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Parkplatzflächen der Städteregion für die Erzeugung und Versorgung mit
Solarstrom nutzen; Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [20.01.2021](si010.asp?YY=2021&MM=01&DD=20
"Sitzungskalender 01/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11384

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Prüfung, ob städteregionale Parkplatzflächen für die Erzeugung und Versorgung mit Solarstrom genutzt werden können, erst weiter fortzusetzen, wenn die Photovoltaik-Potentiale auf den Dachflächen der städteregionalen Liegenschaften erschlossen und umgesetzt sind.

 

 

Sachlage:

Mit Schreiben vom 20.01.2021 beantragten die Städteregionstagsfraktionen CDU und Bündnis 90/ Die Grünen eine Überprüfung der städteregionalen Parkplatzflächen zum Zwecke der solaren Eigenstromproduktion.

Die Sitzungsvorlage (2021/0136) wurde am 25.02.2021 im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität beraten und am 04.03.2021 im Städteregionsausschuss wie folgt beschlossen:

1. Die Städteregion strebt an, möglichst alle verfügbaren Parkplatzflächen der

städteregionalen Gebäude und Liegenschaften zur solaren

Eigenstromproduktion zu nutzen.

2. Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt beauftragt, alle in Betracht

kommenden Parkplatzfchen zu ermitteln und eine Planung zur Realisierung

dieser Nutzungsmöglichkeit vorzulegen.

3. Ein entsprechender Umsetzungsplan soll dem Städteregionstag in der zweiten

Jahreshälfte 2021 vorgelegt werden.

Ebenfalls mit Schreiben vom 20.01.2021 beantragten die zuvor genannten Städte-regionstagsfraktionen eine Überprüfung der städteregionalen Dachflächen zum Zwecke der solaren Eigenstromproduktion (2021/0130).

Im Zuge der Überprüfung der städteregionalen Dachflächen liegen nach Durchführung einer Potentialanalyse erste Ergebnisse vor, die in der Sitzungsvorlage 2021/0130-E1 dem Bauausschuss am 24.11.2021 und dem Städteregionsausschuss am 02.12.2021 vorgestellt werden.

Sowohl die Betrachtung der Dachflächen als auch die der Parkplatzflächen dienen dem Ziel, das Photovoltaik-Potential der städteregionalen Liegenschaften vor dem Hintergrund einer solaren Eigenstromproduktion zu nutzen. Hierdurch sollen sowohl CO2-Ersparnisse als auch Stromkostenersparnisse realisiert werden. Das heißt, der bisher am Markt eingekaufte Strom soll durch eine gebäudenahe Stromerzeugung substituiert werden.

Welche sinnvolle Dimensionierungsgröße PV-Anlagen an den jeweiligen Standorten haben, ist unter anderem vom Stromverbrauch und den Lastgängen der dortigen Gebäude abhängig. Inwiefern und in welchem Maß der wirtschaftliche Betrieb von Parkplatzüberdachungen in Kombination mit PV-Anlagen im Sinne der Eigenstrom-versorgung sinnvoll ist, hängt somit auch von der bereits installierten bzw. geplanten PV-Leistung auf den jeweiligen Geuden der Liegenschaften ab.

Vor diesem Hintergrund sollten aus Sicht der Verwaltung im ersten Schritt die PV-Potentiale auf den städteregionalen Dachflächen erschlossen werden, bevor mit der Bewertung der städteregionalen Parkplatzflächen begonnen werden kann. Solange an einem Standort Dachflächen für die Errichtung vom PV-Anlagen zur Eigenstromproduktion verfügbar sind, sollten diese aus baulichen, technischen und wirtschaftlichen Gründen priorisiert gegenüber Parkplatzflächen umgesetzt werden.

Weiterhin können auf Grund der zusätzlichen Aufgaben, die aus der Corona- und aus der Hochwassersituation entstanden sind und prioritär bearbeitet werden müssen, sowie der Personallage und des Fachkräftemangels innerhalb und außerhalb der Verwaltung, nicht beide Maßnahmen, Photovoltaik-Anlagen auf den städte-regionalen Dachflächen und Photovoltaik-Anlagen auf städteregionalen Parkplatz-flächen, mit den vorhandenen personellen Ressourcen parallel umgesetzt werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit der Prüfung der Parkplatzflächen fortzufahren, wenn an allen Standorten die Überprüfung und Umsetzung der PV-Dachflächen abgeschlossen ist.

Zum Haushalt 2022 wurden für die Schulen Berufskolleg Gestaltung und Technik und Mies-van-der-Rohe-Schule zur Errichtung einer Fahrradabstellanlage mit Photovoltaikanlage auf dem Dach jeweils 75.000 € angemeldet.

Rechtslage:

Auf Grundlage des § 4 Absatz 2 Gebäudeenergiegesetz ist die öffentliche Hand bei Errichtung oder grundlegender Renovierung von Nichtwohngeuden dazu verpflichtet zu prüfen, ob und im welchen Umfang Erträge durch die Errichtung einer in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude stehenden Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie oder durch solarthermische Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung erzielt und genutzt werden können.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine

Ökologische Auswirkungen:

Solare Eigenstromgewinnung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der StädteRegion Aachen.

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 02. Dezember 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 24. November 2021Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung