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Personelle und organisatorische Zuständigkeiten bei der Bewältigung des
Strukturwandels im Rheinischen Revier - Antrag der SPD-
Städteregionstagsfraktion vom [01.09.2021](si010.asp?YY=2021&MM=09&DD=01
"Sitzungskalender 09/2021 anzeigen" ), eingegangen am
[04.11.2021](si010.asp?YY=2021&MM=11&DD=04 "Sitzungskalender 11/2021 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. November 2021 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11396

Sachlage:

Die SPD-Städteregionstagsfraktion beantragt mit Schreiben vom 01.09.2021, eingegangen am 04.11.2021, den Tagesordnungspunkt „Personelle und organisatorische Zuständigkeiten bei der Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier“ in die Tagesordnung aufzunehmen (s. Anlage 1).

Auf Landesebene ist die Stabsstelle Strukturwandel Rheinisches Revier des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) r die Prozesse des Strukturwandels verantwortlich. Die Stabsstelle fungiert hierbei koordinierend innerhalb der Landesregierung und begleitet die Staatskanzlei fachlich bei der Arbeit mit der Bundesregierung. Darüber hinaus unterstützt sie die Akteure in der Region, vertreten durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier, bei der Konzeption, Umsetzung und Fortentwicklung eines Wirtschafts- und Strukturprogramms. Die Stabsstelle übernimmt die regionalökonomische und fördertechnische Gesamtverantwortung.

Die zentrale Akteurin im Rheinischen Revier ist die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH (Zukunftsagentur). Seit 2011, vormals unter dem Namen „Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH“, ist die Zukunftsagentur die strategische Partnerin von Bundes- und Landesregierung und vertritt gleichzeitig als „Sprachrohr“ die Interessen des Reviers gegenüber den vorgenannten Ebenen. Sie nimmt die regionale Koordinierungsfunktion wahr, um gemeinsam mit dem Land, den kommunalen und den regionalen Akteuren den Strukturwandel im rheinischen Braunkohlerevier zu steuern. Dazu formuliert und veröffentlicht sie Förderaufrufe für Strukturwandelprojekte, deren inhaltliche Basis das Wirtschafts- und Strukturprogramm ist. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Fortschritte des Prozesses, bietet Bürgerdialoge an, veranstaltet zwei Mal im Jahr eine sogenannte „Revierkonferenz“ und berät alle Akteure, die für den Strukturwandel zuständig sind oder sich darin engagieren. Zudem unterstützt die Zukunftsagentur Projektträger bei der Qualifizierung von Strukturwandelprojekten und berät diese gemeinsam mit Vertreter_innen von Land, Bezirksregierung, dem Projektträger Jülich sowie weiteren Institutionen bei Fragen rund um die Förderprogramme (s. Anlage 2).

Wichtige Entscheidungsgremien der Zukunftsagentur sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Anrainerkonferenz.

Die Gesellschafterversammlung beschließt als wichtigstes Entscheidungsgremium die wesentlichen inhaltlichen Leitlinien der Zukunftsagentur, stellt den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss fest, bestellt und entlastet die Geschäftshrung sowie den Aufsichtsrat. Den Vorsitz der Gesellschafterversammlung hat seit dem 12.02.2021 Herr Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier übernommen. Gesellschafter sind die StädteRegion Aachen und der Region Aachen Zweckverband, die Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg, der Rhein-Kreis Neuss sowie der Rhein-Erft-Kreis. Hinzu kommen die Industrie- und Handelskammern Aachen, Köln und Mittlerer Niederrhein, die Handwerkskammern Aachen, Düsseldorf und Köln, die Industriegewerkschaft BCE und der DGB NRW, die Standort Niederrhein GmbH und der Region Köln/Bonn e.V. Über den Aufsichtsrat sind u.a. auch das Land Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Köln und die RWE Power AG beteiligt.

