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Entwicklung der Fallzahlen; hier: Leistungen der Sozialhilfe nach dem 3. und
4. Kapitel SGB XII sowie Wohngeld


Letzte Beratung
Dienstag, 05. Oktober 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.4
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5878

gez. R. Nießen . gez. R. Strotkötter .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. S. Kellenter . .

Fachdienstleiter .

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Da die Kosten für die Gewährung von Sozialhilfe und Wohngeld überwiegend von Land und Bund getragen werden, stehen diese existenzsichernden Leistungen trotz ihrer Auswirkungen auf die einzelnen Sozialräume einer Stadt im Vergleich zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz tendenziell eher selten im Fokus der Kommunalpolitik.

Auf die Erstellung eines Geschäftsberichts über die Dienstleistungen des Fachdienstes 3.4 Soziales wird verwaltungsseitig grundsätzlich verzichtet; vielmehr sollen dem Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung regelmäßig einzelne Statistiken, Aspekte oder Problemstellungen der Leistungsverwaltung isoliert dargelegt werden, um so auf aktuelle Entwicklungen aufmerksam zu machen.

Nachstehend werden die Fallzahlen der Leistungsgewährung nach dem 3. und 4. Kapitel des zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) näher beleuchtet. Außerdem wird eine Statistik über die Anzahl der Wohngeldanträge veröffentlicht.

Sowohl im Bereich der Grundsicherung als auch in der der Wohngeldgewährung sind steigende Fallzahlen zu verzeichnen.

Leistungen der Sozialhilfe nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII:

Durch die Satzung über die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII in der StädteRegion Aachen vom 29.10.2009 wurden der Stadt Würselen und den übrigen regionsangehörigen Kommunen einige Aufgaben nach dem SGB XII übertragen. Hiervon ist die quantitativ am häufigsten beantrage Form der Sozialhilfe die sog. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII, gefolgt von den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII.

Auch im Rahmen der Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß SGB XII macht die Grundsicherung den größten Posten aus. In Würselen betrugen die Ausgaben im Jahr 2020 rund 3,6 Millionen Euro; gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um 22,9 %. Die stark gestiegenen Kosten im Jahr 2020 resultieren aus verschiedenen Faktoren, bspw. aus fortgeschriebenen Regelsätzen oder gestiegenen Unterkunftskosten. Als größter Indikator sind jedoch zunehmende Fallzahlen zu nennen, die insbesondere mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 in Verbindung stehen. Die Anzahl der Einsatzgemeinschaften im Bereich der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Fallzahlen im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) sind hingegen weitestgehend konstant (s. Anlage 2).

Wohngeld:

Durch die Wohngeldreform 2020 und die damit einhergehende Erhöhung des Wohngeldes sollten in Deutschland lt. Mitteilung der Bundesregierung insgesamt 660.000 Haushalte profitieren.

In Würselen stieg die Anzahl der Wohngeldanträge im Jahr 2020 sprunghaft an. Während im Jahr 2019 noch 587 Anträge registriert wurden, waren es im Folgejahr 864 ein Plus von rund 47 % (s. Anlage 3). Eine Dynamisierung der Wohngeldbeträge ist inzwischen gesetzlich verankert und findet ab dem Jahr 2022 regelmäßig statt.

r die zuständigen Sachbearbeiter*innen bleiben die erhöhten Fallzahlen herausfordernd. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit über die Entscheidung eines Wohngeldantrags beträgt bei Vorliegen aller erforderlichen Dokumente i.d.R. durchschnittlich rund 6 Wochen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgaben und Einnahmen der Leistungen nach dem SGB XII werden in einer monatlichen Spitzabrechnung mit der StädteRegion Aachen als örtlichem Träger der Sozialhilfe abgerechnet. Während die Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII vollständig vom Bund erstattet werden, werden die Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII anteilig über die StädeRegionsumlage finanziert.

Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Fallzahlen Grundsicherung

Anlage 2 Fallzahlen Hilfe zum Lebensunterhalt

Anlage 3 Fallzahlen Wohngeld


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 05. Oktober 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und demographische Entwicklung

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Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung
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