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Sanierung der Beachvolleyballanlage auf dem Sportplatzgelände Hander Weg


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. Dezember 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24455

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den Bedarf zur Sanierung der Beachvolleyballanlage an und bewilligt dem Verein „Aachener Volleyball Enthusiasten 1979 e.V.“ für die Durchführung der Maßnahme einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10.000 €.

 

 

Erläuterungen:

2011 hat der Verein „Aachener Volleyball Enthusiasten 1979 e.V.“ die Beachvolleyanlage auf dem Sportplatzgelände Hander Weg errichtet. Zur Errichtung der Anlage hat der Verein seinerzeit einen Festbetragszuschuss in Höhe von 20.000 €, 10.000 € vom Bezirksamt Laurensberg und 10.000 € vom Fachbereich Sport erhalten. Die Baumaßnahme hat insgesamt rund 56.000 € gekostet.

Es wurde ein Baudurchführungsvertrag geschlossen. Die Anlage ist nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt Aachen übergegangen. Der Verein hat sich verpflichtet, die ordnungsgemäße Unterhaltung und Pflege der Anlage zu übernehmen. Sie wird auch für den Schulsport genutzt.

Mit Schreiben vom 11.05.2021 hat der Verein eine einmalige Förderung sowohl beim Bezirksamt Laurensberg als auch beim Fachbereich Sport zur Sanierung der Beachvolleyballanlage beantragt.

Auf der Anlage hat sich im Übergangsbereich von der Sandfläche zu dem umgebenden Rasen im Laufe der Jahre eine ca. 30 cm hohe „Wulst“ aus verwehtem Sand mit eingewachsenem Gras gebildet. Diese Situation stellt eine Verletzungsgefahr dar. Aus diesem Grund soll die Wulst abgetragen werden und ein 50 cm breiter Trennstreifen aus Gummi-Platten zwischen Sand und Rasen angelegt werden.

In Abstimmung mit dem Fachbereich Klima und Umwelt und dem Stadtbetrieb wird die Durchführung der Maßnahme für erforderlich gehalten. Es liegt das Angebot einer Firma für die Durchführung der Arbeiten im Frühjahr 2022 vor. Die Kosten betragen 19.023,53 €.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine größere Sanierung, die den reinen Unterhaltungsaufwand überschreitet. Die Übernahme der Kosten aus städtischen Mitteln ist daher geboten.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg am 01.12.2021 wird über eine Förderung der Maßnahme aus bezirklichen Mitteln in Höhe 9.023,53 € entschieden.

Mit einem weiteren Zuschussbetrag in Höhe von 10.000 € wird der Verein in die Lage versetzt, die Firma mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.000

10.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Der Zuschuss wird aus den Mitteln des PSP-Elements 5-080102-800-00300 / 78180000 „Zuschuss zu Maßnahmen auf städtischen Sportstätten“ gezahlt.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

x

nicht

nicht bekannt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 16. Dezember 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Sportausschuss
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