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Bildung einer Einigungsstelle


Letzte Beratung
Dienstag, 21. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 11 - Personalamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=8295

Der Stadtrat beschließt im Einvernehmen mit der Personalvertretung, Herrn Ralf Kahlen (Erster Beigeordneter Stadt Alsdorf) als Vorsitzenden und Herrn Bürgermeister Pierre Froesch (Stadt Baesweiler) als stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Herzogenrath zu benennen.

 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern.

Vorsitz und Stellvertretung werden für die gesamte Wahlperiode der Personalvertretung bestimmt.

Die Benennung der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Vertretungen erfolgt anlassbezogen für das jeweilige Einigungsstellenverfahren.

Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, bei Maßnahmen, in denen Personalvertretung und Dienststelle in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit oder im Fall einer durch die Personalvertretung beantragten Maßnahme nicht zu einer Einigung kommen, eine Entscheidung zu treffen oder eine Empfehlung auszusprechen.

Sie wird in der Regel erst dann tätig, wenn zwischen Personalvertretung und Dienststelle ein vergeblicher Erörterungsversuch unternommen wurde.

Im Einvernehmen mit der Personalvertretung soll Herr Ralf Kahlen (Erster Beigeordneter der Stadt Alsdorf) als Vorsitzender und Herr Bürgermeister Pierre Froesch (Stadt Baesweiler) als stellvertretender Vorsitzender berufen werden.

Beide haben die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.

Rechtliche Grundlagen:

§ 67 LPVG NRW


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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