilnahme an dem Projekt. Mit den Daten der Sozialberichterstattung über die Lebenslagen der Menschen mit Behinderung in der Städteregion Aachen bietet die Region wertvolle Grundlagen. Auch werden die Ideen und Konzepte zu inklusiven Sozialräumen in die derzeit laufende Fortschreibung des städteregionalen Inklusionsplanes einfließen.

Rechtslage:

Das Bundesteilhabegesetz verpflichtet die Länder auf sozialraumorientierte und bedarfsdeckende inklusive Angebote von Leistungsanbietern hinzuwirken.

Entsprechend wurde im §5 des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen das Ziel der Zusammenarbeit, zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Kreisen sowie kreisfreien Städten und Gemeinden, zur Entwicklung inklusiver Sozialräume festgelegt. So sollen inklusive Lebensverhältnisse gefördert und gestärkt werden.

Daraus folgend wurde in den Landesrahmenverträgen 131 SGB IX) festgelegt: Die Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen sich als personenzentrierte Teilhabeleistungen grundsätzlich auf die leistungsberechtigte Person in ihrer engeren Lebenswelt (Gemeinschaft) und ihrer weiteren Umgebung (Sozialraum/ Gesellschaft) (vgl. §§ 1, 4, 76, 104 Abs. 1, 113 SGB IX)“.

Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens stellt das Modellprojekt "Inklusiver Sozialraum" vom LVR einen innovativen Ansatz zur Umsetzung dar.

 

 

Personelle und finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Umsetzung erfolgt überwiegend mit personellen Ressourcen des LVR. Im geplanten Projektstandort StädteRegion Aachen wird eine Vollzeitkraft eingesetzt. Eine Koordinierung der drei Modellstandorte findet mit einer Teilzeitkraft in Köln statt.

r eine personelle Unterstützung r die Startphase des Projektes wurde der Stundenanteil einer Mitarbeiterin aus dem Verwaltungsbereich befristet für 2021 (August Dezember) um 10 Stunden aufgestockt. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Budget 05.03.04 „Inklusion“ verfügbar.

Die Verwaltung stellt einen Büroarbeitsplatz im Amt für Inklusion und Sozialplanung zur Vergung.

Soziale Auswirkungen:

Die Städteregion Aachen kann mit der in den letzten Jahren aufgebauten Sozialplanung und besonders mit der Sozialberichterstattung über die Lebenslagen der Menschen mit Behinderung eine wertvolle Grundlage für die Sozialraumentwicklung in der Städteregion Aachen geben. Mit dem Projekt sollen Instrumente entwickelt werden, die inklusiven Sozialraum entstehen lassen und stärken.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Im Sinne einer „inklusiven Region“ bietet die Teilnahme als Modellkommune für die Städteregion Aachen bei der weiteren Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, die Chance neue Wege zu gehen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 22. September 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung

Dienstag, 21. September 2021Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Inklusionsbeirat