Der Aufsichtsrat empfiehlt und berät über die strategische Ausrichtung der Region und über grundsätzliche Aktivitäten der Gesellschaft, schafft den organisatorischen Rahmen für die Gesellschafterversammlung und überwacht die Geschäftsführung der Zukunftsagentur. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen werden zudem die Sterne r eingereichte Projekte im Sterneverfahren der Zukunftsagentur vergeben.

Die Anrainerkonferenz Rheinisches Revier unterstützt den Aufsichtsrat der Zukunftsagentur bei der strategisch-politischen Ausrichtung und bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Leitbildes der Region sowie des Wirtschafts- und Strukturprogramms. In der Anrainerkonferenz ist jede Kommune in direktem Umfeld des Tagebaus durch ihre Bürgermeisterin bzw. ihren Bürgermeister sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter vertreten. Dem Gremium gehören zwanzig Tagebauanrainerkommunen und Standorte von Kraftwerken bzw. Veredelungsbetrieben im Rheinischen Revier an. Der besonderen Betroffenheit der Anrainer wird so Rechnung getragen.

Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH wird zudem aktuell von den sog. „Revierknoten“ fachlich unterstützt. So sollen die Revierknoten Teilkonzepte des Wirtschafts- und Strukturprogramms erstellen, die relevanten Fachakteure aus der Region beteiligen und das Fachwissen sowie den Ideenreichtum des Rheinischen Reviers bündeln. Thematisch sind die Revierknoten aus den vier Zukunftsfeldern des Rheinischen Reviers (Energie & Industrie, Ressourcen & Agrobusiness, Innovation & Bildung, Raum & Infrastruktur) abgeleitet worden. Zum Sommer 2022 werden die Revierknoten und deren Mitarbeitenden in die Zukunftsagentur integriert. Zur Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den Revierknoten, der Zukunftsagentur sowie der Landesregierung und der Bezirksregierung Köln ist ein Koordinierungskreis eingerichtet worden. Diesem gehören auch Vertreter_innen der Arbeitsagentur, RWE Power AG sowie der Gesellschafterversammlung an. Die Gesellschafterversammlung wird durch Ihren Vorsitzenden Herrn Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier bzw. seiner Referentin für Strukturwandel vertreten.

Die StädteRegion Aachen organisiert den Austausch und die gemeinsame Bewältigung des Strukturwandels durch die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft Strukturwandel, der insbesondere die regionsangehörigen Kommunen angehören. Daneben sind auch die benachbarten Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie weitere regionale und transnationale Akteure in der AG Strukturwandel aktiv eingebunden, um eine (eu-) regionale Abstimmung vornehmen zu können. Ziel der AG ist es Informationen zu teilen, Projekte und Ideen vorzustellen sowie sich gemeinsam gegenüber dem Rheinischen Revier, dem Land Nordrhein - Westfalen und dem Bund zu positionieren. Inhaltlich vorbereitet wird die AG Strukturwandel durch die dezernatsübergreifende Geschäftsstelle Strukturwandel. Die Geschäftsstelle trifft sich wöchentlich, um sich über aktuelle strukturwandelrelevante Themen auszutauschen und strategisch abzustimmen (s. Anlage 3).

Darüber hinaus berät und unterstützt die StädteRegion Aachen Projektträger bei der Entwicklung und Weiterqualifizierung von strukturwandelrelevanten Projekten von städteregionaler Bedeutung und fördert über den Strukturmittelfonds z.B. die Erstellung von Machbarkeitsstudien. Zudem werden auch eigene Projekte initiiert und in den Förderkulissen des Strukturwandels platziert.

Rechtslage:

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

AN Zuständigkeiten Bewältigung Strukturwandel (04.11.2021) (Anlage 1)

Akteursübersicht_ZRR Stand 27.09.21 (Anlage 2)

Akteurs- und Gremienübersicht StädteRegion Aachen (Anlage 3)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 25. November 2021Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (EU-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Strukturentwicklung, Wirtschaft, (Eu-)regionale Zusammenarbeit und Tourismus
Details
Tagesordnung